Vorvertrag Mietswohnung

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Dies war bei Abschluss nicht voraus zu sehen! Die neue Wohnung wäre also für 4 Personen zu klein. Dazu kommt die neue momentane Arbeitssituation/ schlechte Betriebslage, die evl. zu Kündigugen führen könnte. Wie kommt Herr X nun komplikationslos aus diesem Vorvertrag?

Mietvertrag kündigen bevor er beginnt.

Man kann den Mietvertrag kündigen auch wenn das Mietverhältnis Noch gar nicht angefangen hat.

Geht die Kündigung zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter ein,so kann man zum Endes des übernächsten Monats kündigen.


Rücktrittsrecht

(dmb) Ein einmal abgeschlossener Mietvertrag ist grundsätzlich wirksam. Es gibt kein gesetzliches Rücktrittsrecht. Ist der Mietvertrag von beiden Vertragsseiten unterschrieben, kann es sich der Mieter nicht „noch einmal anders überlegen“. Das gilt, so der Deutsche Mieterbund (DMB), auch dann, wenn der Mieter noch gar nicht in die neue Wohnung eingezogen ist. Eine Ausnahme gibt es nur dann, wenn im Mietvertrag ausdrücklich ein vertragliches Rücktrittsrecht für den Mieter vereinbart ist.

Im Normalfall dagegen bleibt dem Mieter nur die Möglichkeit, den unbefristeten Mietvertrag mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von drei Monate zu kündigen. Dies ist schon vor Einzug in die Wohnung möglich.

Ein Widerrufsrecht bzw. die Möglichkeit, Vertragsvereinbarungen rückgängig zu machen, haben Mieter dagegen bei so genannten Haustürgeschäften. Wer in seiner Privatwohnung unaufgefordert zum Beispiel von seinem Vermieter oder der Hausverwaltung aufgesucht wird und dann sofort einen Vertrag unterschreibt, kann seine Unterschrift widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher und Mieter eine schriftliche Belehrung über dieses Recht erhalten hat. Von diesem Verbraucherschutzgesetz profitieren beispielsweise Mieter, die zum Abschluss eines neuen Mietvertrages, zur Unterschrift unter einen Mietaufhebungsvertrag oder zu einer zweifelhaften Mieterhöhung „überredet“ wurden.

Der Deutsche Mieterbund empfiehlt unabhängig von diesem Widerrufsrecht allen Mieter, die Vertragsunterlagen vor einer Unterschrift sorgfältig zu prüfen. Das Widerrufsrecht gilt beispielsweise nicht, wenn der Vermieter nicht geschäftsmäßig handelt, wenn er in die Wohnung bestellt wurde usw.

http://www.mieterbund.de/1034.html

Her X sollte sich schnell um einen Nachfolger bemühen der in seinem Vertrag einsteigt. Mit plausibler Erklärung und solventen Nachfolger sollte es die wenigsten Probleme geben. Vorab würde ich an seiner Stelle das Problem ansprechen und fragen ob es gewünscht ist einen anderen Vertragspartner eintreten zu lassen. Möglich, dass schon Interessenten auf der Warteliste stehen und es gar keine Probleme gibt.

Was ist das für ein Vorvertrag? Es gibt keinen Vorvertrag im Mietrecht!

Sollte alles aus dem Vorvertrag hervor gehen. Aber wahrscheinlich bist Du an den Vertrag gebunden.

herr x kommt aus dem vertrag nicht raus.

es sei denn, der vertragspartner setzt die voraussetzungen