Vorladung von der Polizei erhalten ich habe aber nix gemacht wie finde ich herausun was es geht?

13 Antworten

Hey,

geh doch einfach hin, nur weil du dahin eingeladen wirst, heißt das auch noch lange nicht, dass du beschuldigt bist. Vielleicht bist du einfach nur als Zeuge eingeladen oder als Person, die bei irgendeiner Tat dabei war, von der du gar nichts weißt.

Blödes Beispiel kann auch sein, dass Täter Kreditkarteninformationen irgendwoher haben und deine war beispielsweise auch dabei, dann könnten sie dich fragen ob dir irgendwas aufgefallen ist etc.

Also geh einfach hin und mach dir keinen Kopf :)

Kalle1995kalle 
Fragesteller
 17.11.2021, 17:29

Nein da steht doch im Schreiben das ich beschuldigt bin

Zu einer polizeilichen Anhörung musst du nicht hingehen. Einfach ignorieren.

peterobm  17.11.2021, 16:13

richtig, dann geht´s vor Gericht

meshiaharger  17.11.2021, 16:14
@peterobm

Ist immer besser. Denn da wird korrekt mitgeschrieben. Polizisten neigen bei Anhörungen dazu, Dinge zu verdrehen.

Drizzt1977  17.11.2021, 16:51
@meshiaharger

Natürlich, passiert ständig, dass einer wegen Ebay-Kleinanzeigen-Betrugs vorgeladen wird und gleich einwandert wegen Mordes.

Vor Gericht gilt eh das gesprochene Wort. Da sind die schriftlichen Aussagen nur als Vorhalt da. Also alles nicht so schlimm, wie hier 96 % derer sagen, die immer vom Hingehen abraten.

superseegers  17.11.2021, 18:17
@meshiaharger

Ja klar, allein schon aus Langeweile.Wer schreibt so einen Blödsinn? Polizisten wissen sehr genau, dass es bisweilen auf jedes Wort und den Sinn ankommt. Zudem liest man vor Unterschrift nochmal alles durch, und wenn es falsch ist lässt man es korrigieren. Also was soll schief gehen? Und selbst wenn, dann ließe sich das im Prozess immer noch richtig stellen.

FlouxD  18.11.2021, 04:30

Weil er dadurch nur nicht noch verdächtiger wirkt und die Chancen ihm zu glauben auch überhaupt nicht sinken....🤦🏻‍♂️

superseegers  18.11.2021, 09:31
@FlouxD

Klar, alle Polizisten, Staatsanwälte und Richter sind saudämlich, haben (zumindest die Juristen) Jura nur aus Langeweile studiert und verstehen selber die Rechtsvorschriften nicht, die sie anwenden müssen. (Achtung, das war Ironie!)

Ich persönlich würde es bei mangelhafter Rechtskenntnis, gepaart mit irgendwo gelesenem Blablabla und allgemeinem Klischeegelaber einfach mit Dieter Nuhr halten.

Du musst als Beschuldigter einen solchen Anhörungstermin bei der Polizei nicht wahrnehmen. Du kannst gelassen abwarten, bis sich die Staatsanwaltschaft bei Dir meldet,

oder Du gehst zum Termin und hörst Dir nach Angabe Deiner persönlichen Daten den Tatvorwurf an. Danach kannst Du die Anhörung abbrechen und wieder gehen - sprich Dich irgendwelcher Äußerungen enthalten.

Oder dritte Variante - Du schaltest einen kostenträchtigen Anwalt ein.

Kalle1995kalle 
Fragesteller
 17.11.2021, 16:30

Meldet sich die stattsanwaltschaft immer und wen ja was steht Dan in schreiben drinne

wilees  17.11.2021, 16:33
@Kalle1995kalle

Kann ich nichts Konkretes zu sagen - denn ich kenne den Tatvorwurf nicht. Einstellung des Verfahrens - ohne dass Du Dich geäußert hast - davon gehe ich eher nicht aus.

Markus0828  18.11.2021, 04:34
@Kalle1995kalle

Ob es zur Anklage oder Einstellung des Verfahrens kommt, bei einer Anklage hast du dann nochmal die Möglichkeit eine Aussage zu machen, diese auch schriftlich.

feinerle  18.11.2021, 08:36
@Kalle1995kalle

Die schickt auch eine Vorladung, zu der musst Du allerdings zwingend erscheinen.

 zumal ich ja nix gemacht habe was kann das nur sein

mehr wirst erfahren wenn du mit deinen Eltern hingehst. ohne Erziehungsberechtigten dürfen die dich nicht vernehmen

NonNam  17.11.2021, 16:45

Hmmm. Das wäre mir neu. Hat sich da was geändert? Nach § 67 Abs.1 JGG haben die lediglich ein Anwesenheitsrecht, oder?

superseegers  17.11.2021, 18:13
@NonNam

So ist es, Recht, nicht Pflicht

Du kannst der Vorladung bei der Polizei folgen, musst es aber nicht.

Zweite Möglichkeit. Du gehst hin und hörst dir an, was gegen dich vorliegt und warum du vorgeladen wurdest. Als Beschuldigter musst du keine Aussagen bei der Polizei machen, lediglich deine Personalien angeben.

Danach kannst du sagen, dass du die Aussage verweigerst und kannst gehen.

Wenn es sich um Betrug handelt dann wirst du von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommen und wirst dann vor Gericht erscheinen müssen. Dann wirst du von dem Richter zur Sache befragt.