Strafe nach unwissentlicher Fahrerflucht

11 Antworten

Ich fürchte, das ist Ermessenssache der Ermittlungsbehörde bzw. des Richters. Ich habe schon zweimal nicht bemerkt, dass ich ein parkendes Fahrzeug beschädigt hatte und deswegen Anzeigen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort bekommen, aber nach einer schriftlichen Erklärung, warum ich es nicht bemerkt habe, wurden die Verfahren ohne Folgen für mich eingestellt - Der Schaden musste aber natürlich geregelt werden.

Allerdings bin ich Busfahrer und so ein Bus ist etwas unübersichtlicher als ein PKW, da kann es sein, dass man etwas "milder" behandelt wird.

Unfallflucht ist grundsätzlich erst mal ein straftatbestand. Ob du denn Zusammenstoß bemerkt haben musst oder es evtl. Unbemerkt passiert sein kann wird wohl nur ein Gutachten klären können. Je nach Beweislage wird entschieden ob es zu einem Strafbefehl, einer Klage oder der Einstellung des Verfahrens kommt.

Du brauchst auf jeden Fall einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt, nur der kann dich entsprechend beraten und verteidigen. Alle Mutmaßungen hier wie es ausgehen könnte sind nicht mehr als ein Blick in die Glaskugel, sprich nutzlos. Niemand kennt hier die Ermittlungsakte.

Ohje. Das ist nicht gut. Dass du eine Anzeige wegen Fahrerflucht bekommen hast, ist klar, das ist Routine. Du hast ja einen Unfall verursacht und bist weggefahren. Ob du was davon mitbekommen hast, das ist unerheblich: der Schaden ist ja trotzdem da.

Das Strafmaß ist bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, dazu 5-7 Punkte. Der Richter wird dich anhören und dann ein Strafmaß festsetzen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geschieht immer vorsätzlich. Solltest Du also wirklich nichts bemerkt haben dann kann man Dir das nicht vorwerfen.

Allerdings wird es schwierig sein das glaubhaft zu machen, denn Du hast ja bemerkst das Du "sehr dicht an diesem dran" warst. Um diesen Vorwurf zu widerlegen wirst Du einen Anwalt brauchen.

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat. Dir drohen

  • Freiheitsstrafe oder Geldstrafe

  • Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6Monate

  • 7 Punkte

Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Schaden. Eine Milderung der Strafe nach § 142 StGB kommt nicht mehr in Betracht da Du Dich erst dann selbst gemeldet hast als bereits Ermittlungen gegen Dich aufgenommen worden sind.

Also ab zum Anwalt, vielleicht kann der noch was machen.

Generell: Kann ich deswegen für immer den Führerschein los werden?

@Dodo92

Nein, die Fahrerlaubnis wirst Du nicht für immer verlieren. Aber es ist eben auch kein Bagatelldelikt.

Wenn man von einem Schaden von 1000€ ausgeht musst Du mit Folgendem rechnen:

  • 45 Tagessätze Geldstrafe
  • 6 Monate Entzug der Fahrerlaubnis
  • 7 Punkte

Ein Anwalt kann hier vielleicht noch Einiges abmildern, insbesondere kommt es darauf an ob man Dir nachweisen kann das Du den Unfall bemerkt haben musst. Bei einem Schaden von 1000€ wird der Richter aber davon ausgehen das man das bemerkt haben muss...

@Crack

Ja, denke auch dass der Richter davon ausgehen wird, dass ich es bemerkt haben muss...War vielleicht auch aus dem guten Glauben raus, dass eh nichts passiert ist.

@Dodo92

Wie ist denn das? Der Beamte hat zu mir gesagt, dass ich ein Vorschlag von der Staatsanwaltschaft bezüglich meiner Strafe bekomme. Wenn ich den annehm', nehm ich ihn an und mach das oder ich widerspreche und das ganze geht vor Gericht. Ist das wirklich so? Oder geht das sofort vor Gericht?

@Crack

Wie ist denn das? Der Beamte hat zu mir gesagt, dass ich ein Vorschlag von der Staatsanwaltschaft bezüglich meiner Strafe bekomme. Wenn ich den annehm', nehm ich ihn an und mach das oder ich widerspreche und das ganze geht vor Gericht. Ist das wirklich so? Oder geht das sofort vor Gericht?

@Dodo92

Das was Du Vorschlag nennst ist ein Strafbefehl.

Darin wird eine Strafe festgelegt, das heißt Du bekommst damit mitgeteilt was Du zahlen sollst und wie lang der Entzug der Fahrerlaubnis dauert. Das dürfte sich in dem Bereich bewegen den ich oben geschildert habe.

Dagegen kannst Du dann innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel einlegen, das heißt Du kannst Einspruch einlegen. Dann wird die Sache vor Gericht verhandelt und dann brauchst Du definitiv einen Anwalt.

Es gibt keine "Unwissentliche Fahrerflucht" . Das kann es ebenso wenig geben, wie einen unwissentlichen Mord. Rede mit der Polizei. Wenn man dort wirklich eine Fahrerflucht sieht und nicht auf Deine Argumente eingeht, wird auch vor Gericht dementsprechend verhandelt. Du hast aus meiner Sicht mit Deiner Darstellung durchaus eine Chance, solltest Dir aber einen Anwalt nehmen, vielleicht sogar einen Spezialisten.