Wann ist Sex mit Minderjährigen legal?

7 Antworten

Nach heutigem Recht ist für Erwachsene Sex mit Jugendlichen (Ü14) grundsätzlich legal.

Nicht legal hingegen sind die Geschenke, um sich damit als Ü18 bei U18 den Sex zu "erkaufen". Käme also auf den Umfang der Geschenke an.

Nach früherem Recht hingegen war der Beischlaf mit einer "unbescholtenen" 14/15-Jährigen (=Jungfrau) strafbar, wenn auch nur auf Antrag der Eltern. Ist heute noch theoretisch ähnlich, praktisch aber irrelevant.

Für beides ist der § 182 StGB zuständig.

Sollte Faust behaupten, sie irrigerweise für 18 gehalten zu haben (§ 16 StGb Tatbestandsirrtum), kann er aber nur bestraft werden, wenn der Staatsanwalt belegen kann, dass Faust das wahre Alter kannte, oder zumindest hätte wissen können (da käme es dann auf die körperliche Entwicklung von Gretchen an, oder Zeugenaussagen, dass er das wirkliche Alter kannte).

nichtluna 
Fragesteller
 14.03.2020, 15:38

Dankeschön :)

Keine Ahnung wie die rechtlichen Regeleungen zur Zeit von Faust waren.. Aus deiner Fragestellung nehme ich aber an, dass es ums häutigse Recht geht?

Zu der Frage wo sexueller Missbrauch geregelt ist kommt es erstmal auf das Alter von Gretchen an, die Angabe "Ungefähr 14 Jahre" lässt ja schon etwas spielraum zu:

  • Wenn Gretchen unter 14 Jahren ist, sind die §§ 176, 176a StGB relevant.
  • Wenn Gretchen 14 bis 18 ist, ist der § 182 StGB relevant.

Wenn Gretchen unter 14 ist: Fällt mir gerade nur eine einzige Möglichket ein. Der § 176 StGB verlangt Vorsatz, dazu Thomas Fischer, StGB 66. Auflage, § 176 Randnummer 30:

9) Subjektiver Tatbestand. § 176 setzt in allen Fällen Vorsatz vorraus; dieser muss als mindestens bedingter insb. das Alter des Kindes erfassen. [...]

Also Faust muss wissen das Gretchen so jung ist. Wenn er das nicht weiß, kann er mit § 16 StGB Tatumstandirrtum argumentieren. Im § 16 heißt es nämlich:

Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. [...]

Wenn also Faust erfolgreich argumenteirt, er dachte Gretchen wäre älter, kannte er den Tatbestand nicht und kann nicht vorsätzlich gehandlet haben. Damit wäre § 176 nicht mehr anwendbar. Und in der folge auch § 176a nicht mehr, da sich § 176a immer auf den § 176 beruft.

Wenn Gretchen 14-18 ist, geht diese Argumentation natürlich auch, weil auch der § 182 StGB Vorsatz verlangt.

Aber der § 182 verbietet nicht grundsätzlich sexuelle Handlungen von über 21 Jährigen mit unter 16 Jährigen. Diese wäre nur Verboten wenn Faust

  1. eine Zwangslage ausnutzt,
  2. Geld für die Sexuelle handlung zahlt oder
  3. die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt.

Ich kenne Faust nicht gut genug um zu sagen ob eins davon relevant ist. Wenn nichts davon passt ist die sexuelle Handlung nicht strafbar. Also müsste Faust "nur" Argumentieren das keiner der Drei Punkte passt.

Zu Punkt 3 als Erklärung:

Der Täter muss sich die Unrefe des jugendlichen Opfers bewusst zunutze machen. Wesentlich hierfür ist ein unlauteres Verhalten des Täters, das dazu führt, dass das Opfer einen entgegenstehenden Willen nicht entwickeln oder verweiklichen kann. [...]

– Thomas Fischer, StGB 66. Auflage, § 182 Randnummer 11b

Ich hoffe es ist einigermaßen verständlich.. Viel erfolg dir

nichtluna 
Fragesteller
 14.03.2020, 15:39

Danke :)

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 16 ist auch einvernehmlicher Sex dann strafbar, wenn der Täter älter als 21 ist und "die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Der Altersabstand soll sicherstellen, dass nur Fälle eines "gefährdungstypischen Machtgefälles" erfasst werden und nicht jugendtypische Beziehungen.

nichtluna 
Fragesteller
 13.03.2020, 20:45

Das hab ich auch gefunden, aber andere Quellen sagen sowas wie

"Dass das Mädchen erst 14 war, spielte beim Prozess keine Rolle, denn Sex zwischen über 14-Jährigen und Erwachsenen ist straffrei, solange keine Zwangslage ausgenutzt wird."

und das verwirrt mich ein bisschen

exxonvaldez  13.03.2020, 20:49
@nichtluna

Das ist aber richtig.

nichtluna 
Fragesteller
 13.03.2020, 20:52
@exxonvaldez

Den Paragraph dazu brauch ich aber trotzdem noch, sonst bringt mir das wenig :/

exxonvaldez  13.03.2020, 20:53
@nichtluna

Der steht in meiner Antwort.

Syper16  13.03.2020, 20:55
@nichtluna Strafgesetzbuch (StGB) § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
verreisterNutzer  13.03.2020, 21:01
@exxonvaldez

Der von @Syper16 zitierte Text ist aber in Paragraph 182 Absatz 3.

"ist über vierzehn Jahr doch alt"

Du weißt, dass die Gesetze der BRD der Gegenwart vor 200 Jahren noch nicht galten?

nichtluna 
Fragesteller
 14.03.2020, 15:40

Ja, unser Deutschlehrer hat extra gesagt wir sollen es auf die heutige Zeit übertragen :)

Tannibi  14.03.2020, 15:47
@nichtluna

Völlig bescheuert, aber der Lehrer hat immer recht.

(Gretchen ist ca 14,

Also allen möglichen Erklärungen zum trotz, das muss man dazu schon genau wissen. Zumindest dann wenn nach heutigem Recht verfahren werden soll.

nichtluna 
Fragesteller
 13.03.2020, 21:06

Ich weiß sicher, dass sie zwischen 14 und 16 ist, also halt so in dieser Übergangsphase im Gesetz. Meine Frage hat sich aber eh schon einigermaßen geklärt :)