Vorbestrafter leichter zu verurteilen?

4 Antworten

Die Schuld muss nachgewiesen werden. Ohne Schuldnachweis keine Bestrafung. Die Vorstrafen können aber bei der Auswahl des Strafmaßes berücksichtigt werden. Wenn jemand bereits wegen Diebstahls vorbestraft ist und erneut der gleichen Straftat verurteilt wird, wird sich die Vorstrafe negativ auf das neue Strafmaß auswirken.

Nein, jede Straftat wird individuell beurteilt. Wenn du aber einschlägig vorbestraft bist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass du Wiederholungstäter bist, größer als ohne Vorstrafen. "Einschlägig" heißt wegen desselben oder eines ähnlichen Deliktes derselben "Gattung". Beispiel: Du bist wegen einfacher Körperverletzung vorbestraft und begehst ein neues Gewaltdelikt wie z.B. Körperverletzung mit Todesfolge. Dann liegt die Vermutung nahe, dass du zu Gewalttaten neigst. Aber nichtsdestotrotz bist du deshalb nicht vorverurteilt. Wenn deine Unschuld bewiesen wird, erfolgt ein Freispruch.

Bist du aber wegen Trunkenheit am Steuer vorbestraft und begehst einen Diebstahl, dann bist du nicht "einschlägig" vorbestraft und die Vorstrafe findet weniger Berücksichtigung.

es zählen nur die beweise . aberr es ist ja so.. wenn du z.B wegen diebstahl eine strafe erhalten hast und nun wegen diebstahl angezeigt worden bist... sieht das nicht gut aus , denn kein kripobeamter kann das ganz aus seinen gedanken streichen

Im Prozess zählen nur Beweise und Tatsachen.

Wird ein Urteil zu Lasten des Vorbestraften gefällt, kann dieses härter ausfallen als bei einem Nicht-Vorbestraften, Stichwort Wiederholungstäter