Fahrerlaubnis ohne Führerschein?
Hallo.
Ich habe vor kurzem meine B196 Erweiterung gemacht. Meine Behörde arbeitet sehr langsam und stellt keine vorläufigen Führerscheine aus. Die Bearbeitungszeit beträgt 3-6 Monate.
Ich habe eine These und wollte wissen was ihr davon haltet.
Ich kann es oder will es nicht riskieren ohne Fahrerlaubnis erwischt zu werden, da dies eine Straftat darstellt.
Meines Wissens nach trägt die Behörde die Fahrerlaubnis ein und meldet das dann dem Bundeskraftfahrtamt. Dort wird der Führerschein dann hergestellt und zu meiner fahrerlaubnisbehörde geschickt die mir den Führerschein wiederum irgendwann mal zusenden wenn die Zeit und Bock haben.
Ich habe die Möglichkeit einen Einblick in meine Daten und Akten vom Bundeskraftfahrtamt zu erhalten.
Wenn da die B196 Erweiterung eingetragen ist, ist das amtlich und ich könnte 125er fahren ohne das es Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre, auch wenn ich den Karten Führerschein noch nicht besitze, ist das korrekt?
5 Antworten
Nein das ist falsch. Solange du nichts in der Hand hast, gilt der Lappen nicht als ausgestellt. Somit ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.
3-6 Monate halte ich aber auch für sehr unglaubwürdig. Zumal du nach der bestandenen Prüfung eigentlich gleich den vorläufigen Schein bekommst
Bei der B196 Erweiterung hast du keine Prüfung. Die Fahrschule stellt dir eine Bescheinigung aus. Mit der gehst du zum Amt und lässt das eintragen. Dafür stellen die aber einen neuen Führerschein aus (Kärtchen).
Nicht ganz.
Du musst den Führerschein bei einer Kontrolle vorweisen können. Kannst du das nicht, dann darfst du ein bisschen Geld abdrücken und musst den Führerschein in einem kleinen Zeitfenster vorweisen.
Die pure Eintragung reicht dafür nicht aus.
Ich besitze einen Führerschein, nur ist da die Erweiterung noch nicht eingetragen. Mir wurde der Tipp gegeben, dass wenn es beim Bundeskraftfahramt eingetragen ist, dass es dann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre sondern "nur" fahren ohne Führerschein
Nein, der Tipp ist absoluter Blödsinn
Eine Fahrerlaubnis wird erst durch Aushändigung des Führerscheins erteilt
Das ist falsch. Eine Fahrerlaubnis und der Führerschein sind getrennt. Wenn man eine Fahrerlaubnis erhält, muss man nicht warten bis der Führerschein ankommt, sondern kann mit der Bescheinigung des Erhalts der Fahrerlaubnis fahren. Normalerweise kriegt man dafür auch einen vorläufigen Führerschein.
Ich hatte meinen Führerschein vier Monate nach erhalt der Fahrerlaubnis erhalten und wurde vorher beim Fahren von der Polizei durch eine Ag Verkehrskontrolle angehalten und es machte kein problem!
Erzähl keinen Unsinn und lies dir mal §22 Absatz 4 FeV durch:
Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.
Erhält man lediglich eine Prüfungsbescheinigung, besitzt man noch keine Fahrerlaubnis
Kannst du bitte meinen Kommentar lesen?
Du kannst dir vom Amt eine Bescheinigung holen, dass Sie dir die Erweiterung ausgestellt haben. Mit dieser Bescheinigung und dem alten Führerschein sollte es ja kein Problem sein.
So hatte es bei mir geklappt
So lange du die Fahrerlaubnis nicht in der Hand hast, darfst du (noch) nicht fahren.
In den Fall wie hier, in dem der Führerschein noch nichtmal ausgestellt wurde, stellt das ein fahren ohne Fahrerlaubnis dar.