Volksbank Ruhestellung erfahrung ?

4 Antworten

Ne, das ist nicht richtig so, die Volksbank hätte vorher Rücksprache mit Euch halten müssen, ohne Eure Zustimmung darf sie an niemanden Geld überweisen, nicht mal an den Staat bzw das Finanznamt

Ihr könnt die Bank verklagen und werdet Recht bekommen - geht zu einem Anwalt

sie sagte die pfändung wäre 4wochen alt und daher dürfte sie das (also die 1ste)

@19Janine96547

Nein, das dürfen sie definitv nicht! Lass Dir nichts erzählen, ich habe als Buchhalter selbst schon genug mit Pfändungen zu tun gehabt und kenne die Bestimmungen für Banken.

Wenn eine Bank eine Kontopfändung erhält, dürfen keine Verfügungen mehr von diesem Konto vorgenommen werden ausser Überweisungen an den Gläubiger - ob und wieviel Geld Du an den Gläubiger überweist, bestimmst Du allein, denn es ist Dein Geld und Dein Konto. Du musst mit dem Gläubiger eine Regelung finden, nicht die Bank, die geht das überhaupt nichts an.

Die Bank kann Dir höchstens eine Frist setzen wie lange das Konto eingefroren bleiben darf und sie kann Dir das Konto auch kündigen, darüber muss man Dich aber natürlich vorher informieren und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten.

https://www.mittelstandswiki.de/wissen/Kontok%C3%BCndigung_und_Kreditk%C3%BCndigung

Eine Kontokündigung ist aber bei Euch ja gar nicht passiert, sondern die Bank hat einfach eigenmächtig eine Überweisung an Euren Gläubiger vorgenommen und das darf sie auf gar keien Fall

Seltsame Rechtsauffassung. Das Wesen einer Pfändung hat es gerade an sich, dass die Zustimmung des Schuldners nicht erforderlich ist. Daher nennt man es auch Zwangsvollstreckung.

@Ronox

Lies meine Antwort

@dandy100

Was denkst du auf welcher Grundlage ich meinen Kommentar verfasst habe?

Es ist natürlich völliger Unsinn, dass sich der Schuldner mit dem Gläubiger einigen müsste, wie viel vom Konto denn an den Gläubiger überwiesen wird. Dann bräuchte es keine Zwangsvollstreckung. Die Forderung wird vielmehr gepfändet und dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen, wie es in der ZPO geregelt ist.

@Ronox

Schreib doch nicht so einen Unsinn, wenn Du keine Ahnung hast! Eine Pfändung auf einem Konto ist keine Zwangsvollstreckung! Die Bank vollstreckt überhaupt nichts, dazu hat sie gar kein Recht.

Nochmal:

Wenn eine Bank eine Kontopfändung erhält, dürfen keine Verfügungen mehr von diesem Konto vorgenommen werden ausser Überweisungen an den Gläubiger. Da Konto wird eingefroren und der Kontoinaber muss sich mit seinen Gläubiger in Verbindung setzen und eine Zahlungsvereinbarung treffen.

Die Bank kann dabei eine Frist setzen, wie lange das Konto eingefroren bleiben darf und sie kann das Konto auch kündigen, darüber muss der Kontoinhaber aber vorher informiert und eine Kündigungsfrist von zwei Monaten eingehalten werden.

Im Fall des FS bestand eine Absprache mit dem Gläubiger, der mit Ratenzahlung einverstanden war, darüber kann sich eine Bank nicht einfach hinwegsetzen und ohne Zustimmung des Kontoinhabers Geld überweisen. Eigenmächtige Überweisungen darf eine Bank unter keinen Unständen ausführen, nicht mal ans Finanzamt!

Ich arbeite selbst im Forderungsmanagement - willst Du mir erzählen wie die Gesetze sind?!

@dandy100

Als Jurist der tagtäglich mit Vollstreckungsrecht zu tun hat, wenn auch eigentlich nicht mein Fachgebiet, will ich das tatsächlich. Es muss aber schon dem Laien einleuchten, dass der Gläubiger nichts von einer Zwangsvollstreckung hätte (wozu selbstverständlich auch eine Kontopfändung dazu gehört, weswegen die Regelungen hierzu im 8ten Buch der ZPO unter der amtlichen Überschrift „Zwangsvollstreckung“ stehen), wenn er auf das Wohlwollen des Schuldners angewiesen wäre in Bezug auf die Auskehrung von Kontoguthaben. Rechtsgrundlage für die Auskehrung an den Gläubiger sind die §§ 835 f. ZPO.

Sieh mal einer an, in Absatz 3 Satz 2 des § 835 ZPO findet man sogar Regelungen zur Überweisung der Geldforderung bei der Pfändung von Kontoguthaben natürlicher Personen. Dies bedeutet, dass bei einem stinknormalen Konto natürlich auch eine Überweisung an den Gläubiger erfolgt, wenn dies im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ausgesprochen wird, was vollkommen üblich ist.

Im Übrigen zeigst du schon dein Unverständnis, indem du davon ausgehst, die Bank würde zwangsvollstrecken. Die Bank ist hier lediglich Drittschuldner der Forderungspfändung. Warum die Bank hier trotz für sie unbeachtlicher Ratenzahlungsvereinbarung leisten musste, habe ich dem Fragesteller erläutert.

Du hast ja mal gar keine Ahnung. Sie verliert sofort.

Eine Ruhendstellung hat keinerlei gesetzliche Grundlage. Wenn eine Bank da mitspielt, ist das reine Kulanz bzw. sie geht sogar ein Risiko ein. D.h. die Pfändung des ersten Gläubigers war noch wirksam als die zweite Pfändung einging. Die erste Pfändung hat jedoch Vorrang vor der zweiten. Daher blieb der Bank keine andere Möglichkeit, erst die Pfändung im Vorrang zu bedienen. Natürlich müssen aber auch hier die Freigrenzen eines etwaigen P-Kontos berücksichtigt werden. Dem Gläubiger der ersten Pfändung steht es frei, das Geld wieder an dich auszukehren, wenn es eine solche Vereinbarung gibt. Das bezweifle ich aber.

Eine Ratenvereinbarung war geklärt mit den 1gläubigern. Verstehe nicht wieso die das dann komplett überweisen, wenn die doch geld bekommen und die bank das sogar weiss

@19Janine96547

Ganz einfach: Weil sie dem zweitrangigen Gläubiger kein Guthaben überweisen dürfen, das dem erstrangigen Gläubiger zusteht. Die Bank würde sich schadensersatzpflichtig machen.

@Ronox

Die 2te Pfändung hat sich als Fehler rausgestellt und ist schon wieder aufgehoben... hätte die volksbank uns versucht zu erreichen hätten wir unser geld noch

Asl erste Maßnahme solltest Du das Konto in ein P-Konto umwandeln.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/fragen-und-antworten-zum-pfaendungsschutzkonto-pkonto-5959

Dann geh zu einer schnellstmöglich mit allen Unterlagen zu einer kostenlosen Schuldnerberatung in Deiner Nähe. Die können Dich auch unterstützen. Für eine Antwort ohne ganz genaue Kenntnis der Hintergründe ist das Forum hier nicht geeignet.

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

Das ist leider richtig.

Denn eine Ruhendstellung gilt nur solange es keine andere Pfändung gibt. D.h. die erste Pfändung ist wieder aktiv geworden mit Eingang der zweiten Pfändung. Und somit muss auch zuerst die 1 Pfändung beglichen werden. UNd du wusstest ja selbst das eine zweite kommt ,) Da kommt ja Post drüber.

Das hört sich auch so an als hättest du kein P-Konto sonst wäre das ja nicht passiert.