Kann ich mit 16 ein Hausverbot erteilen?

4 Antworten

Wenn dein Stiefvater irgendwas gravierendes macht, zum Beispiel dich oder deine Mutter schlägt, kannst du ihn anzeigen.

So kannst du eventuell erreichen dass er sich dir/euch nicht mehr nähern darf.

Haben wir alles hinter uns 100 Sozialstunden hat er bekommen. Aber meine Mutter trennt sich nicht

@Krickel

Dann ist das der Fehler deiner Mutter. Wenn sie sich nicht trennen will trotz Gewalt, wirst du ihn wohl leider nicht aus dem Haus bekommen.

Klar könntest du ihn halt wieder und wieder anzeigen wenn er wieder zuschlägt. Würde ich dir auch unbedingt empfehlen falls das so ist. In der Hoffnung, dass es nach erneuter Verurteilung nicht bei Sozialstunden bleibt.

Melde dich auf jeden fall auch beim Jugendamt und schildere die Situation zuhause. Vielleicht gibt es die Möglichkeit für dich, irgendwo in einer Jugend-WG zu wohnen bis du mit Schule und Ausbildung fertig wirst?

Ich weiss, das ist sicher nicht die Variante, die du die wünschen würdest. Du kannst deine Mutter aber nicht vor einem gewalttätigen Partner retten, wenn sie das selber nicht will. Dann kannst du nur noch zusehen, dass du selber möglichst unversehrt aus der Situation rauskommst.

Gehört dir die eine Hälfte des Hauses denn wirklich? Ist das im Grundbuch eingetragen?
Als Minderjähriger ist es so, dass du bis zur Volljährigkeit noch vertreten werden musst, an sich ist das immer Aufgabe der Eltern oder eines Vormunds.
Das Hausrecht darfst du an sich so ausüben, wenn es wirklich auch so eingetragen wurde.

Meine Mutter ist vormund. Im Grundbuch müssten wir beide stehen

@Krickel

Du stehst mit 16 sicher nicht im Grundbuch. Hausverbot können Eigentümer bzw. zahlende Mieter erteilen.

@LouPing

Das kann durchaus sein, wenn die Besitzverhältnisse wirklich zu 50% so überschrieben wurden.

@Lemo1991

Sehr unwahrscheinlich.

@LouPing

Kommt aber vor. ;)

Das Hausrecht wird von den Bewohnern ausgeübt, man muss dafür nicht im Grundbuch stehen. Wird aber wohl eher daran scheitern, dass ihre Mutter eben auch das Hausrecht ausübt.

Nach deinem Text, wohnst du doch bei deiner Mutter und nicht sie bei dir.

Sie ist der Haushaltsvorstand und kann somit auch entscheiden, wer in der Wohnung leben darf, bzw. wer zu Besuch kommt.

Und du musst dies ganz einfach akzeptieren.

Nein darfst du nicht. Zahlst du Miete? Gehört dir das Haus? Spätestens deine Mutter würde das Hausverbot so oder so aufheben.

Nur die obere Hälfte , lt.Fragestellung .

@Kuestenflieger

Ihr gehört wohl überhaupt nichts, sondern die Mutter hat ihr die obere Hälfte zum Leben überlassen, was sie aber nicht zur Besitzerin macht. Ist das gleiche Prinzip wie bei einem einzigen Zimmer.

@LenaNow

Doch ! Im Grundbuch sind ohneweiteres 50% Kind 50% Mutter möglich !

ideeller wert .

@Kuestenflieger

PS.: Bis zur Volljährigkeit hat der Vormund (die Mutter) alle Rechte und Pflichten des Eigentümers auszuführen. Also auch wer dort sein darf und wer nicht.