Vorläufiger Führerschein?
Hallo.
Ich habe vor kurzem die b196 Erweiterung für meinen Führerschein gemacht.
Meine zuständige Fahrerlaubnisbehörde möchte mir keinen vorläufigen Führerschein ausstellen und die Wartezeit für den neuen soll 3-6 Monate betragen.
Alle anderen Behörden im Umkreis stellen ohne Probleme und unverzüglich einen vorläufigen Führerschein aus.
Mir wurde der Tipp gegeben, dass die Behörde durch den §22 FEV dazu verpflichtet ist.
Ist dem so?
2 Antworten
Meine zuständige Fahrerlaubnisbehörde möchte mir keinen vorläufigen Führerschein ausstellen
Damit hat sie einen Verwaltungsakt vorgenommen, gegen den du schriftlich Widerspruch einlegen kannst.
So schreibt es §22 FeV vor:
(3) Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein ausfertigen zu lassen und auszuhändigen.
Das will die Fahrerlaubnisbehörde doch auch tun. Sie will nur kein Ersatzdokument ausstellen, bis der Führerschein da ist.
Ja und das ist das problem. Müssen die mir ein vorläufigen Führerschein erteilen, wenn ich diesen Verlage oder habe ich da Pech?
Meiner Ansicht nach hat man einen Anspruch auf ein Ersatzdokument nur bei Verlust.
Wenn ich meinen Führerschein also verlegen würde müssten sie mir einen ausstellen?
Es gäbe evtl noch eine Möglichkeit, das Problem ist nur, dass ich nicht weiß, ob sie auch auf die Eintragung einer Schlüsselzahl anwendbar ist.
Du könntest ankündigen, dass du vorhast, deinen Antrag zurückzuziehen und direkt im Anschluss den Antrag erneut zu stellen, diesmal mit Verweis auf §22a Abs 6 FeV:
(6) Der Bewerber kann in seinem Antrag nach § 21 erklären, dass er den Führerschein unmittelbar nach der bestandenen Prüfung benötigt. Die Fahrerlaubnisbehörde hat im Falle einer Erklärung nach Satz 1 den Führerschein bereits mit der Erteilung des Prüfauftrages an die Technische Prüfstelle herstellen zu lassen und diesen dem Bewerber, soweit alle übrigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vorliegen, auszuhändigen, zu übersenden oder übersenden zu lassen. Absatz 5 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
Das würde noch mehr Arbeit für die Behörde bedeuten, welche sie offensichtlich unbedingt vermeiden will. Vielleicht nimmt man sich dann die drei Minuten, dir einen vorläufigen Führerschein auszustellen.
Und was sollte das letztlich bringen? Die Voraussetzungen zur Erteilung der Fahrerlaubnis liegen ja, wenn ich das richtig verstanden habe, bereits vor. Wenn man jetzt den Antrag zurücknimmt, verzögert man doch alles nur noch weiter.
Ich habe den Antrag noch nicht gestellt. Ich habe angerufen um einen Termin auszumachen und den vorläufigen Führerschein mit zu beantragen aber die meinten ja das geht angeblich nicht
Dann würde ich den Antrag schnellstmöglich stellen und erklären, den Führerschein unmittelbar nach der bestandenen Prüfung zu benötigen.
Du hast den grauen Führerschein? Wann gemacht? Im gleichen Landkreis?
Aber ja, die Kartenherstellung dauert im Moment sehr lange.
Nein ich habe keinen grauen Führerschein. Meiner ist von 2011.
Die Behörde meinte nur, dass die allgemein dabei sind die grauen Führerscheine austauschen und deswegen keine Kapazitäten haben mir einen vorläufigen Führerschein ausstellen.
Komisch nur das es bei andern Behörden scheinbar ohne Probleme geht
Also müssen die mir einen ausstellen?