Ab welchem Zeitpunkt kann man eine Prozesskostenhilfe beantragen?

6 Antworten

Ab welchem Zeitpunkt kann man eine Prozesskostenhilfe beantragen?

Sobald Du beklagt wirst.

Ist dies auch schon möglich wenn eine Vorladung der Polizei vorliegt zur Vernehmung ( Tatvorwurf ) ?

In einem Strafverfahren wird keine Prozesskostenhilfe gewährt, möglicherweise hast Du Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Was kannst Du machen?

Du bist nicht verpflichtet der Vorladung der Polizei folge zu leisten oder in irgendeiner Form auf deren Schreiben zu reagieren (Ausnahme: Die Angabe zu Deiner Person. Wenn diese unvollständig oder falsch sind, musst Du diese schriftlich korrigieren).

Falls Du Dich entscheidest hinzugehen, kannst Du einen Beistand Deiner Wahl mitnehmen (Personalausweis nicht vergessen). Es kann aber Sinn machen, abgesehen zu den Angaben zu Deiner Person zur Sache selbst zu schweigen (in dem Fall wäre es besser nicht hin zu gehen). Eine Einlassung auf den Tatvorwurf kann Deinerseits auch schriftlich erfolgen.

Bevor Du Dich zur Sache äußerst solltest Du zunächst schriftlich Akteneinsicht beantragen, denn erst wenn Du die Akte kennst wird es Dir möglich sein, anschließend schriftlich eine Aussage zu machen (ansonsten besteht die Gefahr, dass Du Dich mit Deiner Aussage richtig reinreitest - nicht umsonst heißt es reden ist silber und schweigen ist gold).

Dann solltest Du bei Deinem örtlichen für Dich zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen, wenn Du Dir die rechtsanwaltliche Beratung nicht leisten kannst (Kostenpunkt 190.- € zzgl. eventueller 20.- € Auslagen zzgl. MwSt.). Diese Beratungshilfe kannst Du bei einem Rechtsanwalt beantragen oder bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu Protokoll geben oder schriftlich einreichen. Oft wird diese Beratungshilfe allerdings nur als Darlehen gewährt und im Strafverfahren steht Dir ausschließlich eine Beratung zu. Dein Eigenanteil beträgt dann beim Anwalt 15.- €.

Deswegen wären zwei Dinge wichtig: Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen und Beratung beim Amtsgericht beantragen. Wichtig ist, dass Du dem Anwalt die Aktenkopien zur Verfügung stellst, damit dieser Dich beraten kann (der Anwalt wird keine Akteneinsicht beantragen, denn dass wäre bereits Vertretung).

Ein Rechtsanwalt in einem Strafverfahren zu Vertreten kostet sich mit einer möglicherweise vom Anwalt erreichten Einstellung zwischen 500 und 600 Euro.

Kalinku  21.01.2017, 11:10

Beratungshilfe ist zwar eine Art Sozialleistung, aber im Gegensatz zur Prozesskostenhilfe wird nicht geprüft, ob der Antragsteller diese zurückzahlen muss. Es besteht lediglich die Möglichkeit, dass diese nachträglich aufgehoben wird, wenn z.B. bei der Antragsteller falsche Angaben gemacht hat oder wenn der beratende Anwalt dies beim Gericht beantragt, soweit dem Antragsteller aus der Angelegenheit Geld zugeflossen ist. Denn dann will der Anwalt ja seine normale Gebühr.

Gibt es nicht, wenn es um ein Strafverfahren geht!

Du nimmst Dir auf Deine Kosten einen guten Anwalt oder aber Dir wird, wenn es Dir in diesem Verfahren zusteht, ein Pflichtverteidiger zugeteilt!

Xipolis  20.01.2017, 19:42

Die Beratungshilfe wird bei Ermittlungsverfahren dem Beschuldigten in Form einer reinen Beratung gewährt (wenn die Mittellosigkeit vorliegt).

alarm67  20.01.2017, 20:51
@Xipolis

Zwischen Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe, DANACH fragt der Fragesteller, besteht ein himmelweiter Unterschied! Aber das weißt Du auch!

Xipolis  22.01.2017, 00:58
@alarm67

Der Fragesteller braucht im Moment keinen Prozessvertreter, da er bisher nicht angeklagt ist. Was er braucht wäre eine allgemeine Beratung wie er sich hinsichtlich der erhobenen Vorwürfe und dem Stand der Ermittlung am besten verhält.

Nennt sich dann Beratungskostenhilfe und ist ab konkreten sachverhalt moeglich, beratungsstelle beim Amtsgericht und Rechtsanwalt geben Dir dazu genauere auskunft

In Strafsachen gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Prozeßkostenhilfe gibt es  im Strafrecht nicht. Du kannst allenfalls einen Beratungsschein bekommen. Der nütz Dir allerdings nichts, da der Anwalt nicht mehr dazu sagen als Dein Nachbar, denn er kennt nur Deine Seite der Geschichte. Um konkret zu werden benötigt er Akteneinsicht und die bekommt er nur wenn er ein Mandat hat. Dann wird es aber für Dich kostenpflichtig und fängt bei 500 Euronen an.

Eine Verteidiger bekommst Du nur wenn ein Fall der "notwendigen Verteidigung" nach § 140 StPO vorliegt. Das gilt aber zunächst nicht für eine polizeiliche Vernehmung.

Deshalb solltest Du nicht zu polizeilichen Vernehmung gehen, dazu bist Du nicht verpflichtet.

Xipolis  20.01.2017, 19:45

Vollkommen sinnlos wäre eine anwaltliche Beratung für einen Laien sicher nicht.

Und die Akteneinsicht sollte der Beschuldigte selbst direkt beantragen, damit er dem Anwalt die Kopie zukommen lassen kann.

Artus01  21.01.2017, 08:03
@Xipolis

Bis der Beschuldigte selbst die Akteneinsicht bekommt ist die Sache Das mit der Kopie für den Anwalt klappt leider nicht. Der Beschuldigte bekommt die Akte nicht, wie der Anwalt, zugeschickt. Er kann die Akte bei der StA einsehen, Kopieren gibt es da nicht. Diese Aktion kann er sich somit sparen, die Aussage verweigern und abwarten was weiter passiert. Wenn ein Anklageschrift kommt, hat er alle Informationen die der Anwalt braucht.

Xipolis  22.01.2017, 00:41
@Artus01

Der Beschuldigte bekommt die Akte nicht, wie der Anwalt, zugeschickt.

Das ist richtig.

Kopieren gibt es da nicht.

Das ist falsch, denn der Beschuldigte hat gesetzlichen Anspruch auf eine Abschrift (§ 147 VII StGB)

Beweismittel können dann noch besichtigt werden.

Die Akteneinsicht macht deshalb Sinn, damit sich der Beschuldigte einlassen kann um eine Einstellung zu bewirken.

Artus01  22.01.2017, 07:51
@Xipolis

Ist alles ganz gut und richtig nur entscheidet der Staatsanwalt was und wann Akteneinsicht gewährt wird, gleichfalls auch was er als Abschrift bekommen kann. Meist bekommt er die akteneinsicht ohnehin erst dann wenn der Staatsanwalt fertig ermittelt hat. Alles Andere macht auch keinen Sinn wenn er von einem Anwalt eine vernünftige Auskunft bekommen will.

Dann steht ohnehin die Entscheidung an ob Anwalt oder nicht. Dazu braucht er aber keine Akteneinsicht mehr, denn alles notwendige steht in der Anklageschrift.