Kündigung wegen Eigenbedarf knapp 2 Monate nach Einzug - darf die Vermieterin das?

8 Antworten

also ich finde wenn es nach 9 Monaten unzulässig ist müßte es bei Ihnen erst recht unzulässig sein.

hier eine kurze Antwort mit BGB Urteil angaben.

Die Kündigung wegen Eigenbedarfs nach erst 9-monatiger Mietzeit halte ich für unwirksam. Denn wer eine Wohnung vermietet, obwohl er weiß oder in Erwägung ziehen müsste, dass er sie in absehbarer Zeit (dh. innerhalb von 5 Jahren) wieder benötigt, muss den Mieter auf die voraussichtlich kurze Dauer des Mietverhältnisses hinweisen. Diese Pflicht besteht deshalb, weil Mieter im Allgemeinen mit einer längeren Mietdauer rechnen und weil ein Wohnungswechsel mit nicht unerheblichen finanziellen Aufwendungen und sonstigen Unannehmlichkeiten verbunden ist. Wird die vorvertragliche Hinweispflicht vom Vermieter vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, so steht dem Mieter ein Schadensersatzanspruch zu (§ 280 Abs. 1 BGB). Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter von der Kündigung Abstand nimmt; eine gleichwohl erklärte Kündigung ist unwirksam (so Schmitt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 573 BGB Rz. 131). Zum gleichen Ergebnis kommt die Rechtsprechung, in dem Sie auf die Treuwidrigkeit einer Kündigung abstellt, wenn für den Vermieter bei Vertragsschluß der Eigenbedarf vorhersehbar war und das Mietverhältnis nicht mindestens 5 Jahre gedauert hat

Nach so kurzer Zeit eine Kündigung zu erhalten, da ist doch was faul. Wende Dich an den Mieterschutzbund oder google mal unter Kündigung bei Eigenbedarf, dort findest Du interessante Seiten. Ich wünsche Dir viel Erfolg.

Wenn der Eigenbedarf schon bei Beginn des Mietverhältnisses erkennbar war, kann sie nicht kündigen. Aber kannst Du das nachweisen?

anjanni  28.01.2008, 14:00

Siehe auch meinen Kommentar zu Deiner Ergänzung.

Da ich mich im Dezember mehrfach beschwert habe, dass die Heizung nicht funktioniert (max. 18 °C in den Räumen - Erdgeschosswohnung ohne Keller drunter) und sie nun einen Heizungsmonteur bestellt hat, der mir Recht gegeben hat, vermute ich, dass ich für sie nun sehr unbequem bin. immerhin habe ich nur eine Pauschale von 105 Euro für die Heizkosten zu zahlen und nun dürfte der Heizölverbrauch deutlich höher ausfallen, als sie errechnet hat. An einem Tag, als ich mich wieder beschwerte drohte sie mir, dass sie mir halt wegen Eigenbedarf kündigen würde. Sie würde Ihre Tochter fragen, sie würde eh etwas suchen. Im Kündigungsschreiben hat sie nur erwähnt, dass sie mir wegen Eigenbedarf kündigt, nicht für wen usw.

anjanni  28.01.2008, 13:59

Dann gilt das sowieso nicht. Der Eigenbedarf muß genau begründet werden - mit Nennung der Person, die einziehen will. Der Eigenbedarf muß nämlich ganz konkret nachprüfbar sein. Du kannst also schon mal erst wegen Formfehlern widersprechen.

support  28.01.2008, 16:00

Liebe/r affenstall,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support

Bei Eigenbedarf kannst du nicht viel machen, außer du könntest ihr nachweisen, dass das nur ein vorgeschobener Grund war!