Wann dürfen Supermärkte einem Kunden Hausverbot erteilen?

11 Antworten

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da sie Hausrecht haben grundsätzlich immer.

Blaeseha  05.01.2019, 19:36

Wenn dem also meine Nase nicht passt, dann kann der mir ohne Grund Hausverbot erteilen? Und wenn ja, kann ich belangt werden, wenn ich diesen Laden dann öffentlich in einer Bewertung dazu bloß stelle? Denn ein Verbot sollte immer begründet werden, da er zwar Hausrecht hat, aber immer noch Rewe als Organisation vertritt?

Moment STOP!!!

es kann nicht jede aushilfe die im Supermarkt arbeitet Hausrecht erteilen, es sei den dies wurde Ihr von dem Eigentümer bzw. Filialverantwortlichen Übergeben. Das zweite ist die Frage ob dort Tatsächlich Öffentlicher Verkehr ist das heißt muss ich an den Supermarkt vorbei oder durch gehen wenn ich zur U-bahn will ist dies genau das gleiche, die Verkehrsbetriebe können auch Hausverbote erstellen aber sind nach dem Beförderungsbedingungen dazu verpflichtet dich mit zunehmen.

Ps: wenn du nun doch Hausverbot erhalten hast und die Räumlichkeiten betrittst könnte es sehr gut sein das du dich des Hausfriedensbruch (§123 StGB) Strafbar machst.

Wenn ein Afrikaner in oder sonst ein Schwarzer den Supermarkt betritt, darf der Filialleiter und seine Angestellten ihn dann auch Raus werfen und Hausverbot erteilen, nur weil der Kunde eine schwarzer Hautfarbe hat?

Und darf ein Filialleiter, wenn er einem Kunden ohne Begründung Hausverbot erteilt auch ihm die Schuld geben wenn er sein Geld nicht sehen kann? Eher nicht! Der Filialleiter ist dann selber Schuld, außerdem: Ein Filialleiter hat nur eingeschränktes Hausrecht, da der Supermarkt für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet wurde, gilt für den Filialleiter nach meiner aktuellem Kenntnis nur ein eingeschränktes Hausrecht und nicht so wie in seiner Wohnung.

Denn wenn er das so im Supermarkt machen würde, indem er jeder Raus wirft und Hausverbot erteilt, nur weil die Nase oder Hautfarbe (Diskriminierung!) ihn nicht gefällt. Der würde ja die Kundschaft vergraulen und die Lebensmittelhersteller würden dadurch pleite gehen.

Zur Ergänzung meines Vor-Postings: Wenn ein Angestellter ein Hausverbot hat meines Erachtens der Filialleiter das letzte Wort. Es entscheidet im diesem Fall, ob das Hausverbot zurecht ausgesprochen wurde.

Theroretisch kann der Supermarkt das jederzeit. Praktisch wäre es nur schön dämlich, dies nicht auf Extremfälle zu beschränken, wo jeder sagt: Das ist OK, das die Nase nicht mehr im Laden darf.