Vorladung als Zeuge zu einem Diebstahl

15 Antworten

Als Zeuge brauchst du vor der Polizei nicht aussagen. Du könntest aber damit rechnen, dass dich dann der Staatsanwalt vorlädt. Und dieser Ladung musst du folgen.

Ich würde an deiner Stelle zunächst mal beim Sachbearbeiter anrufen und nachfragen, um was es sich handelt. Evtl. ist die Sache dann schon erledigt.

Was sind das hier bloß für alberne Antworten... Kopfschüttel.

Du bist lediglich als Zeuge geladen. Solltest Du Dir nichts vorzuwerfen haben, kannst Du doch einfach vorbeigehen. Passt Dir der Termin nicht, dann ruf einfach an.

Solltest Du auch nur die Spur einer Idee haben, dass Du vom Zeugen zum Beschuldigten werden könntest, dann ist Dir dringend davon abzuraten da hin zu gehen. (Außer Du hast äußerst gute Nerven um es mit den Profis da aufzunehmen, dann kannst Du Dich da hinbewegen und Dir erst einmal anhören worum es geht, um sofort danach die Aussage zu verweigern und nach Hause zu gehen!)

telefonisch wird dir aus datenschutzgründen und aus gründen der neutralität sowie persönlichkeitsrechte anderer beteiligter keine auskunft gegeben. einer einladung der polizei musst du nicht nachkommen. nur eine einladung vom gericht oder staatsanwaltschaft ist folge zu leisten.

Wenn Du Dir keiner Schuld bewußt bist..dann nimm die Vorladung ernst..telefonisch wirst Du sicher keine Auskunft erhalten!

Als erstes, vorladen darf nur der Staatsanwalt, die Polizei darf dich nur einladen. Solltest du dort nicht erscheinen und deine Aussage wird dennoch benötigt wirst du eine offizielle Vorladung erhalten. Als Zweites, Am Telefon wirst du wohl keine Informationen bekommen dürfen zu einem laufenden Verfahren. Es könnte ja jeder anrufen und sich für sonstwen ausgeben...