Darf ich der Mutter meiner Ex Freundin Hausverbot erteilen?

12 Antworten

Hausverbot auf was? Inwieweit hast du Besitzrechte an der Sache, die du einem anderen verbieten willst? Wenn du der Eigentümer oder Mieter der Wohnung bist und die Mutter nicht die Vermieterin und es keinen triftigen Grund für ein Betreten der Mietsache gibt: Ja, du kannst. "Mutter der Ex" hat in diesem Sinne nichts zu sagen und muss nicht besonders erwähnt werden.

"und die Mutter nicht die Vermieterin" - das ist völlig egal. Der Mieter kann auch den Vermietern Hausverbot erteilen. "

@Kommentierung

Das Hausverbot greift nicht, wenn es um Dinge geht, die der Vemieter an seinem Eigentum machen muss.

Meine Ex und ich haben diese Wohnung zusammen angemietet. Also ja ich bin Mieter. Da ich die Wohnung diesen Monat alleine bezahlt habe hat auch meine Ex eigentlich kein Recht mehr darauf oder sehe ich das falsch? Natürlich möchte ich ihr die Möglichkeit geben ihre Sachen zu holen jedoch nur unter meinen Bedingungen.

Siehst Du völlig falsch.

Das Du die Miete allein zahlst macht Dich nicht zum alleinigen Mieter.

Deine Ex hat weiterhin Anspruch auf die Nutzung der Wohnung. Dazu gehört u. a. ihr Recht Besuch zu empfangen.

Danke für die näheren Erläuterungen, das hättest du auch gleich machen können.

Da ich die Wohnung diesen Monat alleine bezahlt habe hat auch meine Ex eigentlich kein Recht mehr darauf oder sehe ich das falsch?

Ja, das siehst du falsch, da sie ja offensichtlich immer noch gemeinsam mit dir die Wohnung angemietet und nicht gekündigt hat. Alle Rechte und Pflichten an der Wohnung habt ihr weiterhin gemeinsam, wer sie erfüllt ist völlig egal. Kündigen könnt ihr auch nur gemeinsam, es sei denn, alle Vertragsparteien einigen sich darauf, sie aus dem Vertrag zu entlassen.

Du musst schon etwas konkreter werden.

Bist Du Mieter, kannst Du jeder Person den Zutritt zu Deiner Wohnung verweigern.

Jemanden hindern, ein Mietshaus zu betreten, kannst Du nicht.

Bist Du nicht der Mieter, hast Du kein Mitspracherecht (es sei denn, es wird Dir vom Mieter erteilt).

Wenn du Eigentümer / Mieter der Wohnung bist ja.

Ansonsten kann es nur der Inhaber / Mieter.

Im Prinzip ja - 

Du darfst eigentlich jedem für deine Wohnung  Hausverbot erteilen - egal ob es die Mutter der Ex ist oder ein Inkassoeintreiber.

Kommt halt auf die Umstände an.