Kontoauszüge vestecken?

7 Antworten

Bei einer Wohngemeinschaft, die keine Bedarfsgemeinschaft ist, sollten deine Kontoauszüge das Amt eigentlich gar nicht interessieren. Denn da führt jeder seinen eigenen Haushalt.
https://www.hartz4hilfthartz4.de/wohngemeinschaft/
Ansonsten kannst du bestimmt Bereiche sicherlich schwärzen.

Seid ihr eine WG oder eine Bedarfsgemeinschaft.

Bei einer Wg hat das Amt deine Kontodaten nicht zu interessieren.

Bei einer BG bist du mit deinem Einkommen verpflichtet deine Partnerin zu unterstützen. Dabei interessieren nur deine Einnahmen, nicht deine Ausgaben, du kannst also deine Ausgaben schwärzen.

Wenn ihr eine WG seid und das Amt nach deinen Kontodaten fragt, hat deine Mitbewohnerin beim Anmelden was falsch ausgefüllt, das sollte sie dann korrigieren.

herzilein35  04.06.2018, 14:05

Sie hat garantiert nichts falsch gemacht. Das Amt versucht immer sowas zu unterstellen. Umso weniger müssten sie zahlen.

Kraly 
Fragesteller
 04.06.2018, 14:41

Das mietvertrag ist auf beide namen da aber von meinem konto das wohnung bezahlt wird strom auch noch. Von ihre konto werden radio und internet bezahlt.

Das mietvertrag ist kein WG vertrag ist ein einfache vertrag.

berlina76  04.06.2018, 14:44
@Kraly

Was im Mietvertrag steht ist irrelevant.

Wichtig ist eure Beziehung zueinander.

Lebt ihr als Paar oder hat jeder sein eigenes Zimmer und es gibt Gemeinschaftsräume.

Kraly 
Fragesteller
 04.06.2018, 16:11
@berlina76

Na da ist nur ein schlafzimmer und wohnzimmer. Wir sind schon zusammen aber wenn das sag kriegt sie dann nicht das geld.

berlina76  04.06.2018, 16:52
@Kraly

Ihr seid dann eindeutig eine BG und du mußt dein Einkommen offenlegen, es anrechnen lassen und sie mit deinem Einkommen unterstützen.

Kraly 
Fragesteller
 04.06.2018, 17:00
@berlina76

Da geht aber nur auf mein einkommen und nicht auf was aus geht, oder? Bin als minijob verpflichtet. Brauch ich aber kein hilfe von stadt

berlina76  04.06.2018, 17:05
@Kraly

Wie bezahlst du von deinem Minijob deine Krankenkasse?

Kraly 
Fragesteller
 04.06.2018, 20:03
@berlina76

Wir haben es nochmal uberlegt und sie hat sich entschieden dass die zurück nach heimat fliegt. Also wird sie von stadt abmelden. Wird das amt mich oder ihr jagen?

kreuzundquerxxx  04.06.2018, 21:18
@Kraly

Nein! Niemand wird Euch jagen!

Wenn deine MITBEWOHNERIN Alg II beantragt, dann wollen die von dir auch die Kontoauszüge. Du kannst aber einfach die Auskunft verweigern, wenn ihr weniger als ein Jahr zusammen wohnt. Bei mehr als einem Jahr, habt ihr ein "eheähnliches Verhältnis" und du bist dazu verpflichtet. Kannst zwar versuchen die Auskunft zu verweigern, aber keine Ahnung ob das geht. Bist du denn auch Alg.-beziehend?

Monti55  04.06.2018, 15:58

Das eheähnliche Verhälnis wird zwar unterstellt, aber wenn man kein solches hat, kann man widersprechen

GhProGamer93  04.06.2018, 15:59
@Monti55

Genau das meine ich. ^^

Deine Mitbewohnerin? Also vermute ich ihr seid eine WG. Bei einer WG wirtschaftet jeder für sich selber und förmlich hat das Jobcenter deine Kontoauszüge nichts anzugehen. Jobcenter versuchen immer eine Bedarfsgemeinschaft unterzujubeln. Lasst euch nicht darauf ein.

Schreibt einen formlosen Brief und führt auf das ihr eine WG bildet und keineswegs eine Bedarfsgemeinschaft seid und du somit ihnen keinen Einblick gewährst. Jeder hat sein eigenes Zimmer und wirtschaftet für sich selbst.

Was gehen die arge deine Kontoauszüge an, wenn es nur eine Mitbewohnern ist? Nix