Darf man bei einem handgeschrieben Testament beim Ausstellungsdatum eine Radierkorrektur vornehmen ohne dass das Testament formal beeinträchtigt wird?

6 Antworten

Zunächstmal sollte man als Erblasser soetwas nicht machen, sondern das Testament wenn komplett neu schreiben, oder einen handschriftlichen Vermerk dazu machen.

Generell sollte das Testament dadurch aber nicht ungültig werden. Denn nehmen wir an, die Änderung wäre vom Erblasser vorgenommen worden, dann gäbe es keinen Grund, bei einer Korrektur des Erblassers das Testament ungütlig werden zu lassen.

Nehmen wir hingegen an, das ein Dritter das Testament an dieser Stelle geändert hat, dann wäre das auch keine Grund das Testament als Ganzes als ungültig aufzufassen.

Solange es keine anderen Testamente zwischen 1995 und 2015 gibt, ist das Ausstellungsdatum letztlich auch egal. Ansonsten muß der der sich auf die Änderung beruft beweisen, das diese eigenhändig vom Erblasser vorgenommen wurde.

Änderungen im Testament sind immer ein beliebter Anlass für Streit. Wenn die Änderung einfach so erfolgt, ohne Unterschrift und den Zusatz, dass etwas (bzw,. was) geändert wurde, ist die Änderung ungültig. Das könnte bei so einem wichtigen Punkt wie dem Ausstellungsdatum das ganze Testament ungültig machen.

Hallo.

Du solltest es neu schreiben um Ärger für später aus dem Weg zu gehen. Das könnte das Testament ungültig machen.

Alles mit der Hand mit Vor und Zunamen.

Mit Gruß

Bley 1914

Das macht das Testament ungültig. 

Wo stehst?

@sassenach4u

Das ist eine Urkunde und da darf nicht drauf radiert werden. Das ist Urkundenfälschung

Es gilt ja auch immer das neueste Testament und wenn da jetzt einfach jemand das Datum um 20 Jahre abändert, ist das mit einem mal das Neueste. Geht gar nicht.