Eigenbedarfskündigung, Ansprüche jetzt verwirkt?

9 Antworten

Durch die seitens des Vermieters ausgesprochene Kündigung wegen Eigenbedarfs seid Ihr doch nicht in der Wahrnehmung Eurer eigenen Interessen aus dem Mietverhältnis in irgendeiner Weise blockiert/eingeschränkt.

Bedeutet, das durch Eure ordentliche Kündigung das Mietverhältnis drei Monate nach fristgemäßer Übermittlung der Kündigung endet und dann abgewickelt wird, wie jede andere Kündigung auch, also Wohnungsabnahme, Schlüsselübergabe etc.

Irgendwelche Rechte, außer des Anspruchs auf eine längere Kündigungsfrist, habt Ihr mit Eurer Kündigung, die eher wirksam wird, damit nicht verwirkt.

Naja. Es dürfte schon so sein dass man eigene Schadensersatzansprüche aufgrund einer womöglich unberechtigten Eigenbedarfskündigung nicht mehr geltend machen kann.

@uni1234

Interessanter und guter Denkansatz. Aber zutreffend. Selbst wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, daß die ursprüngliche Kündigung (wegen vermeintlichen oder tatsächlichem Eigenbedarf) nicht nowendig gewesen ist, wäre das wegen des vorangegangenen fristgerechten Kündigung des Mieters sicher irrelevant.

Mit eurer Kündigung ist die EB-Kündigung des VM gegenstandslos geworden, da das MV vorher wirksam beendet ist.

Wenn ihr der Meinung seid, dass euch der Vermieter durch sein Verhalten einen Schaden zugefügt hat, dann könnt ihr Schadenersatz geltend machen. Das Recht hat man vom Gesetz immer nach §249 BGB.

Aber gegen die Kündigung jetzt noch vorzugehen ist aussichtslos. Denn ihr habt selber gekündigt. Somit ist das Vertragsende bestimmt. Daran lässt sich nicht mehr rütteln.

Eure Kündigung zählt. Egal, wie lange Ihr drin gewohnt habt, nach 3 Monaten Kündigungsfrist ist das Mietverhältnis beendet.

Haben wir damit mögliche Ansprüche gegen den Vermieter verwirkt?

Kommt darauf an, welche Ansprüche? Mietminderung aufgrund von Mängel oder Rückzahlung aus Betriebskostenabrechnung oder Rückzahlung der Kaution?

Oder Schadensersatz, weil Ihr umziehen müßt? Den könntet Ihr allerdings jetzt vergessen.

Ihr habt das Mietverhaeltnis durch eure Kuendigung doch selbst beendet. Was fuer moegliche Ansprueche gegenueber dem Vermieter koennten denn dadurch entstanden sein? Ich kann mir jedenfalls keine vorstellen.