Kauf eines Hauses mit Mietern

14 Antworten

drinsteht das eine Kündigung wegen Eigenbedarf , als Einliegewohnung , Teilkündigun und Verwertungskündigung ausgeschlossen ist.

Verstehe ich das richtig, der Mieter bewohnt die Einliegerwohnung und es handelt sich um ein 2 Fam. Haus, oder?

Sind denn beide Wohnungen noch bewohnt oder steht eine davon bereits leer? Haben alle Mieter im Mietvertrag die gemäß BGH Entscheidung wirksamen Kündigungsausschluß wegen Eigenbedarf stehen, oder nur der Mieter einer Wohung?

Falls nur ein Mieter diese Klausel im Mietvertrag hat, oder eine Wohnung im Haus bereits leer steht, könntest Du dem Mieter ohne Klausel wegen Eigenbedarf kündigen, und dann in die leere Wohnung selbst als Vermieter einziehen.

Dann bestünde die Möglichkeit, daß Du gegenüber dem anderen Mieter mit der Eigenbedarfsklausel eine Kündigung gem. § 573 a BGB aussprechen. Bei dieser erleichterten Kündigungsmöglichkeit müßtest Du keinen Grund angeben, allerdings aber eine um 3 mon. längere Kündigungsfrist beachten.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/eigenbedarfskuendigung-ausschluss-im-mietvertrag-serie-teil_056033.html

anitari  02.02.2015, 11:35

Wenn ich das recht verstehe hat der blonde Vermieter auch die Kündigung nach § 573a ausgeschlossen.

shayen123 
Fragesteller
 02.02.2015, 11:45

Hi Nemesis Es ist ein Zweifamilienhaus!!! Und beide Wohnungen sind in dem Haus vermietet!!! Aber es geht um den unteren Mieter weil er hat so einen Vertrag mit dem Besitzer abgeschlossen. Die Zeile des Vertrages lautet so """" Die Vertragspartner streben ein langfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegewohnung ,Teilkündigung und Verwertungskündigung laut Paragraf 573 573a und 573b ist ausgeschlossen. Der obere Mieter kann bleiben ich würde nach unten ziehen!!! Wenn ich den Mieter raus kriegen würde.

shayen123 
Fragesteller
 02.02.2015, 11:48

(Haben alle Mieter im Mietvertrag die gemäß BGH Entscheidung wirksamen Kündigungsausschluß wegen Eigenbedarf stehen)!!!! Was meinst du damit ich kenne mich leider nicht mit sowas so gut aus😄

Nemisis2010  02.02.2015, 12:20
@shayen123

Na, wenn der obere Mieter diesen Passus nicht im Mietvertrag stehen hat, könntest Du ihm wegen Eigenbedarf kündigen. Aber in die obere Wohnung willst Du ja nicht!

Den unteren Mieter wirst Du auch nicht mit dem erleichterten Kündigungsrecht aus der Wohnung bekommen, denn der "blonde Vermieter" hat auch diese Kündigungsmöglichkeit( § 573a BGB) ausgeschlossen. Dann sollte der "blonde Vermieter" auch die Konsequenzen aus diesen Handlungen tragen, wenn potentielle Käufer des Hauses aus diesem Grund abspringen.

Mein Tipp: Such Dir eine anderes Haus das Du kaufen kannst, mit diesem könntest Du auf Dauer Ärger ohne Ende haben. Als letzte Möglichkeit könntest Du noch vor dem Kauf mit den beiden Mietverträgen bei einem Anwalt vorsprechen. Evtl. sieht dieser noch eine Möglichkeit - ich sehe sie leider nicht mehr.

shayen123 
Fragesteller
 02.02.2015, 13:26

Trotzdem danke 😃

Mit dem Kauf übernimmst du die bestehenden Mietverträge. Wenn die Eigenbedarfskündigung ausdrücklich ausgeschlossen ist, kannst du auch nicht aus diesem Grund kündigen.

Mit dem Kauf übernimmst Du den bestehenden Mietvertrag mit all seinen Klauseln.

Da genannte Klausel nicht zum Nachteil des Mieters ist, ist sie auch wirksam.

Wenn das tatsächlich so im Vertrag steht hast Du 0 Chancen.

Welcher blonde Vermieter schreibt denn so was in den Vertrag?

Mit dem Kauf übernimmt man die Verträge und muss auch vertragsgerecht handeln.

Eigenbedarf kann nicht ausgeschlossen werden. Diese Klausel ist unwirksam. So, jetzt hast du zwei Meinungen dazu und wendest dich vielleicht auch mal an einen Anwalt. :-)

Eigenbedarf ist aber streng definiert. Man kann nicht ein Haus einfach als "als Eigenbedarf angeben". So etwas gibt es nicht. Zu beachten sind unter Umständen auch gewisse Sperrfristen, in denen nicht wegen Eigenbedarfs gekündigt werden kann.

http://www.finanztip.de/kuendigung-wegen-eigenbedarf/

Joergi666  02.02.2015, 11:05

Eigenbedarf kann nicht ausgeschlossen werden - eine Eigenbedarfskündigung kann aber sehr wohl rechtswirksam ausgeschlossen werden.

priesterlein  02.02.2015, 11:10
@priesterlein

Aber:

"Nach Auffassung der Bundesrichter dürfen bei Vertragsabschluss die Gründe, die dann zum Eigenbedarf des Vermieters führten, noch nicht bestanden haben und nicht absehbar gewesen sein."

Damit wäre es doch eventuell kündbar, aber eben vermutlich stressiger und unsicherer als ohne den Ausschluss. Aber falls es schriftlich im Vertrag steht, wird er wohl tatsächlich schlechte Karten haben.

anitari  02.02.2015, 11:17
@priesterlein

Aber:

Hat der blonde Vermieter dem Mieter vertraglich zugesichert ihm nicht wegen Eigenbedarf zu kündigen, helfen die wichtigsten Gründe nichts.

priesterlein  02.02.2015, 11:19
@anitari

Ja, wegen der Kündigung, aber er kann überlegen den Mietern immer noch einen Mietaufhebungsvertrag anbieten und könnte im Vorfeld mit ihnen sprechen, inwiefern sie dazu eine Meinung haben und was es dazu braucht.

Ich glaub wenn du das Haus kaufst dann musst du auch die bestehenden Verträge übernehmen (so haben wirs auch gemacht also die Mieterin ist immernoch drin) mach dich mal in deinen Rechten schlau weil andererseits kaufst du ja das Haus und als Besitzer darfst du ja eigentlich entscheiden was da passiert vllt werden die Verträge ungültig? (Okay ich glaub die Antwort hat jetzt nicht viel gebracht :D)