Wer hat Vorfahrt?
Jemand der auf dem Standstreifen parkt und will in den fließenden Verkehr oder der jenige, der im fließenden Verkehr sich auf die Hauptstraße befindet und steht .
Beide wollen in die gleiche Richtung .Der am Stabdstreifen parkt fährt den stehenden Wagen einfach hinten rechts ins Auto .
4 Antworten
Der, der sich auf der Fahrbahn befindet, hat Vorfahrt. Die von Dir geschilderte Situation ist – wenn ich sie richtig verstehe – so gar nicht erlaubt, da das Parken auf der Fahrbahn bei vorhandenem Seiten- oder Parkstreifen nicht erlaubt ist (§ 12 Absatz 4 StVO).
Situationsabhängig
Habe ich das richtig verstanden? Ein Auto war geparkt, man kam ohne Überfahren der durchgezogen Linie nicht vorbei. Was ist aber nun die Frage?
Komm lass gut sein
Was hat er denn gemacht, und wie konnte ihm der Haltende reinfahren, wenn er nicht überholt hat?
Lass gut sein
Andere hier haben es verstanden
Offensichtlich aber viele nicht. Aber wenn Du keine Hilfe benötigst, dann ist das auch ok.
Nacht
Deutsche haben immer schlechte Karten im eigenen Land
Hallo BirgitUksahs
Der fließende Verkehr hat immer Vorrang vor dem parkenden Verkehr. Wer einem stehenden Wagen auffährt ist Schuld
Gruß HobbyTfz
Entweder im fliesenden! Verkehr oder er steht! Beides geht ja nicht ?
Aber wie auch immer - Vorfahrt hat der der auf der Straße ist
Hast Du die Frage nicht gelesen
Doch hab ich - und auch darauf geantwortet
Stimmt sage ich doch der jenige der im fließenden Verkehr ist oder steht hat Vorfahrt der auf dem Standstreifen steht mit Durchgezogener Linie muss solange warten bis die Situation sich aufgelöst hat erst dann darf er in den fließender Verkehr
Vorfahrt hat immer der, der auf der Strasse ist.
Die mit auf die Strasse wollen, müssen aufpassen und müssen warten bis ne Lücke ist, um sich, auf die Strasse einzuordnen.
Schuld ist der, der hintendrauf fährt.
Richtig die Richterin sieht es anders hält zu denen spätestens nach drei verschiedenen Ausagen hätte Sie das Verfahren einstellen müssen der Gutachter ist auch nicht besser gewesen
Auch wenn der auf der Strasse stehen blieb, weil er wartete, dass da rechts auf dem Standstreifen gerade ein Parkplatz frei wurde, ist nicht Schuld.
Wer sich einordnet, der muss beide Seiten beobachten. Er darf nur fahren, wenn er KEINEN Unfall baut.
Der auf der Strasse soll nach Flensburg schreiben und nächst höheres Gericht anschreiben und um Hilfe bitten.
Ja sag ich ihm
Die Situation war die in der Fahrbahnmitte ist eine Durchgezogene Linie der Bekannte darf da nicht überholen und vor Ihm stand ein Auto geparkt wo er nicht vorbei kam allso hat er Recht er war auf der Vorfahrtsstrasse