Wann komme ich wieder an mein Geld?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also das Konto ist mit dem Eingang des Pfändungsschreibens sofort gesperrt. Du bekommst also kein Geld mehr ausgezahlt.

Ausnahme:

Geld vom Staat (Sozialgelder, Arbeitslosengeld, Kindergeld, usw) Dieses Geld darfst Du abheben - das muss die Bank Dir auszahlen. Dafür hast Du 7 Tage Zeit !

Alles andere an Geld wird die Bank nach 14 Tage an den Gläubiger auszahlen. Diese 14 Tage hast Du Zeit zum Amtsgericht zu gehen und ein aussetzen der Pfändung zu beantragen.

Sprich: Derzeit liegt der unpfändbare Betrag bei 980 Euro (etwa) ... alles was darüber an Einkommen auf dem Konto landet kann gepfändet werden.

Du hast dann wieder vollen Zugriff auf Dein Konto und kannst per Raten Deine Schulden zahlen.


Gehe auf das zuständige Amtsgericht !

Nimm das mit:

  1. letzte 3 Monate Kontoauszüge
  2. Pfändungsschreiben
  3. Nachweis über Mietzahlung / Mietvertrag
  4. Gehaltsabrechnung / Arbeitsvertrag

 

Antrag auf Einschränkung der Kontopfändung und Vorabfreigabe Pfändungsgläubiger: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kontoführende Bank . . . . . . . . . . . . , Kontonummer: . . . . . . . . . . . Geschäftsnummer des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: . . . . .

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 hiermit beantrage ich gemäß § 850k ZPO, die Pfändung des oben genannten Kontos aufzuheben, soweit es sich um pfändungsfreies Einkommen handelt.  

Ich verfüge über keine weiteren Einkommensquellen und benötige den pfändungsfreien Betrag, um meinen Unterhalt zu bestreiten.  

Weiterhin beantrage ich, dass auch der pfändungsfreie Betrag meiner zukünftigen Monatsgehälter für pfändfrei erklärt wird.  

Ich beantrage zudem die Vorabfreigabe, da ich den Lebensunterhalt für die kommenden Tage ansonsten nicht bestreiten kann.

 

derdorfbengel  28.04.2011, 03:31

Sehr gut! Da erübrigt sich ein eigener Beitrag. DH!

chailatte 
Fragesteller
 28.04.2011, 03:39
@derdorfbengel

Ja die Frage ist allerdings noch was ist mit der Ruhestellung?

chailatte 
Fragesteller
 28.04.2011, 03:45
@derdorfbengel

der unpfändbare betrag von knap über 980€ gilt ja nur für das P-Konto was ich zwar auch mit der Pfändung beantragen könnte aber noch nicht habe da die Zeit fehlte (ich kann das nur dort wo ich das Konto eröffnete an keiner Zweigstelle)

chailatte 
Fragesteller
 28.04.2011, 03:37

Ja also der erste Teil ist mir klar das Sozialgelder nicht Pfändbar sind bei dem Geld handelt es sich allerdings nur um Gehalt! Habe auch gemeint sie sollen sich das Geld halt abheben. Allerdings schickten sie mir kurz nach meinem Anruf ja ein Schreiben über eine Ruhestellung was nach meinen Nachforschungen heißt, das ich ganz normal mit dem Konto Arbeiten kann

chailatte 
Fragesteller
 28.04.2011, 03:37

??

katwal  28.04.2011, 06:59
@chailatte

@quietscheratsch: Einfach spitze, Dein Beitrag!

quietscheratsch  28.04.2011, 12:52
@chailatte

Wenn es nicht viel Geld ist, dann gehe auf Deine Bank und überweise es an den Gläubiger. Somit ist Dein Konto natürlich auch frei.

chailatte 
Fragesteller
 28.04.2011, 20:51
@quietscheratsch

Ja ich weis hatten uns ja auf eine Rate geeinigt, da es Ende des Monats doch knapp ist und eigentlich habe ich ein Schreiben bekommen, das eine Ruhendstellung versandt wurde? Ist natürlich auch eher unangenehm direkt zur Sachbearbeiterin zugehen ist alles sehr Provinzial und zu den Öffnungszeiten hatte ich die Woche keine Zeit, da ich das nur in der Filiale machen kann, wo ich das Konto eröffnete. Müsste es aber nicht schon längst wieder auf sein?

quietscheratsch  28.04.2011, 23:59
@chailatte

Vergiss es, einige Banken stellen sich trotzdem auf stur. Du musst aufs Amtsgericht gehen. Den vorläufigen Beschluss bekommst Du sofort. Plane aber etwas Wartezeit ein, das muss alles noch abgestempelt werden usw

Mit diesem Beschluss gehst Du an den Bankschalter, dann MUSS die Bank Dir Geld auszahlen.

Morgen ist Freitag. Hoffentlich hat bei Dir das Amtsgericht auf und Du hast Zeit?

Ansonsten musst Du bis Montag warten. Von alleine gibt die Bank sowas selten frei. Der Gläubiger hat das vielleicht auch nicht an die Filiale geschickt (?) sondern an die Hauptbank? Bis das angekommen ist, sind 14 Tage vorbei.

Mit dem Beschluss vom Gericht bist Du auf der sicheren Seite.

Viel Glück =)

chailatte 
Fragesteller
 03.05.2011, 20:53
@quietscheratsch

 

Also erst mal danke für diene Antworten sehr informativ. Ich Habe Gesten bei einer zentralen Nummer der Bank angerufen, nach einiger zeit hatte ich auch die Person am Telefon die dann endlich den ,,Knopf" zur Freischaltung drückte war direkt wieder offen die Ruhendstellung war nämlich schon eingegangen nur die haben es verpennt und nicht gebacken bekommen das Konto zu entsperren.

Trotzdem danke!

Pfändungsschutz

Zuständig ist die Stelle, die den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgestellt hat. Wenden Sie sich z.B. an das Amtsgericht (Rechtsantragsstelle), Finanzamt (Pfändungsstelle), Hauptzollamt oder die Krankenkasse. Sollte die Pfändung vom Finanzamt, Hauptzollamt oder von der Krankenkasse veranlasst worden sein, müssen Sie sich direkt dorthin wenden. Entnehmen Sie in diesem Fall die Adresse Ihren Unterlagen oder dem Telefonbuch.

Antrag auf Kontenpfändungsschutz:

Innerhalb der 2-wöchigen Sperrfrist müssen Sie bei dem Gericht, das den Pfändungsbeschluss erlassen hat persönlich (zu Protokoll) oder schriftlich einen Antrag gem. § 850 k ZPO auf Kontenpfändungsschutz stellen, um den unpfändbaren Teil Ihres Arbeitseinkommens frei zu bekommen. Gleichzeitig müssen Sie eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragen, um die Wirksamkeit der Sperrfrist zu verlängern. Das Gericht wird dann per Beschluss entscheiden, Ihnen den pfändungsfreien Betrag auf dem Girokonto zu belassen (Sparkonten und Depots sind generell nicht pfändungsfrei). Pfänden weitere Gläubiger Ihr Konto oder ändert sich Ihr unpfändbarer Betrag, müssen Sie jeweils erneut Kontenpfändungsschutz beantragen.

Sowohl bei einer Kontopfändung als auch bei einer Kontosperre (aufgrund eines ausgeschöpften Überziehungskredits) ist Ihr Kreditinstitut (nach § 55 SGB I) zur Auszahlung von gutgeschriebenen Sozialleistungen an Sie verpflichtet. Die Auszahlungsverpflichtung der Bank besteht im Falle von eingehenden Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit gemäß SGB XII, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss, Renten, Wohngeld, BAföG etc.) und erstreckt sich auf 14 Kalendertage nach Gutschrift auf Ihrem Konto. Innerhalb dieser Zeitspanne genügt ein Nachweis von Ihnen, um über diese Beträge verfügen zu können.

Lassen Sie sich nicht von Ihren Gläubigern mit der Androhung von Haftstrafen einschüchtern. Eine Haftstrafe droht, wenn Sie Schulden aus Geldstrafen oder Ordnungswidrigkeiten nicht begleichen, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (EV) verweigern oder Ihre Unterhaltspflichten mutwillig verletzen.

Ich hoffe die Informationen helfen erst einmal.

Gruß Michael

hab zwar keine -Ahnung, aber vielleicht findest du hier, wie lange das dauert:

http://www.gutefrage.net/frage/kontopfaendung---wann-ist-konto-wieder-frei

ansonsten musst du dir halt die Zeit nehmen und vor Ort nachfragen.

 

chailatte 
Fragesteller
 28.04.2011, 22:28

ja danke es geht mir aber vorallem auch um die Ruhendstellung der Pfändung