Beim Graffiti malen Erwischt was kommt nun?

6 Antworten

Wegen der strafrechtlichen Seite musst Du Dir vermutlich keine grauen Haare wachsen lassen - ein paar Sozialstunden, mehr wird da nicht passieren.

Schwerer dürften die zivilrechtlichen Folgen wiegen. Alle geschädigten Hausbesitzer und die Bahn können Dir die Reinigungskosten in Rechnung stellen. Da kommen schnell ein paar Zehntausend Euro zusammen. Glückwunsch!

Ich frage mich ernsthaft was das hier für eine "tolle" Community ist wenn hier jetzt schon zwei "Glückwunsch" schreiben... Ihr seid Kunden ey, ehrlich. Ich wünsche euch mal sowas :D Ihr stellt eine Frage und es kommentiert jemand mal "Glückwunsch". Das hilft jedem weiter...

@Ivory1234

Kannst du dir vorstellen, dass es Menschen gibt, die das Beschmieren fremden Eigentums für keine so großartige Idee halten? Denen kannst du so oft du willst, so was wünschen, es wird ihnen nicht passieren.

@AalFred2

Was hat das jetzt damit zu tun?

@Ivory1234

Okay, ich habe deinen Satz wahrscheinlich missverstanden. Das ändert tatsächlich aber nichts daran, dass Menschen, die aus Spaß das Eigentum anderer beschädigen, durch mit einem "Glückwunsch" leben müssen.

@Ivory1234
 Ich wünsche euch mal sowas :D

Kannst Du mir schon wünschen. Da ich aber nicht vorsätzlich fremdes Eigentum beschädige, berührt mich das nicht im Geringsten.

Hier geht es ja nicht um eine Sache, die den armen Fragesteller aus dem Nichts trifft. Sondern um eine direkte Konsequenz aus seinen Taten.

Sozialstunden wären mir eher. Wenn ich wiedergutmachungen Leiste wie z.B. Wegschrubben oder Streichen fällt mir die Strafe milder oder?

Hi thilo11312,

zunächst solltest du dir mal Rat bei einem Anwalt suchen. Das was auf dem Handy drauf ist werden sie dir zur Last legen. Ob die Fotos alleine ausreichen muss der Richter entscheiden.

Ansonsten solltest du alles was du an Vorlagen, Bilder, etc. noch zu Hause, auf dem PC, IPad, etc. alles löschen und vernichten. Einfach um vorzubeugen falls sie mit einem Durchsuchungsbefehl vor der Haustür stehen.

Dosen kannst du stehen lassen. Das sind keine Beweise. Trotzdem solltest du schauen das da vielleicht nicht gerade deine Fingerabdrücke dran sind.

Ansonsten Aussage verweigern und nur Angaben zur Person machen (dazu bist du verpflichtet) Generell solltest du ohne Anwalt nie etwas sagen..

LG!

und habe noch keine Vorstrafen.

Tja, das ändert sich jetzt. Jeder Fall für sich allein betrachtet ist Sachbeschädigung. Da wird neben den mehrfachen Strafen auch einiges Geld als Schadenersatz fließen müssen.

Die meisten dieser Sprayer sind so blöd, dass sie auf jeder "Zeichnung" ihr unverwechselbares Zeichen hinterlassen, womit die Taten eindeutig zugeordnet werden können. Und geistig noch beschränktere machen noch Fotos ihrer "Zeichnungen" und haben diese Beweise auf ihren Smartphones. Das macht es dem StA und dem Richter leicht, einen Sprayer zu verurteilen.

Du kannst schon mal Geld zusammen kratzen. Da kommt je nach Anzahl schnell mal eine hohe 5-stellige Schadenersatz-Summe zusammen. Die zahlst du, sobald du Geld hast, und wenn es 30 Jahre dauert.

Herzlichen Glückwunsch.

Warum schreibst du du zeichnung in Anführungszeichen?

Anwalt und nichts sagen!!! Das ist das beste was du machen kannst, Fotos hin oder her auf dem Handy, das heißt nicht unbedingt das dir das angelastet werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jeder Sprayer macht sein Zeichen. Und wenn auf dem Smartphone 20 Bilder sind mit Zeichnungen mit diesem persönlichen Zeichen, von wem werden diese Zeichnungen dann wohl sein? Das wird von jedem Richter so als wasserdichten Beweis bewertet. Schön, dass einige Superschlaue die Richter und StA für blöd halten. Das macht es einfach.

@wiki01

Theoretisch ist das richtig das jeder sein Zeichen hat, trotzdem muss bewiesen werden das er es war. Selbst wenn man damit schon verurteilt wurde, und das selbe Zeichen dann wieder auftaucht, muss erst bewiesen werden das man es war. Etwas nur zu wissen reicht vor Gericht nicht ungedingt aus. Toller COMMUNITY-EXPERTE der mit Halbwahrheiten um sich wirft und nicht sachlich auf die Frage antwortet. Und ja du hast recht, die Sprayer müssen geistig ja so blöd sein das die selben auch nach über 20jahren immer noch Wände und Züge mit ihrem "Zeichen" beschmieren, da ja nur das wissen und ein Foto zur Verurteilung reicht.....

@farbwasser

Im Gegensatz zu dir habe ich schon Gerichtsverhandlungen beigewohnt, die genau auf der Grundlage solcher Beweise entschieden wurden. Es handelt sich daher nicht um Halbwahrheiten. Genau so, wie ich es beschrieben habe, werden die Beweise gewertet. Und genau so sachlich war mein Beitrag. Mir völlig wurscht, wie du das siehst. Dein Beitrag ist in deiner Schlussfolgerung fehlerhaft.

@wiki01
Genau so, wie ich es beschrieben habe, werden die Beweise gewertet. 

Na ja, noch sind die Richter frei in ihre Beweisführung. Was der eine Richter macht und dem einen reicht, muss beim nächsten nicht passen.

@farbwasser
Theoretisch ist das richtig das jeder sein Zeichen hat, trotzdem muss bewiesen werden das er es war.

Dazu schreibt der Fragesteller:

Ich wurde bei frischer Tat erwischt wie ich ein Tag gemacht habe

Wenn er - sozusagen vor Zeugen - dasselbe gepinselt hat wie das, was sich dutzendfach auf dem Handy (und an Hauswänden der ganzen Stadt) findet - welcher Gedanke ist dann naheliegend?

@tinalisatina

Damit hast du recht. Der Richter ist frei in seiner Entscheidung. Ebenso unterscheiden sich die Delikte immer geringfügig, und es kann daher zu unterschiedlichen Urteilen kommen. Aber ebenso frei ist ein StA, eine Entscheidung zum nächsten Berufungsgericht zu tragen.

@RobertLiebling

Garantiert nicht der das er das war... Es bringt doch überhaupt nix sich hier darüber zu streiten.. Bringt keinen weiter. Erstmal muss das was er sonst noch so gemacht hat auch zur Anzeige gebracht worden sein - wenn überhaupt. Andererseits wissen die Bullen davon gar nichts. Abgesehen davon das die Bilder auf seinem Handy sind. "Wir sind eine Gruppe von verschiedenen Leuten die diese Tags benutzen. Wer das war weiß ich nicht" Wenn sie ihm das dann immer noch anhängen wollen sollte der Anwalt schnellsten Revision einlegen...

@Ivory1234
 Wir sind eine Gruppe von verschiedenen Leuten die diese Tags benutzen.

Erstens ist das absolut unüblich, dass eine ganze Gruppe denselben Tag benutzt. Zweitens lässt sich durch ein Sachverständigengutachten mit ziemlicher Sicherheit belegen, dass alle diese Schmierereien denselben Urheber haben, da der Schriftzug bestimmte individuelle Charakteristiken aufweist.

Erstmal muss das was er sonst noch so gemacht hat auch zur Anzeige gebracht worden sein

Sachbeschädigung ist ein relatives Antragsdelikt. Bei der Vielzahl an Taten wird die StA ein Einschreiten von Amts wegen für geboten halten.

Und dann wird evtl. über einen öffentlichen Aufruf in der Tagespresse nach den Geschädigten gesucht. Ein paar werden da auch ziemlich sicher gefunden.

@RobertLiebling

Ich bezweifle das wegen ein paar Tags so viel Aufwand betrieben wird. Und wenn dann sollten sich die Bullen mal selbst fragen warum man nicht bei Kinderschändern, etc. mal ansatzweise so viel Aufwand betreibt.

@Ivory1234
Und wenn dann sollten sich die Bullen mal selbst fragen warum man nicht bei Kinderschändern, etc. mal ansatzweise so viel Aufwand betreibt.

Und ich hab mich schon gefragt, wo der Whataboutism heute bleibt.

Vernichte andere Beweise wie Sketches oder Kannen. Fahr die Spots nochmal ab und guck ob dein Tag angezeigt wird. Wenn du an ein Haus getaggt hast wird es sicher angezeigt aber wenn du an ein verlassenes Haus getaggt hast sicherlich nicht.

Viel Glück packst du :)

P.s verrate auf keinen Fall andere writer, alles gute dir ;)