Hartz 4, Schonvermögen: Gilt das Vermögen ab dem Datum der Antragstellung, oder schon vorher?

7 Antworten

Es kommt auf das an, was du im Monat vor der Antragstellung hast, diese Kontoauszüge dienen nur zur Prüfung, es könnte ja sein das du vor 3 Monaten noch 50.000 € auf den Konto hattest, dann käme natürlich die Frage auf was damit passiert ist !

Und wenn im Monat vorher ein Geldbetrag unter 1000 € abgebucht wurde... z.B. für eine größere Anschaffung oder Urlaub - wäre das ok?

@EvaOderso

Wenn das ganze innerhalb des Schonvermögens liegen würde, dann wäre das kein Problem, sonst könnten da schon Nachfragen kommen !

Verstehst du was ich damit meine, oder brauchst du ein Beispiel ?

@isomatte

Ein Bsp. wäre super, danke! :) Ich meine jetzt z.B. wenn ich knapp 5000 € Schonvermögen haben darf, aber ich besitze 5900 €. Wenn ich im Monat vor der Antragsstellung Urlaub für 900 € buche, wäre das dann Betrug?

@EvaOderso

Betrug wäre das nicht, du verschweigst ja nichts, dass Jobcenter kann die Kontobewegungen anhand der Auszüge ja nachvollziehen !

Dann hast du diesen Urlaub halt schon länger geplant und bist erst jetzt dazu gekommen.

Du darfst doch pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen haben, min.aber 3100 € + diese einmaligen 750 €.

@isomatte

Super! Lieben Dank :) Kann einem der Urlaub dann eigentlich gestrichen werden - also dass die Leistungen für die Zeit der Ortsabwesenheit gestrichen werden?

@EvaOderso

Wenn du die Ortsabwesenheit vorher nicht schriftlich und formlos ( max. 1 Woche vorher ) bei deinem SB - beantragt hast und auch bewilligt bekommst, dann stehen dir für die Zeit deiner Abwesenheit keine Leistungen zu !

Pro Jahr kannst du max.21 Tage bezahlte Ortsabwesenheit bewilligt bekommen.

SGB II § 34 Ersatzansprüche bei sozialwidrigem Verhalten

"(1) Wer nach Vollendung des 18. Lebensjahres vorsätzlich oder grob fahrlässig die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch an sich oder an Personen, die mit ihr oder ihm in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ohne wichtigen Grund herbeigeführt hat, ist zum Ersatz der deswegen erbrachten Geld- und Sachleistungen verpflichtet."

A) Wenn man nicht weiß, dass man verarmt und ALG II benötigt, weil man in Urlaub fährt, ist auch kein Vorsatz zu erkennenen!

B) Ausnahme: Wenn man es hätte wissen können, wenn man die übliche Sorgfalt hätte walten lassen - sich also auf übliche und zumutbare Weise informiert hätte vorher. Wenn man das unterlasseen hat, hat man grob fahrlässig gehandelt.

Ob A zutrifft in deinem Fall oder nicht, oder B oder nicht, das entscheidet im Streitfall letztendlich ein angerufenes Sozialgericht.

Falls gegen dich, dann wird das ALG II auch noch für drei Monate gekürzt:

"(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn

  1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,"

§ 31 ff.

Falls nicht, dann beides nicht.

Und falls man ohnehin schon vor der Urlaubs-Ausgabe unterhalb der Vermögensobergrenze in § 12 lag, dann auch nicht!

Gruß aus Berlin, Gerd

Ab Antragstellung. Auffällige höhere Transaktionen in den Monaten zuvor werden hinterfragt und da muß man dann stichhaltige Begründungen und Nachweise liefern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also wenn man im Monat vorher Urlaub bucht oder etwas für unter 1000 € kauft....z.B. eine Waschmaschine o.ä. (also eine vermeintlich sinnvolle Anschaffung) - ist das ok?

Btw - kann der Urlaub den man vor der Antragsstellung gebucht hat auch verboten werden?

@EvaOderso

Sinnvolle/notwendige Anschaffungen werden nicht bestandet und auch einen gebuchter Urlaub darf man antreten. Gemeint sind da wohl eher Vermögensverschiebungen, also wenn man zwei Monate vor Antragstellung noch über 10.000,00 € Guthaben/Vermögen verfügen konnte und am Tag der Antragstellung erklärt, das nichts mehr da ist. Dann will das JC schon wissen, wo das Geld verblieben ist.

Es kommt auf das Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung an. Mithilfe der Kontoauszüge wird aber kontrolliert, ob du dich künstlich arm gemacht hast, zum Beispiel indem du kurz vor der Antragstellung größere Geldbeträge abgehoben hast.

Und wenn größere Geldbetäge für eine Anschaffung oder Urlaub abgebucht wurden?

@EvaOderso

Also mit ''größerer Geldbetrag'' meine ich einen Betrag unter 1000 € :D

@EvaOderso

Bei einem solchen Betrag würde ich nicht mit Schwierigkeiten rechnen.

Auch hier gilt, vorher das eigene Konto leerräumen funktioniert nicht und ist im schlechtesten Fall Betrug.

Leerräumen = Betrug - das leuchtet ein...aber was ist, wenn eine größere Anschaffung ansteht? Oder man Urlaub bucht? Gilt das dann auch als Betrug?

@EvaOderso

Schonvermögen besteht ja nicht nur aus Geld auf dem Konto.

Urlaub könnte theoretisch gehen, aber da stellt man sich die Frage, wieso jemand teuer Urlaub macht, aber dann Sozialhilfe benötigt. Kann unschön enden.