UMFRAGE! Vorladung der Polizei "zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit" - was hat das zu bedeuten - welche Pflichten und welche Rechte habe ich?
UMFRAGE!
Hi liebe Leute,
gestern habe ich eine Vorladung der Polizei in meinem Briefkasten aufgefunden.
Laut einiger meiner Nachbarn stand die Polizei mit einem Streifenwagen direkt vor dem Haus, in dem ich wohne, hat bei mir geklingelt und dann den Brief mit der Vorladung eigenhändig eingeworfen.
Die Vorladung besteht aus einer DIN A4 Seite (einseitig) mit folgendem (genauer) Wortlaut:
"Vorladung
Bitte bringen Sie diese Vorladung zum Termin mit!
Sehr geehrter Herr X,
zur Erörterung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit am 05.02.2019 um 20:28 Uhr in X, an X 103
bitte ich Sie, sich am Mittwoch, den 24.04.2019 um 08:00 Uhr in X, X Straße 12b, X einzufinden.
Ich bitte, folgende Ausweispapiere / Unterlagen mitzubingen:
Bundespersonalausweis und Führerschein"
Das Schreiben enthält zudem noch einige Hinweise, die ich der länge nach genau, aber kürzer beschreiben möchte:
- im Hinderungsfalle wird um rechtzeitige Mitteilung unter Angabe des Grundes gebeten
- Falls ich keine Antwort auf meine Mitteilung erhalte, bleibt es bei dieser Vorladung
- Hinweis:
Auf Antrag erhalten Zeugen für Verdienstausfall, Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen (z.B. Kosten für notwendige Begleitpersonen) eine Entschädigung
Nun frage ich mich, denn dies geht aus dem Schreiben NICHT hervor:
Bin ich als Beschuldigter ODER als Zeuge geladen?
Muss ich zu dieser Vernehmung tatsächlich erscheinen?
Drohen mir Konsequenzen und wenn ja, welche, falls ich nicht erscheine?
Unten im Brief stehen auch zwei Kästchen, von denen KEINES angekreuzt ist.
In den Kästchen gibt es folgenden Inhalt:
- Merkblatt für Rechte und Befugnisse von Verletzten im Strafverfahren ist beigefügt
- Erziehungsberechtigte wurden von der Vorladung unterrichtet / vorstehend bezeichnetes Merkblatt ist übersandt
Wahrscheinlich geht es um ein Blitzerfoto von vor über 2 Monaten, bei dem ich 23 km/h zu schnell gefahren bin. Ich weiß die Höhe des Bußgeldes und dass ich nun einen Punkt habe.
Was mit aber NICHT klar ist und so recht werden will:
Was bitte hat die Polizei nun damit zu tun und warum wurde ich vorgeladen?
Vielleicht kann mir ja nun jemand dabei helfen, das zu verstehen. Danke im Voraus für alle Antworten.
Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen
6 Antworten
Du brauchst darauf eigentlich nicht zu reagieren. Und Du bist nicht dazu verpfichtet zur Vernehmung zu erscheinen (es sei denn auf staatsanwaltschaftliche Anordung).
Ungewöhnlich ist, dass Du nicht mitgeteilt bekommst, obDu als Betroffener oder als Zeuge vernommen werden sollst. Das müsste eigentlich irgendwo stehen.
Ich glaube auch nicht, dass es etwas mit der geschilderten Geschwindigkeitsübertretung zu tun hat. Da hast Du ja schon Deinen Punkt bekommen, die Sache ist also wohl schon erledigt.
Die einfachste uns sicherste Lösung ist, den Sachbearbeiter anzurufen und nachzufragen um was es geht und dann zu entscheiden, ob man hingeht oder den Termin absagt.
Gruß
Hallo. Danke für Deine informative Antwort.
Ruf am besten mal bei der Polizei an und frag, worum es geht. Du kannst die Aussage immer verweigern, wenn du dich dadurch selbst belasten würdest. Frag doch mal, ob du einen Anwalt mitbringen sollst.
Hi, gerne😸 Es gibt auch Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, vielleicht magst du danach einfach mal googeln. Ich kenn jetzt natürlich nicht so deine finanziellen Verhältnisse und weiß nicht, ob du dafür die Voraussetzungen hast. Vielleicht findest du im Notfall auch einen Anwalt, der sich auf Ratenzahlung einlässt.
Wenn der Brief nicht per einschreiben gekommen ist geh nicht hin informiere den Anwalt und bring den Zettel mit Dann kommt ein Schreiben das die dir Geld aufbrummen wollen klage mit dem Anwalt dagegen danach bekommst nochmal ein Brief per einschreiben zur einer anderen Vorladung das gibst du deinem Anwalt und lässt den das alles klären dann haben die eigentlich schon kein bock mehr und lassen dich inruhe oder musst halt hin aber dann sind die auch schon vorsichtiger bei dir und kommst eig zu 100 % besser aus der situation raus
Hallo. Danke für Deine Antwort. Leider kann ich mir keinen Anwalt leisten, weil ich keine Rechtsschutzversicherung habe.
... Du zu einer Polizei Vorladung nicht erscheinen musst. Erst wenn Du beim Gericht vorgeladen bist, musst Du Deiner Pflicht als Bürger nachkommen. Du kannst möglicherweise anrufen und fragen worum es genau geht, aber viel wird Dir das nicht bringen. Wenns eh nur um Verkehrsdelikte geht, lass es sein, dass nützt keinem mehr was...
Da kommen auch keine Folgen auf dich zu, nicht mal wenn du das schreiben einfach ignorierst
Hallo. Danke für Deine Antwort. Diese hilft mir sehr, um zu wissen, wie ich nun weiter vorgehen.
Es steht da bestimmt noch etwas mehr an Belehrungen, nämlich dass man als Beschuldigter die Aussage verweigern darf.
Offenbar hast du ja abgestritten, gefahren zu sein .. sonst wäre ja längst der Bussgeldbescheid ergangen. Bei der Anhörung werden die wahrschein gar nicht viel fragen sondern nur das Blitzerfoto vergleichen .. und wenn die dann sagen "der ist es!" kommt der Bussgeldbescheid.
Dagegen müsstest du dann Einspruch einlegen ... dann würde ggfs ein Gutachten beauftragt (Gesichtserkennung)
Wenn du schon Punkte hast .. wäre es vielleicht sinnvoll einen Anwalt einzuschalten.
Hallo. Danke für Deine Antwort. Also, alles was im Brief stand, habe ich (sogar wortwörtlich) in der Frage geschrieben. Es steht nicht da:
- ob ich Beschuldigter bin
- ob ich Zeuge bin
- was passiert, wenn ich nicht erscheine
- ob ich erscheinen muss
All dies ist der Vorladung leider nicht zu entnehmen, deswegen frage ich ja auch.
Desweiteren habe ich überhaupt nichts abgestritten und das kuriose ist:
- es gab noch keinen Bußgeldbescheid
- es gab noch keine Zahlungsaufforderung
- ich hatte auch noch keine Gelegenheit bekommen, mich schriftlich dazu zu äußern, auch bei dieser Vorladung nicht
Du solltest auf jeden Fall erst einmal klären ob Du Betroffener oder Zeuge bist. Außerdem müsste Dir mitgeteilt werden um was es überhaupt geht.
Hallo. Danke für Deine Antwort. Anrufen kann ich da ja mal, um zu wissen, worum genau es geht. Nur einen Anwalt kann ich mir leider nicht leisten, weil ich keine Rechtsschutzversicherung habe.