Vorsteuer von Privat-Uni Gebühre zurück bekommen?

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Mir scheint, hier muss was klargestellt werden: Du kannst sowieso nur die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen, die in einer ordnungsgemäßen Rechnung gesondert ausgewiesen ist, also nicht einfach pauschal 19/119 rausrechnen!

Wenn denn in den Studiengebühren überhaupt Umsatzsteuer enthalten sein sollte - die meisten Schulen dürften unter § 4 Nr. 21 UStG fallen - dann wäre meine Frage: Hattest Du bereits eine Ausbildung zum Fotografen (ist das nicht auch ein Lehrberuf?) und hast bereits vor Beginn des Studiums als Fotograf gearbeitet? In dem Fall wäre das Studium m. E. als berufsbegleitende Weiterbildung anzusehen und die Kosten Betriebsausgaben mit der Folge des VoSt-Abzugs entgegen der Meinung von Helmuthk.

Die Studiengebühren sind bei Deinem Bruf als Fotograf keine Betriebsausgaben sondern Ausbildungskosten. Daher kannst Du diese Gebühren auch nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Außerdem wären das sowieso die ersten Studiengebühren mit ausgewiesener Umsatzsteuer, von denen ich höre.

crush001 
Fragesteller
 02.05.2012, 10:46

danke!