Kündigung wegen Eigenbedarf / Schwerbehinderter Mieter

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Nach dem Gesetz kann der Vermieter dem vertragstreuen Mieter nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Hauptwendungsfall ist hierbei der so genannte Eigenbedarf. Danach darf der Vermieter die gemietete Wohnung kündigen, wenn er die ganze Wohnung für sich selbst, für eine zu seinem Hausstand gehörende Person oder für einen Familienangehörigen benötigt, und zwar zu Wohnzwecken (LG Wiesbaden WM 90, 510; LG Köln, WM 90, 347) Eigenbedarfskündigungen sind zulässig. Voraussetzung ist zunächst, dass der Vermieter in seinem Kündigungsschreiben die Personen angeben muss, für die die Wohnung benötigt wird. Der Vermieter muss weiterhin einen konkreten Sachverhalt darlegen, auf den er das Interesse dieser Person an der Wohnung stützt (BVerfG WM 89, 483; BayObLG WM 85, 50; usw.).

Es gibt da eine Menge, was der Vermieter bei einer Eigenbedarfskündigung beachten muss, hier alles niederzuschreiben wäre etwas zu viel des Guten. Ich würde an deiner Stelle mir schon mal einen Termin bei einem Mieterschutzverein geben lassen, oder zumindest dem Beitreten. Wenn dann die Kündigung kommen sollte, können die dich dahingehend beraten, ob diese Kündigung auch rechtens ist

Wegen Eigenbedarf darf er kündigen, er ist immer noch Eigentümer. Schwerbehinderte werden da nicht bevorzugt. Eigenbedarf bedeutet auch, dass er es für die eigenen Kinder, seit neuster Rechsprechung auch für Nichten und Neffen zur Verfügung stellen kann.

Da irrst du aber gewaltig, so einfach ist das nicht.

Da sollte er sich mit der Fürsorgestelle oder dem VdK unterhalten. Wenn ihr noch nicht lange dort wohnt, habt ihr sicher keine "besondere" Kündigungszeit. Vielleicht solltet ihr euch sowieso etwas ebenerdiges suchen.

Wartet erst mal ab. Eigenbedarf kann erst angemeldet werden, wenn der neue Eigentümer im Grundbuch steht und das kann einige Monate dauern. Dann habt ihr die Möglichkeit Einspruch dagegen einzulegen.

Mein Rat wäre: kommt eine Eigenbearfskündigung, sollte ein guter Rechtsanwalt die weitere Abwicklung betreuen.

Hatte der bisherige Vermieter euch nicht darauf hingewiesen, dass er das Haus verkaufen will? Wenn nein, finde ich das nicht ganz fair.

Grundsätzlich kann er das schon, es gibt aber Urteile, wo der Eigenbedarf abgelehnt wurde, weil der Käufer ja schon vorher wußte, daß die Wohnung vermietet ist.

Aber wenn Dein Freund so eine starke Gehbehinderung hat, wäre es vermutlich doch sowieso besser, ins Erdgeschoß oder in eine Wohnung mit Fahrtuhl zu ziehen, oder?

Wir haben ca. 1 Jahr gesucht um eine geeignete Wohnung zu finden da wir aber in der entsprechenden Umgebung um den Arbeitsplatz nichts passendes ( in größe oder Preis) gefunden haben mussten wir den Kompromiss eingehen und eine Wohnung im 1. Stock nehmen. Zwischenzeitlich lebten wir in einer kleinen 2 Zimmerrwohnung mit nur wenigen qm die sehr eng war. An schlechten Tagen war für ihn einfach zu wenig Platz um sich zwischen den Räumen ( z.B. WC und Wohnraum) zu bewegen. Auf genügend Platz sind wir angewiesen.