Wann und wie kann ich jemandem Hausverbot erteilen?
Ein bekannter von einem Mieter hat in unseren Mülltonnen gewühlt und Dokumente rausgenommen und mit ihnen weggefahren. Das darf er natürlich nicht, jedoch kann ich nichts dagegen tun, denn nur ich habe ihn beobachtet und es gibt keine weiteren Zeugen. Ich möchte diesen Menschen jedoch nicht weiterhin auf unser Grundstück lassen, auch wenn sein Freund hier eine Wohnung gemietet hat. Ich muss unser Eigentum und die anderen Mieter vor solchen Menschen schützen. Kann ich ihm in diesem Fall Hausverbot erteilen, auch wenn ich keinen Beweis für meine Beobachtung habe? Kann ich auch grundlos Hausverbot erteilen? Wie gehe ich vor? Sende ich mein Schreiben mit dem Verbot an den Mieter oder seinen Freund? Wäre dankbar für hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Du kannst ein Hausverbot für Deinen auschließlich von Dir genutzten Bereich jderzeit und ohne Begründung aussprechen.
Du kannst aber KEIN Hausverbot für einen Bereich aussprechen, den Du vermietet hast; auch nicht für den Bereich, an dem der Mieter ein Mitbenutzungsrecht hat.
Entscheidend für ein Hausverbot ist nicht das Eigentum, sondern das Hausrecht. Das Hausrecht ist indessen an den berechtigten Besitz gebunden. Der Mieter ist berechtigter Besitzer.
Oh ok. Danke.
Du brauchst schon gute Gründe dafür. Und Dokumente verbrennt man, zerreißt sie in ganz kleine Schnipsel oder gibt sie in einen Reißwolf!
Dann könnte dir das doch egal sein, wenn da einer eine Mülltonne durchsucht. Du erleidest dadurch keinen Schaden. Ein Hausverbot ginge da ins Leere.
Der Mieter darf selbstverständlich auch seinen Freund als Besucher empfangen. Ein "Hausverbot" - selbst wenn man es erteilen könnte - würde also nicht die Wohnung des Hausbewohners betreffen. Auch kann man nicht einfach die Zugangswege zu der Wohnung des Mieters sperren.
Für ein Hausverbot brauchst du keinen Grund. Wenn dir irgendjemandes Nase nicht gefällt, kannst du als Eigentümer ein Hausverbot aussprechen. Findet man in verschiedenen Rechtsforen im Net. Hier mal ein Beispiel: http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080226122219AAmY5gH
DH vielen Dank!
Ohne erkennbaren echten Grund einfach ein Hausverbot zu erteilen, ist bei manchen Leuten richtig in ! So seins holt moal.
Der Vermieter (Eigentümer) hat das Recht, jedem, der nicht im Hause wohnt, das Betreten seines Hauses und des Grundstücks ohne Angabe von Gründen zu verbieten und ihn zum sofortigen Verlassen aufzufordern (§ 903 BGB).
Allerdings steht dem Vermieter gegenüber dem Mieter das Hausrecht nicht zu und gegenüber Besuchern des Mieters nur in Ausnahmefällen (LG Hagen WM 92, 430).
Sind nicht unsere Dokumente, sondern zum Großteil die der anderen Mieter.