Unfall mit Fahrerflucht, muss ich der Versicherung den Namen des Fahrers nennen?

7 Antworten

Hallo nein,

bedenke auch, dass die Versicherung sowieso 5 000 € Regress bei Fahrerflucht fordern kann und wird.

Heißt, die Versicherung wird zwar den Schaden erstmal begleichen, damit der Geschädigte sein Geld hat. Dann wird sie aber von Dir das Geld zurückfordern. Und zwar bis zum Maximalbetrag von 5 000 €, falss der Schaden höher ist.

Ansonsten halte Dich an Deinen Anwalt.

Wenn du den Schaden nicht selbst zahlen möchtest, bist nach dem Kleingedruckten deiner Versicherung dazu verpflichtet, den Fahrer zu benennen.

"Bin ich verpflichtet meiner Versicherung alles zu sagen? "

Nö aber die ist dann auch nicht verpflichtet zu zahlen. Dann bleibst du halt auf den kosten selbst sitzen.

Du hast einen Vertrag unterschrieben in dem steht, dass du das musst. Aber hey, was soll schon passieren. Dich rausschmeißen und den Schaden von dir zurückfordern werden sie eh.

Dann zahlt die Versicherung nichts und du darfst alle Kosten selber tragen.

verreisterNutzer  14.03.2022, 15:50

Einen mit dem Fahrzeug verursachten Fremdschaden muss die Versicherung auf jeden Fall bezahlen , weil sich die KFZ-Haftpflicht auf das Fahrzeug an sich bezieht .