Fahrerlaubnis ohne Führerschein?

5 Antworten

Nein das ist falsch. Solange du nichts in der Hand hast, gilt der Lappen nicht als ausgestellt. Somit ist es fahren ohne Fahrerlaubnis.

3-6 Monate halte ich aber auch für sehr unglaubwürdig. Zumal du nach der bestandenen Prüfung eigentlich gleich den vorläufigen Schein bekommst

dvdfan  19.04.2022, 09:44

Bei der B196 Erweiterung hast du keine Prüfung. Die Fahrschule stellt dir eine Bescheinigung aus. Mit der gehst du zum Amt und lässt das eintragen. Dafür stellen die aber einen neuen Führerschein aus (Kärtchen).

Nicht ganz.

Du musst den Führerschein bei einer Kontrolle vorweisen können. Kannst du das nicht, dann darfst du ein bisschen Geld abdrücken und musst den Führerschein in einem kleinen Zeitfenster vorweisen.

Die pure Eintragung reicht dafür nicht aus.

DerBayer80  19.04.2022, 09:45

In den Fall wie hier, in dem der Führerschein noch nichtmal ausgestellt wurde, stellt das ein fahren ohne Fahrerlaubnis dar.

Elcaballero92 
Fragesteller
 19.04.2022, 10:27
@DerBayer80

Ich besitze einen Führerschein, nur ist da die Erweiterung noch nicht eingetragen. Mir wurde der Tipp gegeben, dass wenn es beim Bundeskraftfahramt eingetragen ist, dass es dann kein Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre sondern "nur" fahren ohne Führerschein

DerBayer80  19.04.2022, 10:28
@Elcaballero92

Nein, der Tipp ist absoluter Blödsinn

Eine Fahrerlaubnis wird erst durch Aushändigung des Führerscheins erteilt

TheGoldApple  11.08.2022, 12:22

Das ist falsch. Eine Fahrerlaubnis und der Führerschein sind getrennt. Wenn man eine Fahrerlaubnis erhält, muss man nicht warten bis der Führerschein ankommt, sondern kann mit der Bescheinigung des Erhalts der Fahrerlaubnis fahren. Normalerweise kriegt man dafür auch einen vorläufigen Führerschein.

Ich hatte meinen Führerschein vier Monate nach erhalt der Fahrerlaubnis erhalten und wurde vorher beim Fahren von der Polizei durch eine Ag Verkehrskontrolle angehalten und es machte kein problem!

marcelgr  11.08.2022, 22:25
@TheGoldApple

Erzähl keinen Unsinn und lies dir mal §22 Absatz 4 FeV durch:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Erhält man lediglich eine Prüfungsbescheinigung, besitzt man noch keine Fahrerlaubnis

TheGoldApple  26.10.2022, 02:38
@marcelgr

Kannst du bitte meinen Kommentar lesen?

Du kannst dir vom Amt eine Bescheinigung holen, dass Sie dir die Erweiterung ausgestellt haben. Mit dieser Bescheinigung und dem alten Führerschein sollte es ja kein Problem sein.

So hatte es bei mir geklappt

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

So lange du die Fahrerlaubnis nicht in der Hand hast, darfst du (noch) nicht fahren.