Eigenbedarf anmelden wenn man bei Eltern wohnt?

7 Antworten

Ja, das geht. Sie sollen dann aber auch den berechtigt Begünstigten für den Sei den Bedarf anmelden, dort wohnen lassen.

Dabei ist zu beachten, dass entfernte Verwandte, wie Tanten, Schwager oder Cousins nicht zu den Angehörigen zählen, Nichten und Neffen dagegen schon.

Für entfernte Verwandte kann daher auch kein Eigenbedarf angemeldet werden.

Begründet ein Vermieter die Kündigung mit dem Einzug eines entfernten Verwandten, kann das schon Anlass zum Widerspruch geben.

Eine mißbräuchliche Eigenbedarfskündigung zieht üble Konsequenzen nach sich.

Der Mieter hat bei begründetem Verdacht, dass ein vorgetäuschter Eigenbedarf vorliegt, das Recht, Schadenersatz geltend zu machen. Wird der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, macht der Vermieter sich laut Gesetz schadensersatzpflichtig und muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

trueeeee 
Fragesteller
 30.01.2021, 22:53

Ich habe nicht vor das missbräuchlich auszunutzen. Würde dann schon selber einziehen

Kaufe keine Wohnung, die erst nach Einzug der Mieter zu einer Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Das löst Sperrfristen ab 3 Jahre aus, in denen Du keine Kündigung aussprechen darfst. Auch findet im Streitfall eine Härteabwägung statt. Da kann eine 80- jährige langjährige Mieterin schnell mal die besseren Karten haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, kannst du! Aber du mußt dann auch tatsächlich in die Wohnung einziehen. Du mußt schon in der Eigenbedarfskündigung denjenigen namentlich nennen, der die Wohnung dann beziehen wird.

Wenn du lügst und alles ist nur vorgetäuscht, dann kann es richtig teuer für dich werden. Du müßtest dem jetzigen Mieter Schadenersatz für den Umzug und alle anderen Schäden im Zusammenhang mit der Kündigung bezahlen.

Eigenbedarfskündigung also nur, wenn sie der Wahrheit entspricht!

Ja, das ist Dein gutes Recht! Die Kündigungsfrist sollte aber angemessen sein, damit der bisherige Mieter die Möglichkeit hat, eine entsprechende Wohnung für sich wieder zu finden.

Ja, das ist der richtige Weg...allerdings haben die Mieter einen Zeitlichen Schutz der bis zu 10 Jahre andauern kann...