Trotz bestandene mpu kein Führerschein? Theorie und praktische Prüfung wird verlangt. Was nun?

Bescheinigung der Fahrschule .  - (Führerschein, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht)

7 Antworten

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Also, Du hast da wohl ein grundsätzliches Verständnisproblem.

Wenn man zu einer MPU muss ist es meistens so, dass man eine Straftat hatte und als Nebenstrafe der Entzug der Fahrerlaubnis verhängt wurde, mit einer Sperrfrist.

Das ist der Wichtige Unterschied zu einem Fahrverbot von 1-6 Monaten. Da geht man zur Polizei/Verwaltungsbehörde und holt sich den Führerschein wieder ab und fertig.

Beim Entzug der Fahrerlaubnis ist die eben weg. Und die Sperrfrist sagt, dass man erst danach wieder eine Fahrerlaubnis neu beantragen kann und dazu gehört eben auch die Fahrprüfung.

Bei Dir ist eben ausserdem die MPU zu machen gewesen. Aber das ist nur die Voraussetzung dafür, dass Du die Fahrprüfung ablegen darfst.

Also Fahrprüfung machen.

Fahrverbot von 1-6 Monaten

Ein Fahrverbot beträgt 1,2 oder 3 Monate - nicht mehr.

dass man erst danach wieder eine Fahrerlaubnis neu beantragen kann und dazu gehört eben auch die Fahrprüfung.

In der Regel nicht, nur in wenigen Fällen wird das verlangt.

Danke . Das von Wiki hilft mir weiter . Verstehe es jetzt viel besser .

Hallo rani

zuerst einmal herzlichen Glückwunsch zur bestandenen MPU!

Die ursprünglich gültige 2-Jahresfrist wurde mit Inkrafttreten der 4. ÄnderungsVO zum 30.10.2008 aufgehoben.

Nach diesem Datum ist nur noch dann noch eine neue Fahrerlaubnisprüfung erforderlich, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.

Die Führerscheinstelle ordnet allerdings eine erneute Prüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass du die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.

Wenn du eine Prüfung ablegen musst, solltest du dich mit einer Fahrschule in Verbindung setzen. Du benötigst keine reguläre Fahrschulausbildung, sondern vereinbarst individuell die Vorbereitung auf die theoretische und praktische Prüfung.

Hier findest du (nach Bundesland aufgegliedert) Beispiele die sogar nach 20 Jahren ihre Fahrerlaubnis ohne Prüfungen bekommen haben

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=80739

da die führerscheinlose Zeit länger war als die Zeit in der du die Fahrerlaubnis hattest werden die Prüfungen verlangt, aber nur die Prüfungen also keinen Unterricht mehr oder Fahrstunden

Es gibt zwei Dinge zu sehen.

Zum einen ist das die MPU. Durch die MPU wird untersucht und geklärt, ob du überhaupt in der Lage bist zu fahren. Das betrifft die geistige, charakterliche und körperliche Eignung.  Hast du die MPU bestanden, dann sind die Eignungszweife in diesen Punkten ausgeräumt und dem Führerschein steht nichts mehr im Wege.

Nun kommt aber das zweite. Du warst sehr alnge ohne Führerschein. Hier geht es nun um Wissen und fahren können. Unabhängig von der MPU kann die Führerscheinstelle Zweifel haben, dass nach dieser langen Zeit dein theoretisches Wissen nicht mehr ausreicht, dass du auch vom Können her kein Auto mehr fahren kannst. Um den Zweifel auszuräumen, musst du halt durch die Prüfungen zeigen, dass du das noch kannst. Du musst keine Ausbildung machen mit all den Stunden, aber du musst in Prüfungen zeigen, dass du noch in der Lage bist, korrekt zu fahren. Das ist alles.

Du warst bei einer Fahrschule und hast zwei Fahrstunden gemacht. Das ist nach dieser langen Zeit keine schlechte Idee. Wenn du wirklich noch gut fährst und auch theoretisch auf dem laufenden bist, dann solltest du die Prüfungen ja bestehen. Damit wären alle Zweifel ausgeräumt, den Führerschein könnte und würde man dir dann nicht mehr verwehren. Was aber NICHT geht, dass du mit einer solchen Bescheinigung ankommst. Stell dir vor, es macht jemand den Führerschein. Wenn alles durch ist, geht er zum Prüfer und mein, eine Prüfung ist nicht notwendig, ich habe die Bescheinigung vom Fahrlehrer, dass ich das gut kann. Du siehst, so geht das nicht. Die Fahrprüfung kann natürlich NICHT durch so eine Bescheinigung ersetzt werden.

Du hast mit der bestandenen MPU nachgewiesen das Du körperlich und geistig befähigt bist ein Kraftfahrzeug zu führen.

Daneben fordert die Fahrerlaubnisbehörde aber noch den Nachweis das ausreichende theoretische sowie praktische Kenntnisse zum Führen eines KFZ vorhanden sind.

Das ist regelmäßig dann der Fall wenn der Zeitraum der Entziehung der Fahrerlaubnis sehr lang war oder wenn der Zeitraum mit Fahrerlaubnis kürzer als der ohne war.

Du musst also die theoretische und praktische Prüfung erneut ablegen und der Fahrerlaubnisbehörde nachweisen, dann bekommst Du die Fahrerlaubnis neu erteilt.

Einfach mal zwei Fahrstunden zu machen wie es Dein Schreiben dokumentiert reicht nicht aus. Das hätte die Fahrschule aber auch wissen müssen.


Das hat mir keiner gesagt ... Ich habe alles abgegeben, und sollte in 2-3 Wochen mein Führerschein abholen . Erst danach kam das schreiben .... Verstehe es nicht .

Kleine Korrektur: Eine MPU prüft die Eignung zum Führen eines Kfz (bzw. heilt einen Eignungsmangel), die Fahrprüfung ist der Nachweis der Befähigung ein Kfz zu führen.

ja, sie wollen jetzt, dass du den schein neu machst

du wirst wohl einen linksanwalt nehmen müssen oder den schein eben machen

du brauchst ja nur die prüfungen, was kosten die jetzt 500?

Das ich nach der Mpu die Theorie und praktische Prüfung wiederholen muss hat mir keiner gesagt. Und ich habe doch die Bescheinigung von der Fahrschule.

@rani100

dass du 2 stunden gefahren bist und durch die zeilen liest man da, dass du total shice fährst