Wann kann man wegen Graffiti angezeigt werden?

6 Antworten

Das muss erstmal nachgewiesen werden. Sollte es zu Untersuchen kommen, sollte er vorher sicherstellen, dass er keine angefangene Sprühdose dieser Farbe zuhause hat und keine Farbresten an Klamotten vorhanden sind. Sollte er nach Schablone gesprüht haben, sollte er diese auch loswerden. Generell ist das zwar kein Beweis, aber dennoch würde das die ganze Sache unnötig erschweren.

Tja also ich würde ja ma sagen unnötige "beweise" beseitigen und ansonsten alles einfach erstmal abstreiten. Andernfalls könnte es vielleicht teuer werden... kommt ganz auf die Polizisten an. Mit keinen beweisen das ihr "Tendenzen" zum kriminellen habt wird das schnell eingestellt.

Selbstverständlich kann er wegen Sachbeschädigung angezeigt werden. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Wenn er eine Vorladung bekommen hat, ist er offensichtlich auch schon angezeigt worden.

Wenn bewiesen werden kann, dass er es war, kann er natürlich angezeigt werden. Solange du nicht die ausdrückliche Erlaubnis hast, eine Wand vollzusprayen (oder sie gar dir selber gehört), ist da schlichtweg Vandalismus/Sachbeschädigung.

Klar, muss aber halt bewiesen werden...