Vorladung Verbreitung pornographischer Schriften?

8 Antworten

Schreibe der Polizei kurz und Bündig das du jede Aussage verweigerst. Wenn dann nur in Anwesenheit eines Anwalts.

Sage deinen Anwalt auch diesen Satz der Polizeibeamtin: Zitat: … und mir ein Rechtsanwalt nix bringt …..

Wenn das stimmt dann ist das ein gefundenes Fressen für den Anwalt. Zudem könnte es sein das dann deine bisherigen Aussagen nicht mehr Gerichtsverwertbar sind.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
die Polizeibeamtin meinte das sowas sehr hart bestraft wird und mir ein Rechtsanwalt nix bringt.

Egal, was die Dame meint, ohne Rechtsbeistand würde ich an deiner Stelle nicht zur Vernehmung erscheinen.

Die Aussage ist Unfug.

Dir wird vorgeworfen, pornografische Schriften an Minderjährige weiter gegeben zu haben.

Offenbar über ein Soziales Medium, zu dem auch Jugendliche zugriff hatten, zB eine Whatsapp-Gruppe. Oder Telgram, oder was auch immer.

Dort liegt der Beweis, eine Hausdurchsuchung ist nicht mehr nötig. Der Besitz ist nicht strafbar, die Verbreitung wurde, nach Ansicht der Staatsanwalt, belegt.

Kontaktier so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt, mache gegenüber der Polizei KIENE Aussage.

Schaue auf den Wortlaut der Vorladung. Ist die von der Polizei, musst du nicht hin. Mache das ohne Anwalt auch nicht.

Ist es eine Staatsanwaltliche Vorladung (was er vermutlich in dem Fall nicht ist) gehe nur mit Anwalt dorthin.

Von welcher Polizeibeamtin sprichst du? Hat man dir das überbracht?

Was hast du der gesagt?

Wenn die das wirklich gesagt hat, würde ich eine Anzeige erstatten, auch wenn das wenig bringt. Die machst du über das Amtsgericht oder direkt den Staatsanwalt.

Ein Polizist darf eine derartig rechtswidrige Aussage niemals tätigen!

Auch in der Vorladung müsste stehen, dass du einen Anwalt hinzuziehen darfst.

Die Aussage ist nicht nachvollziehbar.

Ganz kurz gesagt: Klappe halten, Rechtsanwalt aufsuchen - nur der kann Akteneinsicht beantragen - und dann sehen, was Dir überhaupt vorgeworfen wird.

Du mußt Dich als Beschuldigter überhaupt nicht äußern, und das würde ich auch bei so einem Vorwurf nicht tun, jedenfalls nicht, ohne die Akte zu kennen.

nur der kann Akteneinsicht beantragen

Falsch, § 147, Abs, 4, StPO:

4) Der Beschuldigte, der keinen Verteidiger hat, ist in entsprechender Anwendung der Absätze 1 bis 3 befugt, die Akten einzusehen und unter Aufsicht amtlich verwahrte Beweisstücke zu besichtigen, soweit der Untersuchungszweck auch in einem anderen Strafverfahren nicht gefährdet werden kann und überwiegende schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Werden die Akten nicht elektronisch geführt, können ihm an Stelle der Einsichtnahme in die Akten Kopien aus den Akten bereitgestellt werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__147.html

@Artus01

Ja, steht auf dem Papier. Würde so eine Sache trotzdem nie ohne Fachanwalt für Strafrecht machen. Jedenfalls nicht, wenn ich nicht weiß, um was es geht.

@Boomer1965
Würde so eine Sache trotzdem nie ohne Fachanwalt für Strafrecht machen.

Es ist ratsam zunächst mal gar nichts zu machen, erst recht keine Aussage.

wenn ich nicht weiß, um was es geht.

Na das ist ja bekannt.

Wenn man weiss das man nichts gemacht hat, erstmal abwarten was der Staatsanwalt macht. Erst wenn was anderes als eine Verfahrenseinstellung kommt ist der Zeitpunkt für den Anwalt gekommen. Rennt man zu früh dahin und der Staatsanwalt stellt das verfahren ein, bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen, die in Strafsachen recht ordentlich sind.

@Artus01

Korrekt. Meine Rechtsschutz würde das aber abdecken :-)

@Boomer1965

Dann bist Du einer der Wenigen die diesen Tarif haben.

Also, auf jeden Fall solltest du erstmal Akteneinsicht fordern und dann ab zum Rechtsanwalt.

Hast du denn irgendwas getan, dass die Vorwürfe auch nur ansatzweise rechtfertigt?

Vielleicht klärt sich ja auch alles als ein Missverständnis auf.

Die Volle Akteneinsicht bekommt nur der Anwalt. Du selber bekommst nur den absolut unwichtigen Teil.