Vorladung als Beschuldigter?

4 Antworten

meines Wissens nach muss ich da nicht auftauchen oder?

Richtig und das solltest Du auch nicht tun.

Wo genau kann ich eine Aktenansicht anfordern auf den Brief steht ja nicht viel.

Akteneinsicht kannst Du von der Staatsanwaltschaft fordern, sie ist die Ermittlungsbehörde und Herrin des Verfahrens.

Du solltest aber zunächst gar nichts machen, denn eine Akteneinsicht hilft Dir im Moment auch nicht weiter, denn da steht sehr wahrscheinlich kaum was drin. Mehr Beweise erhofft sich der Staatsanwalt durch Deine Vernehmung, denn selbst wenn Du wirklich mal was über Chats gekauft hast, ist das alles was man weiss und das reicht nicht aus. Warte einfach ab was weiter passiert.

Zu einer Vorladung musst Du nicht hin.

Interessant ist es erst, wenn die Beweislast stark genug ist, für eine Anklage von der StA und diese zugelassen wird. Spätestens dann, solltest Du Dir einen Anwalt im Strafrecht suchen.

Ich glaube auch nicht, was es sich um Chats handelt als Beweise...

Du musst da nicht hin. Ob an dem Vorwurf etwas dran ist, kannst nur du wissen. Akteneinsicht kannst du bei der die Akte führende Staatsanwaltschaft beantragen, dafür brauchst du keinen Anwalt.

 Meine Frage ist was soll ich jetzt tun, meines Wissens nach muss ich da nicht auftauchen oder? Wo genau kann ich eine Aktenansicht anfordern auf den Brief steht ja nicht viel.

Du kannst hingehen und sagen dass Du dazu keine Angaben machen kannst.

Ich vermute das irgendwelche Chats ausgewertet wurden, kann mir nicht erklären wie das zu Stande kommt.

Das erweckt den Anschein, als dass an dem Vorwurf etwas dran ist. Dein Vorteil ist, sie müssen es Dir beweisen, nicht nur vermuten.