Ermittlungsverfahren wegen Warenbetrugs gegen mich?

13 Antworten

Richtig, du musst da nicht hin. Du könntest das einfach ignorieren. Aber damit vergibst du deine Chance, zum Vorwurf gehört zu werden, bevor der Staatsanwalt Anklage erhebt.

Reagierst du nicht, entscheidet der StA nach Aktenlage, Einstellungsgründe sind keine vorhanden. Gehst du hin, kannst du Anschuldigungen sofort entkräften, und der StA hat die Möglichkeit, einzustellen.

Ich würde es so machen, anrufen und nachfragen was einen vorgeworfen wird und zugleich um die Zusendung eines Anhörungsbogen bitten. Auf dem steht auch drauf, was du getan haben sollst.

Auf dem Zettel kannst du dann entweder Stellung nehmen oder einfach schweigen und nur deine Personalien angeben.

Hallo,

Und ich habe mich sehr viel erkundigt, zu einer Vorladung muss man nicht gehen und das ist meistens auch besser so,

Das seh ich, gerade in diesem Fall, ganz anders.

Ruf doch einfach bei der angegebenen Nummer an und Frag noch, was dir vorgeworfen wird. Kannst du dann auf Grund deiner eMails nachweisen, dass du öfter mal was verkaufst und das auch immer angekommen ist, kann es schon kein Betrug sein, da dir jeglicher Vorsatz fehlt. Selbst wenn tatsächlich mal etwas nicht angekommen sein sollte, ist es kein Betrug, wenn du immer alles andere verschickst, dann ist halt mal was auf der Post verloren gegangen etc.

da das Verfahren wenn ich Glück habe einfach eingestellt wird und ich mich nicht irgendwie irgendwo unbewusst reinreiten kann.

Das aber mit Sicherheit nicht. Aktuell steht der Verdacht eines Betruges im Raum. Wenn du jetzt nicht nachweist (was dir ja Problemlos möglich ist), dass du eben KEINEN Betrug begangen hast, wird das zur Staatsanwaltschaft gehen und die wird Anklage erheben. Das heißt, es kommt zu einer Gerichtsverhandlung. Das alles kannst du dir sparen, in dem du einfach deine Ebay-Verkäufe offen legst.

Meine empfohlene Vorgehensweise:

Ruf an und frag den Kollegen, um welchen Betrag bei welchem Kunden es geht.

Such deinen eMail Verkehr zusammen - evtl hast auch noch eine Versandbestätigung etc.

Mach einen Vernehmungstermin aus und zeig das alles vor. Kommen dann Fragen, die du nicht beantworten willst, musst du das selbstverständlich nicht machen.

Warte auf den Einstellungsbescheid.

Nichts tun halte ich in diesem Fall für absolut verkehrt.

Einen Anwalt brauchst du meiner Meinung nach nicht.

Was du beschreibst haben wir leider wirklich oft, weil irgend ein Käufer, anstatt sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, lieber mal Anzeige erstattet, wenn die Ware nicht ankommt... da liegt aber kein Betrug vor, wenn der Verkäufer dementsprechend viel verkauft und mal eine Sendung vergisst oder diese nicht ankommt etc...

Zur Vernehmung gehen und einen Anwalt aufsuchen

. Lt. Fragestellung fehlt das Aktenzeichen, Vorgangsnummer usw. Fehlt dieses tatsächlich, wäre Mißtrauen dahingehend angesagt, ob dieses Schreiben überhaupt von der Polizei kommt.

. Im Anschreiben wurde hoffentlich eine konkrete Anschrift der Dienststelle genannt. GENAU DA würde ich innerhalb der erwähnten Frist PERSÖNLICH vorbeischauen, um dort mit dem dann hoffentlich anwesenden Sachbearbeiter einen Termin zu vereinbaren.

Evtl. angegebene Telefonnummern wären mit Vorsicht zu genießen, weil nicht das erste Mal entsprechende Hacks usw. gemacht worden wären .

. Beim Termin selbst: Hast du tatsächlich KEIN Delikt wie z.B. Warenbetrug etc..begangen, DANN: Nur Angabe zu deinen Personalien und KEINERLEI Äußerungen zum Sachverhalt.

Du bist bei jeglichen Terminen NICHT verpflichtet, Äußerungen zum Tatvorwurf/Sachverhalt abzugeben, auch wenn die Vernehmer (Polizisten, Sachbearbeiter usw.) den Beschuldigten ggfs. entsprechend dazu unter Druck setzen.

Jegliche Äußerungen zum Tatvorwurf usw. überlässt du vorsichtshalber einem Anwalt, den du möglichst umgehend aufsuchst und alles weitere mit ihm besprichst. Ein Anwalt kennt i.d.R. die Fallstricke, in denen sich rechts unkundige Personen bei Äußerungen zum Sachverhalt leicht verfangen können.

Bei jeglichen Anhörungs-Terminen usw. hast du das Recht auf einen anwesenden Rechtsbeistand...was in dem Fall dein Anwalt ist.

Alle Sachverhaltsäußerungen zum Tatvorwurf von rechtsunkundigen Personen können z.B. durch die Staatsanwaltschaft auch GEGEN den Beschuldigten ausgelegt werden.

Im übrigen hat ein Anwalt im Vergleich zum Normalbürger, Einsichtmöglichkeiten in die bisherigen Ermittlungakten und kann somit seine entsprechende Verteidigungsstrategie aufbauen.

Allen bisher angefallenen und hoffentlich noch existierenden Schriftverkehr zu bisher verkauften Artikeln sorgfältig aufheben.

wiki01  10.06.2018, 12:30

Wäre echt blöd, hier die Tagebuchnummer oder das Az zu veröffentlichen, oder?

verreisterNutzer  10.06.2018, 12:58
@wiki01

Von der Möglichkeit dieses in der Fragestellung aus-zu-ixen (also Tagebuch-bzw. Vorgangsnummer mit xxx) unkenntlich zu machen, hast du wohl NOCH NIE ETWAS gehört?!

ZUERST NACHDENKEN und DANN Posten bzw. Schreiben sind wohl NICHT UNBEDINGT deine Stärken?!

wiki01  10.06.2018, 14:45
@verreisterNutzer

Vollkommen irrelevant für die Beantwortung der Frage. War ja keine Kopie.

Artus01  10.06.2018, 13:30
Jegliche Äußerungen zum Tatvorwurf usw. überlässt du vorsichtshalber einem Anwalt, den du möglichst umgehend aufsuchst und alles weitere mit ihm besprichst. Ein Anwalt kennt i.d.R. die Fallstricke, in denen sich rechts unkundige Personen bei Äußerungen zum Sachverhalt leicht verfangen können.

Bei diesen Ratschlägen wird immer gerne vergessen daß ein Anwaltshonorar im Strafrecht nicht unter 500 Euronen liegt, auf denen der Beschuldigte meist am ende sitzenbleibt.

Bei jeglichen Anhörungs-Terminen usw. hast du das Recht auf einen anwesenden Rechtsbeistand...was in dem Fall dein Anwalt ist.

Nö, dafür folgt man aber dem Rat des Anwalts diese Termin nicht wahrzunehmen.

verreisterNutzer  10.06.2018, 18:23
@Artus01

500 Euronen für den Anwalt: Die evtl. rechtskräftige Verurteilung wegen einer Straftat käme befürchtungsweise erheblich teurer: u.a. wegen der Geldstrafe an sich, und UNTER ANDEREM dem Eintrag ins Führungszeugnis was sich z.B. bei Bewerbungen verheerend auswirkt.

OB der Fragesteller diese Straftat beging ODER NICHT, vermag ich nicht zu beurteilen. FAKT IST jedoch lt. seiner Aussage, daß er offenkundig Beschuldigter zu einer Straftat ist...was du offenbar warum auch immer nicht zur Kenntnis nehmen willst oder kannst. UND GENAU DESHALB wäre ein Anwalt angeraten.

Im übrigen gibts noch sog. Rechtsschutzversicherungen welche dann hoffentlich per Deckungszusage diese Anwaltskosten übernähmen. AUCH DAS bleibt abzuwarten bzw. zu hoffen.

Ob der Anwalt rät diesen Termin wahrzunehmen oder nicht: GENAU DAS bleibt abzuwarten. Meine diesbezügliche Aussage keine Aussagen zum Tatvorwurf ohne Rechtsbeistand zu machen, bezog sich auf DEN FALL daß der Angeschuldigte diesem Termin (warum auch immer) Folge leistet.

Artus01  10.06.2018, 18:45
@verreisterNutzer

Du solltest Dir, bevor Du hier loslegst meine Antwort durchlesen, aber egal.

Zunächst handelt es sich um eine simples Ermittlungsverfahren zu dem sie als Beschuldigte vernommen werden soll. Dieser Vernehmung kann sie fern bleiben, ohne daß ihr das zum Nachteil ausgelegt werden kann. Von einer rechstkräftigen Verurteilung ist noch nichts zu sehen.

Es ergeben sich nun 3 Möglichkeiten:

  1. Der Dtaatsanwalt stellt das Verfahren ein, und alles ist gut.
  2. Der Staatsanwalt beantragt einen Strafbefehl, der ihr vom Gericht zugestellt wird. Das ist der Punkt an dem man sich unverzüglich an einen Anwalt wenden sollte, vor allem dann wenn man nichts gemacht hat. Wichtig ist daß die Widerspruchsfrist beachtet wird.
  3. Der Staatsanwalt erhebt Anklage und schickt ihr die Anklageschrift zu. Auch dann ist es an der Zeit sich an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Der kleine aber teure Unterschied ist der, daß sie auf den Anwaltskosten sitzen bleibt, wenn Möglichkeit 1 eintreten sollte. Bei den anderen Möglichkeiten bekommt sie, vorausgesetzt es erfolgt keine Verurteilung, die Anwaltskosten von der Staatskasse ersetzt.

Zum Thema Rechstsschutzversicherungen. Ja, die gibt es, dummerweise decken sie die Kosten eines Strafprozesses nicht ab. Und nein, ein Beratungshilfeschein hilft hier auch nicht weiter.

Sollte sie aber tatsächlich einen Warnebetrug begangen haben, so ist eine Verurteilung sicher, auch mit Anwalt. Als Ersttäter gibt es bei solchen Sachen in der Regel eine Geldstrafe, da sind dann die 500 Euronen schon als Anzahlung gut angelegt.