Muss man nach bestandener MPU seinen Führerschein neu machen?

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Nein, man bekommt ihn so wieder. 2008 ist das geändert wurden,wonach man wenn er länger aus 2 Jahre weg war alles neu machen muss. Neue Rechtssprechnung

Wie schon mehrfach beantwortet:

Bei einer Entziehung/ Versagung tritt nach 10 Jahren eine Verwertungsfrist ein; bei Mitteilung damalig an das KBA (Flensburg) erst nach 15 Jahren. Ebenso, wenn noch nie eine FE erlangt wurde. Wenn in diesem Zeitraum keine Aktivitäten bzg einer Neuerteilung erfolgt sind und keine weiteren Delikte hinzugekommen sind, kann das im Idealfall heissen, dass ein neuer Antrag zu stellen ist (Verw.Gebühr) und nach Prüfung der Unterlagen i.d.R. 4 Wo später dem Antrag ohne eine damalig zu fordernde und heute nicht mehr geforderte MPU eine Wiedererteilung erfolgt.

Ab dem 01.10.2008 ist auch keine erneute FS-Prüfung theoretisch wie praktisch mehr erforderlich, da diese Regelung (24MonFrist) ersatzlos gestrichen wurde.

Die Änderung der FE-Richtlinie ab 19.01.2009 verhindert explizit die Nutzung einer im Ausland erworbenen FE, solange hier in der BRD die Anordnung zu einer MPU besteht.

Fragen Sie im Zweifelsfalle in Ihrer FEB nach.

Gruss aus dem winterlichen HH

Nein. Das liegt im ermessen des Sachbearbeiters, ob er es für nötig hält, ob du eine erneute Fahrprüfung machen musst oder nicht ( wenn du zb. seit 8 Jahren nicht mehr gefahren bist o.ä. Umstände ).

Den Führerschein neu machen musst du nicht, je nach Dauer ohne Fahrerlaubnis kann die Behörde einen Nachweis über absolvierte Fahrstunden und Nachweis einer Prüfung verlangen.

Meines Wissens nur wenn er 2 Jahre einbehalten wurde.Alles was drunter liegt,bekommt Mann ihn so wieder.

Die 2-Jahresfrist wurde dieses Jahr abgeschafft.

Um genau zu sein gibt es diese "2 Jahresregelung" seit dem 01.11.2008 nicht mehr.