Wann und wie kann ich jemandem Hausverbot erteilen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst ein Hausverbot für Deinen auschließlich von Dir genutzten Bereich jderzeit und ohne Begründung aussprechen.

Du kannst aber KEIN Hausverbot für einen Bereich aussprechen, den Du vermietet hast; auch nicht für den Bereich, an dem der Mieter ein Mitbenutzungsrecht hat.

Entscheidend für ein Hausverbot ist nicht das Eigentum, sondern das Hausrecht. Das Hausrecht ist indessen an den berechtigten Besitz gebunden. Der Mieter ist berechtigter Besitzer.

Oh ok. Danke.

Der Vermieter (Eigentümer) hat das Recht, jedem, der nicht im Hause wohnt, das Betreten seines Hauses und des Grundstücks ohne Angabe von Gründen zu verbieten und ihn zum sofortigen Verlassen aufzufordern (§ 903 BGB).
Allerdings steht dem Vermieter gegenüber dem Mieter das Hausrecht nicht zu und gegenüber Besuchern des Mieters nur in Ausnahmefällen (LG Hagen WM 92, 430).

Gar nichts kannst du machen. Warum auch!!

Lies die Frage bitte gründlicher durch, ehe du antwortest.

Der Mieter darf selbstverständlich auch seinen Freund als Besucher empfangen. Ein "Hausverbot" - selbst wenn man es erteilen könnte - würde also nicht die Wohnung des Hausbewohners betreffen. Auch kann man nicht einfach die Zugangswege zu der Wohnung des Mieters sperren.

Wieso schmeißt ihr Dokumente in den Müll... Naja egal, Hausverbot kannst du ihm nur für deine wohnung nicht für gemeinsam genutzte Zonen erteilen...