Ohne Führerschein erwischt? Was nun? Führerscheinsperre?

9 Antworten

Die Polizei ist verpflichtet, das Vorkommnis nach § 2 Abs. 12 StVG der zuständigen Behörde zu melden. Sobald die Meldung dort eingeht, wird das weitere Vorgehen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis gestoppt. Weitergehende Maßnahmen werden überlegt.

Um unnötige Kosten im Bereich Fahrausbildung und Prüfung zu vermeiden, sollte man unbedingt mit dem Fahrlehrer Rücksprache halten.

Eine Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wird gefertigt und an die Staatsanwaltschaft übersandt.


Hallo,

eins vorweg - es war eine Straftat. Daher kann dir hier niemand genau sagen, was dir blüht. Das entscheidet der Richter und Berücksichtigung aller Begebenheiten und Umstände der Tat.

Ein rechtlicher Beistand oder zumindest ein erstes Beratungsgespräch ist auf jeden Fall ratsam.

Ob du in die praktische Prüfung gehen kannst, würde wohl auch davon abhängen, wie schnell die Mühlen des Gesetzes mahlen.

Dennoch rate ich davon ab, es deinem Fahrlehrer zu verheimlichen. Das könnte in jeder Hinsicht nach hinten losgehen.

Wenn es dumm läuft, wird kurz vor der Prüfung alles gestrichen oder sie ist sogar auf Grund der Straftat und des zu erwartenden Verfahrens nicht gültig (nur mal schlimm gedacht - ob es so ist, weiß ich nicht). Dann bleibst du auch noch auf diesen Kosten sitzen.

Sprich mit ihm und klärt zusammen, wie ihr weiter vorgehen könnt.

Dass du eine Straftat begangen hast, weißt du ja schon.

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

Wenn du dir bisher nichts zu Schulden hast kommen lassen und auch schön brav und einsichtig vor Gericht bist, dann ist mit einer Sperre nicht unbedingt zu rechnen.

So lange das Verfahren dann läuft, wirst du aber keine Prüfung ablegen dürfen.

Als Jugendlicher kannst du dich auf Sozialstunden und wohl auch auf eine Geldstrafe einstellen.

Aber wie schon gesagt - das entscheidet der Richter.

Viele Grüße

Michael

Das mit dem Lappen kannst erst mal vergessen und die Theorie Prüfung ist dann auch nicht mehr gültig wen Du alles neu machen darfst für so eine Blödheit  das geht sofort weiter zur Führerscheinstelle und die wird dann alles was dich betrift als ungültig erachten und dich erst mal zur keiner Prüfung zulassen das wird auch deine Fahrschule bekommen und Du nur noch die Endabrechnung bekommst mit der Rechnung für die Prüfung die nicht gemacht werden darf .

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe! Da ist eine Fahrprüfung nicht mehr nötig und die andere verfällt in der Haft die Theorie ist nur 1 Jahr gültig danach muss man sie neu machen .

So auch im Fall des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gemäß § 21 Absatz 2 FeV droht bei Fahrlässigkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder alternativ eine Geldstrafe. Diese darf aber maximal 180 Tagessätze betragen ganz egal ob man erst Täter ist.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft. Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich: Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

Folgen bei fehlender Fahrerlaubnis oder nach Führerscheinentzug

Wer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, weil er sie nie erworben hat oder trotz Fahrverbot unterwegs ist, dem stehen erheblich schlimmere Folgen bevor. 

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ohne gültigen Führerschein stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sowie mit dem Entzug des Fahrzeugs geahndet werden. 

Wer ohne FE fährt, der weiß ja, das er keinen hat. Also keine Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz.

an deiner Stelle würde ich direkt in die Prüfung bevor Post von der Polizei kommt! 

Erzähl den Prüfer/Fahrlehrer aber bloß nix davon! 

Du bekommst ne Strafanzeige, das ist ne Straftat, im Gericht wird dann die Strafe festgelgt. Denke du wirst ne Sperre bekommen, sprich mal mit dem zuständigen Beamten oder deinem Anwalt. Ansonsten kann ich nur sagen, sorry, aber du hast es verkackt und verdient.

Dazu können noch, beim Ersttäter,(mit Fahrerlaubniss)  zirka 30 tagessätze  a (richtet sich nach Verdienst) kommen. und eine Sperre. und eine Aufforderung zur MPU.

Der Fahrzeughalter könnte auch Ärger bekommen,wenn er wusste das Du keinen Führerschein hast.

Au jeden Fall einen Anwalt nehmen und japp ,das hast Du schön Verkackt.