Wagen anmelden ohne Fahrzeugschein?

4 Antworten

Bei Zulassung wird der alte FZ-Brief entwertet und Du bekommst die neuen Zulassungsbescheinigungen (ZB) in Form von ZB Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und ZB-Teil II (ehemals FZ-Brief) ausgehändigt.

Bei den alten FZ-Papieren (Brief und Schein) wird der FZ-Schein einbehalten von der Zulassungsstelle bei Abmeldung, daher hast Du jetzt auch nur den alten FZ-Brief vorliegen.

Bei den neuen Papieren (ZB Teil I+II) bleiben beide Dokumente auch bei Abmeldung im Besitz des Halters.

Das ist schon richtig so, der Fahrzeugschein wird dir von der Anmeldestelle neu ausgestellt, denn er wurde vorher bei der Abmeldung eingezogen.

Den Fahrzeugschein erhältst du nur, wenn du mit sämtlichen Papieren wie Fahrzeugbrief und Versicherungsbescheinigung auf der Anmeldestelle erscheinst.

VisionDativ  21.05.2017, 08:38

Ist das eine Änderung des Zulassungsprocederes?

Ich kenne das anders: Zur Zulassung nach Halterwechsel oder Stillegung sind defr Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) und der alte entwertete Schein (Zul.-Bescheinigung Teil I) zusammen mit HU-Bericht und EVB vorzulegen.

Ottoman00 
Fragesteller
 21.05.2017, 08:39

Ich habe auch gelesen das man noch zusätzlich den abmeldebescheinigung braucht vom Vorbesitzer, oder geht das auch ohne?

peterobm  21.05.2017, 08:41

dass die Zulbesch. I eingezogen wurde, ist schon lange her. Heutzutage wird die wieder nach Abmeldung der Person ausgehändigt.

GoodFella2306  21.05.2017, 08:44

alter Schwede da habe ich aber mal die Klugschnacker und Haarespalter auf den Plan gerufen hier... 😂 ja ist richtig, normalerweise sollte er dir auf den Fahrzeugschein übergeben, der wird wohl mittlerweile doch nicht mehr eingezogen. Wenn er den nicht mehr hat, muss ein neuer ausgestellt werden. Du musst dich mit ihm einigen, wer den fehlenden Fahrzeugschein bezahlt.

Fraganti  21.05.2017, 09:42
@GoodFella2306

Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) wird so oder so neu ausgestellt, denn sie bietet immer nur Platz für die Eintragung eines Halters. 

das müsste reichen

der Vorbesitzer hat die Zulassungsbescheinigungn I verschlampt, ER sollte diesen Neu beantragen; ist möglich.

Es findet keine Zulassung/Ummeldung statt. Die Papiere müssen komplett sein.