Wahrscheinlichkeit ob pkh gewährleistet wird (Kündigung Eigenbedarf)?

4 Antworten

In der Regel bekommt der Mieter PHK, denn theoretisch ist es immer möglich, eine Eigenbedarfskünidgung zu bestreiten. Ob dies berechtigt ist und die Kündigung berechtigt oder mißbräuchlich wird ja dann erst im Prozess festgestellt.

und die Kündigung somit einen Monat später geschickt wird?

Nein, das macht keinen Unterschied. Wenn es schon bei Vertragsschluss absehbar gewesen wäre, dass es zu der Eigenbedarfskündigung kommen würde, dann spielt das keine Rolle, ob es einen Monat kürzer oder länger ist.

Könntet Ihr vielleicht auch Vermutungen stellen für welche Seite das Gericht entscheiden würde?

Unmöglich abzuschätzen. Das Gericht wird sachlich prüfen, ob die Künigung formell korrekt ist und ob laut der Begründung die Kündigung berechtigt oder rechtsmißbräuchlich ist.

mychananonym 
Fragesteller
 27.06.2019, 09:35

Vielen Dank für die Antwort.

Gibt es vielleicht ein Urteil, dass die Vermieter Eingentum erworben haben und in die Wohnung rein wollen weil es deren Eigentum ist und somit einziehen wollen?

LG

Renick  27.06.2019, 09:46
@mychananonym

Es gibt jede Menge Urteile dazu. Denn die Kündigung wegen Eigenbedarf ist ausdrücklich vorgesehen laut §573 BGB. Aber es kommt auf die erforderliche Begründung an. Und diese hängt vom Einzelfall ab, ob die Kündigung rechtsmißbräuchlich ist oder nicht. Es lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, ob die Kündigung wirksam ist.

Ich weiß jetzt nicht, ob du der Mieter oder der Vermieter bist. Aber wenn du Mieter bist und die Kündigung bekommen hast, solltest du diese Prüfen lassen. Und wenn du Vermieter bist, solltest du die Sache auch prüfen lassen, denn die Kosten trägt derjenige, der bei Gericht unterliegt.

mychananonym 
Fragesteller
 27.06.2019, 10:31
@Renick

Also wir sind sind die Vermieter. Wir wollen gerade alles gut abschätzeb und machen uns viele Gedanken.

Wir wohnen gerade selber zur Miete und die Wohnung ist viel kleiner und teurer. Deswegen wollen wir rein.

Wie glaubst du sind die Chancen?

Das mit der Gerichtsentscheidung kann man nur abwarten.

"Vor Gericht und auf hoher See sind bekanntlich alle in Gottes Hand!"

Ob das Gericht PKH bewilligt hängt davon ab, ob deine Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Der wiederum davon, mit welcher Begründung Eigenbedarfskündigung erklärt wurde.

Ist der Bedarf konkret dargelegt und war er bei Mietvertragsschluss unmöglich abzusehen, sehe ich den nicht.

Die Mieter wohnen offiziel erst 4 Monate drin.

Was heißt "offiziell"?

Ansonsten ist es schon merkwürdig, dass bereits nach 4 Monaten ein Eigenbedarf auftritt, der vor der Neuvermietung nicht zu erkennen war. Wenn auch die Anmeldung der Insolvenz in diesem Zeitraum stattfand, wird die Sache noch wackeliger.

Aber dann kommt noch ins Spiel, dass Insolvenz angemeldet werden musste, obwohl man zuvor den Vermieter noch von der eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit überzeugen konnte. Hast Du den Vermieter womöglich über Deine Finanzsituation getäuscht? Dann käme sogar eine fristlose Kündigung in Frage.

Du kennst selbst am besten die Situation und kannst beurteilen, ob Dich hier der Vermieter täuschen will (vorgetäuschter Eigenbedarf) oder Du ihn arglistig getäuscht hast.

Prozesskostenhilfe brauchst Du sowieso erst, wenn Du auf Räumung verklagt wirst, weil Du nicht freiwillig gehst. Für die Erhaltung der Wohnung sollte sich doch auch der Insolvenzverwalter einsetzen, oder?

mychananonym 
Fragesteller
 27.06.2019, 09:32

Es fand ein Eigentümerwechsel statt und die haben Eigenbedarf angemeldet.

Es wird wahrscheinlich zu einer Räumungsklage kommen..

bwhoch2  27.06.2019, 09:37
@mychananonym

Aus einer anderen Frage von Dir weiß ich jetzt, dass ihr die Vermieter seid. Aber es ist doch einiges sehr merkwürdig. Die jetzigen Mieter wohnen jetzt 4 Monate drin. Habt Ihr diese Mieter vom vorherigen Eigentümer übernommen?

Was hat ihn dazu getrieben, eine Wohnung, die er verkauft, noch einmal neu zu vermieten und womöglich den neuen Mietern zu verschweigen, dass er verkauft und womöglich die neuen Eigentümer auf Eigenbedarf kündigen könnten?

Als Käufer habt Ihr das einfach so ohne Abschlag auf den Kaufpreis hingenommen?

Oder habt Ihr selbst vermietet? Dann sind die Chancen, den Eigenbedarf wirklich begründen zu können, sehr sehr gering, denn jeder Richter wird meinen, dass dieser doch vorher schon zu erkennen war.

Also erkläre bitte nochmal, wie das mit der Vermietung und dem Eigentumsübergang war.

mychananonym 
Fragesteller
 27.06.2019, 10:11
@bwhoch2

Ja wir sind die Vermieter und wollen das alles abschätzen gerade, weil der Mieter zu uns meinte dass er uns die Hölle heiss machen will und er sauer ist.

Die Abwicklung hat bei uns lange gedauert und die Voreigentümer hatten eine leer stehende Wohnung und wollten die vermieten.

Wir sind jetzt Eigentümer geworden und wollen die da raus haben, weil wir da rein wollen und die laut und immer Schimmel verursachen.

bwhoch2  27.06.2019, 10:20
@mychananonym
Die Abwicklung hat bei uns lange gedauert

Was meinst Du mit Abwicklung? Wurde die Wohnung vom Verkäufer normal zum Verkauf inseriert und Ihr seid darauf eingestiegen oder lief das mehr unter Verwandten/Bekannten ab?

Wenn die jetzigen Mieter 4 Monate drin waren und die Abwicklung hat lange gedauert, dann wurde doch die Wohnung in der Zeit vermietet, in der Ihr schon in Gesprächen über den Kauf wart oder gar nach dem Notartermin.

Es ist doch völliger Unsinn seitens eines Verkäufers einer Wohnung, diese noch zu vermieten, wenn der Verkauf schon ansteht. Die Käufer wollen sie entweder selbst beziehen oder aber selbst sich ihre Mieter aussuchen. Wenn ein Verkäufer dann meint, er würde Geld verlieren, kann man das über den Kaufpreis regeln.

Grundsätzlich können leere Wohnungen teurer verkauft werden, als vermietete, weil im Falle von Eigenbedarf des Käufers alle Komplikationen vermieden werden, die eine Eigenbedarfskündigung hervor rufen kann.

Habt Ihr das erlaubt, dass der Verkäufer noch einen neuen Mietvertrag macht, während Ihr schon in Kaufverhandlungen wart oder hat er das eigenmächtig getan? Ggf. könntet Ihr von ihm dann sogar Schadensersatz verlangen, wenn die Eigenbedarfskündigung schief geht oder sich das Verfahren sehr lange hinzieht.

Ansonsten: Seid sehr zurückhaltend mit solchen Argumenten:

weil der Mieter zu uns meinte dass er uns die Hölle heiss machen will und er sauer ist.
und die laut und immer Schimmel verursachen.

Das sind keine Argumente, um einen Mieter auf diese Weise los werden zu können. Das einzig gültige Argument ist, dass Ihr die Wohnung in der Absicht gekauft habt, selbst einziehen zu wollen und dass es nicht an Euch lag, dass die Wohnung kurz vor dem Verkauf nochmal vermietet wurde.

mychananonym 
Fragesteller
 27.06.2019, 10:28
@bwhoch2

Erdt mal vielen Dank für deine ausführliche Antwort!!

Nein die Voreigentümer haben alles richtig gemacht. Die haven uns gefragt ob wir da einziehen wollen und haben es zuerst mit Nein beantwortet. (Wir waren uns halt nicht sicher ob wir unsere jetzige Wohnung verlassen wollten oder nicht und wussten auch nicht ob deren Wohnung für unsgeeignet war.)

Und ja wir wissen dass wir mit solchen aussagen nicht argumentieren können. Ich will nämlich gerade alles abschätzen können und mache mir große Sorgen..

bwhoch2  27.06.2019, 10:39
@mychananonym

Ihr dürft es niemand sagen, dass Ihr dem Voreigentümer noch erlaubt habt, die Wohnung zu vermieten, sondern Ihr habt die Wohnung von Anfang an in der Absicht gekauft, bald selbst einziehen zu wollen. Dann habt Ihr weit bessere Chancen, als wenn Ihr sagt, Ihr wußtet zum Kaufzeitpunkt noch nicht, ob Ihr einziehen wollt.

Ansonsten: Die Frage, ob der Mieter Prozesskostenhilfe erhält, ist nicht unbedingt Ausschlag gebend. Ihr habt nun auf Eigenbedarf gekündigt und diese hoffentlich gut begründet. Zieht der Mieter nicht aus, müsst Ihr auf Räumung klagen. Euer Vorteil ist hoffentlich, dass Ihr Eure jetzige Wohnung noch nicht gekündigt habt.

Wenn nun der Mieter aufgrund der Klage Prozesskostenhilfe bekommen sollte, was ich aufgrund der Chancen für eher unwahrscheinlich halte, wird sich das ganze etwas hinziehen, aber darauf könnt Ihr es ankommen lassen.

Wenn der Mieter Insolvenz angemeldet hat, dann gibt es einen Betreuer, der wiederum darauf schauen muss, dass zu den vorhandenen Schulden nicht noch eine Menge mehr dazu kommen. Der wird die Sache auch prüfen und mit entscheiden, ob sich sein Klient überhaupt gegen die Kündigung wehren soll.

Habt Ihr wenigstens eine Kaution? Diese dürft Ihr im Falle einer ordentlichen und wider Erwarten schnellen Räumung der Wohnung nicht an den Mieter selbst auszahlen, sondern nur an den Betreuer bzw. nach dessen Anweisung.

mychananonym 
Fragesteller
 27.06.2019, 10:45
@bwhoch2

Nochmals vielen Dank!

Wir haben leider keine Kaution erhalten weil der Voreigentümer es versäumt hat...

Könntest du uns vielleicht noch irgend einen anderen Rat oder wichtige Frage stellen die für den Fall vielleicht wichtig ist?

Es würde mich freuen wenn du weiterhin meine Fragen beantworten könntest falls etwas neues gibt

Liebe Grüße

bwhoch2  27.06.2019, 11:10
@mychananonym
weil der Voreigentümer es versäumt hat...

Das ist doch äußerst fahrlässig. Vermutlich war auch die Mieterauswahl genauso fahrlässig. Vielleicht könnt Ihr den Verkäufer doch noch dafür belangen.

Ansonsten, was hat der Verkäufer versäumt? Eine Kaution überhaupt zu verlangen oder sie steht im Mietvertrag und er hat es nur unterlassen, sie auch zu kassieren. Was steht im Mietvertrag? Ihr mußtet den Mietvertrag 1:1 übernehmen. Wenn da drin steht, dass der Mieter eine Kaution von mindestens 2 Monatsmieten schuldet und er kann die Zahlung dieser nicht nachweisen, schuldet er sie nun Euch.

Wenn das der Fall ist, verlangt per eingeschriebenem Brief (Einwurf-Einschreiben) die Zahlung der Kaution bis spätestens 10. Juli 2019. Da er diese vermutlich sowieso nicht zahlen kann, könnt Ihr schon am 11. Juli fristlos kündigen und dann geht es gar nicht mehr um Eigenbedarf.

Gerne beantworte ich weitere Fragen. Mach ein Freundschaftsangebot.