Wie und Wann Wohnungsablöse zahlen?

4 Antworten

"ABLÖSE" klingt in meinen Ohren wie Mauschelei um Gegenstände, die der Vormieter nicht entsorgen will, bevor er die Wohnung an den Vermieter zurückgibt.

Aber ein Kaufvertrag über Gebrauchtmöbel mit aufschiebender Zahlung bei Übernahme zum 'Mietbeginn wäre völlig in Ordnung, wenn zu diesem Zeitpunkt die Möbel auch noch gebrauchsfähig sind.

Erste Bedingung deinerseits wäre der wirksame Abschluss eine Mietvertrages mit dem Vermieter und darin fixierter Mietbeginn. Hast du Mietvertrag , dann Kaufvertrag, Bezahlung nach Deinem Mietbeginn und damit Übernahme der Möbel. Der Vormieter kann den Kaufvertrag bei seiner Wohnungsrückgabe dem Vermieter vorlegen.

Der Mieter gibt Dir in einem Monat Sofa und Regale und Du willst jetzt schon bar zahlen ohne Quittung und so?

Nach einem Monat, wenn also die Übergabe sein soll, kann zweierlei passieren:

  1. Der Vormieter weiß nicht mehr, dass er schon Geld bekommen hat und verlangt nochmal
  2. oder die Sofa und Regal sind in einem Zustand, der nur noch für den Sperrmüll reicht, aber schon bezahlt.

Willst Du das riskieren? Gehe lieber auf Nummer sicher und zahle bei der Übergabe und lass Dir die Zahlung quittieren.

Mündliche Verträge gelten auch. Aber eine kurze Quittung mit dem Inhalt der überlassenen Sachen ist ja auch keine große Sache. Macht die Ablöse rechtssicher für beide Seiten.

Ich würde schon einen kleinen Vertrag machen. Wäre blöd, wenn Du einen Monat vorher Geld ohne Nachweis zahlst und danach weiß der Verkäufer von nichts mehr....