Wie soll ich gegen das Finanzamt vorgehen?

10 Antworten

Hallo,

das Problem ist, dass DU für die rechtzeitige Zahlung der Umsatzsteuer verantwortlich bist.

Die "unergründlichen Gründe" hat nicht das Finanzamt zu vertreten und es hat auch nicht "geschlafen".

Durch die zeitliche Überschneidung warst du in Verzug.

Somit ist das alles korrekt und du kannst nur versuchen, das in einem freundlichen Gespräch zu klären.

Du kannst aber gegen niemanden "vorgehen" oder gar Schadenersatz fordern.

Zwar komisch, dass direkt gepfändet wurde, wird aber seine Gründe haben.

War das vielleicht nicht das erste Mal?

Viele Grüße

Michael

Das Finanzamt ist die einzigste "Einrichtung" - manche nennen es auch staatlich legalisierte Verbrecherbande - die sich sowas erlauben und praktizieren darf.

Wen interessiert´s schon wirklich, was Recht oder richtig ist - Hauptsache die Kasse ist voll. Wie, das ist oftmals nicht mal zweitrangig. Geld wird nicht kassiert, sondern BEIGETRIEBEN - DAS SAGT DOCH SCHON ALLES !!

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, das einige dubiose Staatsdiener dieser Einrichtung nicht mal vor Betrug und Co. zurückschrecken - wohl um die nächste Beförderung zu ergattern oder sich selbst zu zeigen, WIE WICHTIG man doch ist.

Anmerkung: Schon in der Bibel wurden ZÖLLNER und DIEBE in einem Satz genannt - nur verstanden bzw. begriffen haben es scheinbar die WENIGSTEN !!

GEH ZUM FACHANWALT und mache einen RIESEN-ZIRKUS DAVON !!

Das Finanzamt wird bestimmt nicht Schufa Einträge veranlassen. Das halte ich für extrem unwahrscheinlich.

Er wird es so sein, dass deine Bank eine Pfändung der Schufa meldet. Ich würde dann das Finanzamt um eine Bestätigung bitten, dass die Pfändung versehentlich passierte und diese Schreiben an die Schufa senden mit der Aufforderung den Eintrag löschen zu lassen.

Okay danke wenn das Finanzamt bestätigt dass es sich um ein Versehen handelt, muss die Schufa den Eintrag löschen ??

Der Sachverhalt ist unglaubwürdig. Wenn ein Steuerberater eingeschaltet war, dann würde eine Voranmeldung nicht "in den Briefkasten" geworfen werden, sondern elektronisch übermittelt werden. Außerdem ließe sich Schriftverkehr anhand des Postausgangsbuchs des Steuerberaters leicht nachweisen.

Was du erzählst ist wohl in Teilen verfälscht. Also frag noch einmal, dann mit dem richtigen Sahverhalt, dann bekommst du vielleicht auch eine brauchbare Antwort.

P.S.: Das Finanzamt übermittelt keine Daten an die Schufa.

Der Briefinhalt sind keine "Daten" (= Einkommenshöhe, Steuersatz usw), sondern das Eingeständnis des Finanzamtes, das ihm ein Fehler unterlaufen ist.

Du kannst das Amt auffordern den Eintrag löschen zu lassen. Drohen würde ich denen nicht.

Das würde ich auch tun! Und zwar sachlich, denn Du bist ja (scheinbar) im Recht.

Okay

Muss ich zum Finanzamt gehen dass sie den Eintrag löschen ??