Führerscheinentzug - MPU bestanden - Führerschein neu machen?

3 Antworten

Nein, MUSST DU NICHT. Zumindest nicht komplett. Die Fahrstunden und die Theoriestunden musst du dir nicht mehr antun. Du hattest doch schon einen Führerschein, oder? Du darfst gleich und direkt zu den Prüfungen (Theorie und Praxis) antreten. So die Berliner Führerscheinstelle. Es kann aber auch sein das du den FS gleich ausgehändigt bekommst. Das hängt von dem Bearbeiter in deiner FS-Stelle und deinem Fall ab.

Hast recht. Genau das hat die FSS gestern zu mir gesagt. Theoretische  und praktische Prüfung wollen sie haben.

Na siehst du....👍😂Gratuliere. Schaffst du...👍👍👍👍👍

Das stimmt.. habe viele gefragt unteranderem mpu vorbereitung und führerscheinstelle ...beide sagten ich kan nach dem gutachten dein schein abholen!!!

Das hast einen Antrag auf Wiedererteilung gestellt !

In einigen Bundesländern wird nach so langer Zeit das Ablegen der Prüfungen verlangt !

Hierzu ist es empfehlenswert eine Fahrschule zu besuchen um alles einmal aufzufrischen !

Ganz neu Must du ihn nicht machen

Das heißt ich muss nur die Prüfung neu machen? Also praktische Prüfung oder theoretische? Oder sogar beide?

Kommt auf das Bundesland an , vermutlich wirst du beide machen müssen ! Das ist einen Entscheidung deiner Fahrerlaubnisbehörde !

Wenn super gut läuft brauchst du nichts machen , dies kommt aber sehr selten vor

Übrigens 5 Jahre später hattest du dir sogar die MPU gespart

Ok dann bin ich mal gespannt. Ja das habe ich aucj bereits gelesen. Aber noch weiter 5 Jahre wollte ich dann doch nicht warten. Danke für die Infos

Viel Glück

Ich danke dir 👍🏾

Bis zum 31.10.2008 galt verwaltungsrechtlich die so genannte "Zwei-Jahres-Frist", nach der man nach einem Fahrerlaubnis-Entzug zwei Jahre Zeit hatten, um eine neue Fahrerlaubnis ohne theoretische und praktische Prüfung zu erlangen. Diese gesetzliche Regelung wurde mit der Neu-Fassung der Fahrerlaubnis-Verordnung inzwischen gestrichen, so dass eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung auch nach einem längeren Zeitraum bei Wiedererteilung/Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr vorgeschrieben ist.

@trjjrnwa

 

Hier wird sich auf §20 Abs.2 FeV berufen :

(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt

und nach 10 Jahren ist dies auch anzunehmen

diese Vorschrift wurde aufgehoben und galt bis inkl. 17.12.2010

LKWfahrer du hast recht. Ich muss laut FSS eine theoretische und praktische Prüfung abgelegen.

Ich weis ! 😄