Wann Ablöse für Küche bezahlen?

4 Antworten

Das war ungeschickt von dir. Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, d.h. sie könnte auf Abnahme der Küche durch dich bestehen, auch wenn es mit dem Mietvertrag nix werden sollte…

Aber gehen wir mal vom besten aus. Dann würde ich erst bei Übergabe zahlen. Vielleicht ggf für die Sicherheit der Verkäuferin eine überschaubare Anzahlung vorab leisten.

Welche Höhe normal ist, kann man so nicht sagen. Kommt auf Alter, Zustand und Ausstattung an. Grundsätzlich nur ein Bruchteil des Neupreises. Im Idealfall eine Rechnung zeigen lassen…

Sonnenschein402 
Fragesteller
 08.03.2022, 00:31

Das stimmt das wir uns auf den Preis geeinigt haben , aber wie verhält es sich wenn ich ihr es sofort schriftlich mitgeteilt habe , dass ich den Betrag an sie zahlen werde wenn ich den Mietvertrag unterschrieben habe und sie auch schriftlich nachweisbar damit einverstanden war?

peterobm  08.03.2022, 01:07
@Sonnenschein402

Kaufvertrag ist das eine, der kann abgeschlossen werden, eben mit der Klausel, dass der erst Gültigkeit bekommt, wenn ihr den Mietvertrag unterschreiben könnt. Erst dann fliest auch der vereinbarte Betrag.

bekommt ihr die Wohnung nicht, ist der Kaufvertrag nullundnichtig

Sonnenschein402 
Fragesteller
 08.03.2022, 01:23
@peterobm

Und wie schaut es rechtlich aus , wenn nachdem sie mir sagte sie macht den Kaufvertrag fertig und schickt ihn mir zu , ich daraufhin sagte ich werde überweisen nach Vertragsunterzeichnung , und sie gab ihr Einverständnis und jetzt schickt sie mir den Vertrag zu mit einer anderen Forderung mit der ich nichtmal gerechnet hätte, da sie ja einverstanden war mit der Zahlung nach Vertragsunterzeichnung.

T3Fahrer  08.03.2022, 07:48
@Sonnenschein402

Dann würde ich ihr das so schreiben. Das natürlich – wie vereinbart – die Übernahme nur erfolgt, wenn der Mietvertrag unterzeichnet wird, auf selbigen würdest du noch warten. Die Ablöse würdest du bei Übergabe zahlen, du wüsstest es ja sonst letztlich gar nicht in welchem Zustand und in welcher Vollständigkeit dir das Objekt übergeben würde. Wenn es sich um eine Sicherheit ginge, könnte man über eine – überschaubare – Anzahlung vorab sprechen.

DerCaveman  08.03.2022, 01:06
Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen

Wohl kaum. Zwar sind natuerlich auch muendliche Kaufvertraege wirksam, hier ist ein solcher aber noch gar nicht geschlossen worden. Ich sehe hier bislang lediglich Vertragsverhandlungen und ein schriftliches Vertragsangebot des Verkaeufers. Dieses hat die FS aber noch gar nicht angenommen. Warum sollte auch ueberhaupt ein schriftliches Vertragsangebot erfolgen, wenn denn schon ein muendlicher Kaufvertrag geschlossen wurde?

Wenn man sich bei einem Autohaendler ein Auto ansieht und dann sagt: "Gefaellt mir, Preis scheint auch o.k., schick mal Vertrag", hat man damit ja auch noch keinen Kaufvertrag geschlosssen.

T3Fahrer  08.03.2022, 07:45
@DerCaveman

Also ich verstehe die Darlegung der Fragestellungen schon so, dass man sich auf das Objekt, die Küche, und den Preis fest geeinigt hat. Ob dann ein inhaltlicher Bezug dazu gezogen wurde, dass das nur stattfindet, wenn die Wohnung auch genommen wird, ist hier nun nicht eindeutig formuliert meines Erachtens. Ob man das dann stillschweigend voraussetzen darf, was natürlich grundsätzlich naheliegend wäre inhaltlich, kann ich nicht beurteilen, ob das dann als selbstverständlich gegeben vorausgesetzt wird/werden kann juristisch, da sind ja logische Selbstverständlichkeiten nicht immer gleich gesetzlich so vorgesehen und bindend, wenn du verstehst was ich meine.… Dass noch schriftlich was nachgereicht wurde, sehe ich zumindest als weniger problematisch – betrachte doch einfach wie vielen Leuten hier im Forum nicht klar ist, dass auch mündlich ein Kaufvertrag entstehen kann, nur weil der Wunsch besteht das Ganze dann noch mal schriftlich zu fixieren, heißt es doch nicht zwingend, dass vorher noch kein mündlicher Vertrag entstanden ist.

Aber man muss ja auch nicht immer vom Schlimmsten ausgehen, vielleicht ist der Verkäuferin das alles ja auch klar und es gilt nur den Zeitpunkt der Geldübergabe zu klären, für den Fall, dass der Mietvertrag geschlossen wird. Ich bin halt nur immer von Natur aus skeptisch… 😉

ichweisnix  08.03.2022, 01:48
Das war ungeschickt von dir. Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen, d.h. sie könnte auf Abnahme der Küche durch dich bestehen, auch wenn es mit dem Mietvertrag nix werden sollte…

Sie ist da voll in der Beweispflicht. Besonders wäre von ihr zu beweisen, das der Kaufvertrag auch für den Fall geschlossen worden ist, das kein Mietvertrag zustande kommt. Wenn das Wort Ablöse gefallen ist, ist die aufschiebende Bedinung des Mietvertrages nach der Verkehrsauffassung ganz klar.

Der Kaufvertrag wird bei einer Ablöse wenn, dann unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, das ein Mietvertrag zustande kommt. In einen schriftlichen Kaufvertrag sollte das so auch stehen, bei einen mündlichen wird man den Umsständen nach davon ausgehen können das dem so ist.

Ansonsten greift da u.U. auch §313 BGB als der Wegfall der Geschäftsgrundlage.

https://dejure.org/gesetze/BGB/313.html

Wann zahlt man üblicherweise für die Ablöse?

Bei der Wohungsübergabe.

Woher ich das weiß:Recherche

Hier wird von 2 Kaufverträgen gesprochen, einem mündlichen und einem aktuell schriftlichen. Der letzte Kaufvertrag ist gültig und setzt den mündlichen außerkraft.

Nun hast du den schriftlichen Vertrag noch nicht unterschrieben und vermutlich die Verkäuferin auch nicht, so dass das vorliegende Exemplar nur als Entwurf dienen kann. Jeder Entwurf kann verändert werden. Und das solltest du tun um deine Interessen zu wahren.

Warum hast du denn noch keinen Mietvertrag abgeschlossen?

ein anderer Mieter die Küche auf meine Kosten benutzen oder nicht?

nö, dann darfst du dir die Küche ausbauen, das ist Deine

erst Mietvertrag, dann Küchenverkauf mit dem Nachmieter