Vorladung als betroffener

4 Antworten

Evtl. bist Du Augenzeuge und die Polizei will Deine Aussage/Stellungnahme.

Beschuldigte können vernommen werden, nicht aber Betroffene. Noch ist das Strafrecht vom Owi- Recht getrennt. Deine Einlassung halte ich für fragwürdig !

Wir wissen ja nicht, was da vorgefallen ist, daher können wir dir auch nicht sagen, warum die Polizei dich als "Betroffenen" sieht....und übrigens: du MUSST nicht dahin gehen....man muss nur zu gerichtlichen Vorladungen hingehen. Es ist natürlich ratsam zur Polizei zu gehen....

Gehe auf jeden Fall zu Termin zur Vernehmung. Dann wird man dir schon erzählen, worum es geht. Wenn du dir nichts vorzuwerfen hast, brauchst du auch nicht nervös zu sein.