Dürfen sich in Baden-Württemberg außerhalb des öffentlichen Raumes mehr als 5 treffen?
Die aktuelle Verordnung besagt im Paragraph 3, Absatz 2, letzter Satz, dass sich die in Satz 1 benannte Einschränkung namentlich nur auf Vereine, Bildungseinrichtungen etc. bezieht.
Hier der Auszug aus der Verodnung vom 17. März, gültig ab 27. April.
(2) Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften bis zum 3. Mai 2020 verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen 1. in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder oder 2. in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben sowie deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner. Die Untersagung nach Satz 1 gilt namentlich für Zusammenkünfte in Vereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen außerhalb der in §§ 1 und 1a genannten Bereiche.
1 Antwort
Streife u. Ordnungsamt ist berechtigt eure Ausweise zu kontrollieren oder nach euren Namen Adressen zu fragen . Wenn ihr nicht zusammenwohnt u die Abstände nicht einhaltet 2 können vorlaufen u 2 mit doppelte Armlänge abstand dahinter . Bei nichteinhaltung u mehr als 2 könnt ihr verwarnt werden u. getrennt nach hause geschickt werden .Es kann auch passieren jeder von euch bekommt Post ein Bussgeld - bist Du Schüler oder Azubi ??