Kündigung wegen Eigenbedarf. Bekommen wir das Geld von der Renovierung zurück?

7 Antworten

Kenne mich da jetzt nicht super aus, aber ich nehme an dass ihr das Geld, zumindest einen Teil, zurückbekommen werdet. Aber eventuell steht ja im Mietvertrag etwas Kleingedrucktes dass euch weiterhelfen kann und die Frage beantwortet. Gutes Gelingen.

123zauberfee 
Fragesteller
 13.05.2017, 18:42

Das ist so ein 0 8 15 Mietvertrag. Also da ist nichts Kleingedrucktes :/ 

Dankeschön:) 

UFC4life  13.05.2017, 18:44
@123zauberfee

Ansonsten würde mir spontan einfallen dass ihr euch mit einem Rechtsberater auseinandersetzt oder irgend ne Hotline anruft, vlt Freunde oder Bekannte die sich mit sowas auskennen? Oder googlet mal. Ist bestimmt eine ziemlich weit verbreitete Frage...

TrudiMeier  13.05.2017, 18:58

Kenne mich da jetzt nicht super aus, aber ich nehme an dass ihr das Geld, zumindest einen Teil, zurückbekommen werdet

Offensichtlich kennst du dich nicht nur nicht super aus, du kennst dich eher gar nicht aus. Aus welchem Grund sollten sie das Geld für die Renovierungen zurückbekommen? Wenn du solche Behauptungen aufstellst, solltest du sie zumindest auch begründen, möglichst mit Hinweis auf die Rechtsgrundlage.

UFC4life  13.05.2017, 20:07
@TrudiMeier

Müssen tue ich garnichts. Deinen Kommentar hättse dir auch sparen können, hilft ja alles nicht weiter.

TrudiMeier  13.05.2017, 20:57
@UFC4life

Mein Kommentar vielleicht nicht, aber meine Antwort auf diese Frage. Habe ich hier irgendwas von müssen geschrieben?

Ich würde gerne wissen ,ob wir das Recht haben ,dass uns das Geld zurück erstattet wird ? 

Nein.

Der Eigenbedarf muss halt entsprechend begründet werden und in einem Jahr kann eben viel passieren.

Du kannst den Vermieter höflich fragen ob er Dir irgendwie entgegen kommt.

Für die Zukunft:

Wenn man vorhat länger zu wohnen ohne angst zu haben nach kurzer Zeit ordentlich gekündigt zu werden, kann man z.B. einen gegenseitigen Kündigungsverzicht bis zu 4 Jahren vereinbaren, sofern Vermieter und Mieter das wollen.


Der vermieter muss euch nichts bezahlen solange er nicht irgendwas unterschrieben hat oder es anderweitig mit im abgesprochen wurde.

Es gab schon fälle da haben Mieter das Bad renoviert neue badewanne usw und mussten es beim umzug wider in den orginalzustand zurückversetzen , meist steht das auch so im Mietvertrag.

Was ich in deiner situation tun würde ist mich mit demMieterschutz abzusprechen das sind experten, vorher sprich jedoch den Mieter höfflich darauf an und erkläre dein Anliegen wenn er kein totales arsch ist wird er dir was geben.

Viel Glück

Nein, es sei denn, du kannst nachweisen, dass der Vermieter den Eigenbedarf vorgetäuscht hat oder dass dieses Ansinnen bereits bei Mietvertragsabschluss bestand.  Was genau steht denn wortwörtlich in dem Kündigungsschreiben?

Habt ihr die Wohnung unrenoviert übernommen oder war sie renoviert und ihr habt sie nur nach eurem Geschmack gestaltet?

Hat der Vermieter sich in irgendeiner Weise an der Renovierung beteiligt?

Habt ihr erst zu Mietbeginn die Schlüssel zur Wohnung erhalten oder hat der Vermieter euch den Schlüssel schon früher gegeben, damit ihr renovieren könnt ohne dass ihr dafür gezahlt habt?

Die Kosten für die Renovierung werdet ihr aller Voraussicht nach nicht zurückbekommen. Nur wenn nachgewiesen werden kann, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist, dürfte für euch noch was rausspringen.

123zauberfee 
Fragesteller
 13.05.2017, 21:01

Ich habe das Kündigungsschreiben gecheckt und es ist alles so angegeben wie es auch sein sollte ... 

So wie es aussieht haben wir wohl wirklich keine Chance darauf unser Geld zu bekommen. Finde ich persönlich sehr unfair ! Aber das ist dann wohl eine andere Hausnummer . 

Ich würde gerne wissen ,ob wir das Recht haben ,dass uns das Geld zurück erstattet wird ?

Nein. Eine entsprechende Zusicherung dürfte euer Vermieter ja nicht abgeben haben?


Schließlich sind wir beide nur Studenten mit einem kleinen Baby und haben kein Geld zu verschenken.

Der VM auch nicht. Entweder hat er euch eine renovierungsbedürftige Wohnung in genau dem Zustand vermietet in der Hoffnung, dass ihr sie so nutzt und wieder zurückgebt oder ihr habt nach euren eigenen Vorstellungen dekoriert, was eure Sache wäre.

Auch eurer "Nachmieter", so er überhaupt Miete zahlt, müsste sich da nicht erkenntlich zeigen und euch entgegenkommen: Er übernimmt die Wohnung vom Eigemtümer so, wie sie ist.

G imager761