Polizei vorbestraft durchsuchen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Naja, nicht 100% und einfach so mal ins Blaue.

Es kann jedoch ein Indiz sein, ggfs. genauer nachzusehen, wenn das Delikt und die Umstände, unter denen oder wegen denen die Kontrolle durchgeführt wird, zusammenpassen.

Also z.B. vorbestraft wegen Besonders schwerem Fall des Diebstahls und die Person wird in einer Gegend angetroffen, in welcher es letzthin zu Straftaten gekommen ist wie dieser, dann kann das schon ausreichen, daraus einen Verdacht zu begründen, wegen dem dann auch eine Durchsuchung der Person und der von Ihr mitgeführten Sachen (Taschen, Auto, etc). rechtlich einwandfrei begründbar und damit durchgeführt wird.

Oder vorbestraft wegen Delikten im bereich Betäubungsmittelgesetz und eine Gegend, in der es gemeinhin zu einer gewissen Händleraktivität kommt.

Oder vorbestraft wegen eines Sexualdeliktes mit Minderjährigen und man trifft den in der Nähe eines Kinderspielplatzes an.

Also es muss schon passen, aber ja doch, deswegen kann man unter Umständen auch durchsucht werden.

programmer444 
Fragesteller
 16.12.2014, 22:58

Zwei Beispiele:

Ein Polizist sieht 'eine Vorstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes und jemand trägt ein T-Shirt mit Waffen und Militär Kleidung, würde dies für eine Durchsuchung ausreichen?

Angenommen jemand ist vorbestraft wegen Betäubungsmittel und sieht Rote, glasige Augen (Verdacht auf Cannabis) oder aber Einstichslöcher in den Armen. Würde das reichen?

PepsiMaster  16.12.2014, 23:32
@programmer444

@programmer444

Ein Polizist sieht 'eine Vorstrafe wegen illegalen Waffenbesitzes und jemand trägt ein T-Shirt mit Waffen und Militär Kleidung, würde dies für eine Durchsuchung ausreichen?

Hier könnte die Durchsuchung während der Identitätsfeststellung z.B. gem. §36 Abs. 3 HSOG erfolgen.

Angenommen jemand ist vorbestraft wegen Betäubungsmittel und sieht Rote, glasige Augen (Verdacht auf Cannabis) oder aber Einstichslöcher in den Armen.

Hier könnte die Durchsuchung u.a. gem. §102 StPO erfolgen.

programmer444 
Fragesteller
 17.12.2014, 06:21

Danke für deine Antwort, nur könntest du die Paragraphen erklären?

PepsiMaster  17.12.2014, 10:13
@programmer444

@programmer444

§36 Abs. 3 HSOG ist ein Beispiel für eine Durchsuchung im Rahmen der Gefahrenabwehr, ohne Verdacht, zum Zwecke der Eigensicherung der Polizeibeamten.

§102 StPO ist die Durchsuchung beim Verdacht einer Straftat und zum Auffinden von Beweismitteln.

.... es gibt noch eine Menge weiterer Ermächtigungsgrundlagen mit unterschiedlichen Voraussetzungen für die Durchsuchung von Personen und mitgeführten Sachen.

askforfun  19.12.2014, 02:24
@PepsiMaster

Der Konsum von Cannabis, oder besser gesagt dessen Wirkstoff THC (Tetra-Hyrdo-Canabinol), ist in Deutschland legal. Dies gilt auch für den Konsum von anderen, härteren Drogen.

Jedoch sind Besitz, Handel, Erzeugung usw. illegal.

Daher ist es m.E. NICHT rechtlich legitimiert ,körperliche Merkmale, wie z.B. rote Augen, oder Einspritzlöcher in den Armen als ''Verdacht auf eine Straftat'' auszulegen.

Dies einerseits weil der Konsum nicht strafbar ist, aber andererseits auch aus Gründen, die sich aus der menschlichen Natur heraus ergeben. Wieviele Menschen sind erkältet, krank, haben Heuschnupfen, Allergien usw. -alle haben rote Augen-alles potenzielle Straftäter? -Wohl eher nicht. Gleiches gilt in abgeschwächter Form, auch für Diabetiker und andere auf intravenös-injezierte Medikamente angewiesene Menschen.

Ich bin der Überzeugung, dass es sich bei Personenkontrollen teils um reine Willkür, aber auch um eine einfache Anwendungen des gesunden Menschenverstands handelt. Polizisten sind eben auch Menschen mit Vorurteilen und einer eigener Sozialisation. Soll heißen, Personenkontrollen sind oft nicht rechtlich legitim, sondern beruhen auf subjektiven menschlichen Betrachtungsweisen.

Wenn der Polizist einen 30-jährigen Anzugträger aus einer Bank herauslaufen sieht, wird er diesen wohl kaum wegen seiner roten Augen durchsuchen. Beim 16-jährigen im Skateroutfit sieht das eben anders aus.

Ich beäuge diese Beugung des Rechts aus verschiedenen Gründen eher skeptisch.

programmer444 
Fragesteller
 17.12.2014, 15:38

ok danke:)

Dazu braucht es keine Vorstrafe. Bestes Beispiel: auf einem Flughafen oder an einem Bahnhof wäre es der Polizei NICHT erlaubt, Personen "wahllos" zu durchsuchen. Jeder Kofferattentäter hätte somit freies Spiel! NEIN, der Gesetzgeber hat die Polizei ermächtigt, an bestimten Orten (und das sind ziemlich viele) Personen zu durchsuchen. Dazu kommt noch die Ermächtigung, bei einer Identitätsfeststellung auch zu durchsuchen.

Polizei darf generell nur jemand durchsuchen wenn ein Verdacht besteht. Also nicht einfach jeden wahllos kontrollieren.

digiunso  16.12.2014, 23:35

Also ein begründeter Verdacht. Beispielsweise du wurdest beim klauen erwischt dann darf die Polizei und auch nur die Polizei dich kontrollieren.

PepsiMaster  16.12.2014, 23:42
@digiunso

ja .. es gibt aber auch Kontrollen / Durchsuchungen im Rahmen der Gefahrenabwehr .. ohne irgendeinen Verdacht als Voraussetzung für die Maßnahme!

Körperlich bei begründetem Verdacht, Hausdurchsuchungen nur mit richterlichem Beschluss. Hat mit der Vorstrafe nichts zu tun.

programmer444 
Fragesteller
 16.12.2014, 22:21

das heißt wenn sie auf der Straße die Identität feststellen und sehen das jemand vorbestraft ist dürfen sie jemanden nur deswegen nicht durchsuchen?

Gehilfling  16.12.2014, 22:22
@programmer444

Nein, außer gegen dich liegt ein Haftbefehl vor.

PepsiMaster  16.12.2014, 23:30
@programmer444
das heißt wenn sie auf der Straße die Identität feststellen und sehen das jemand vorbestraft ist dürfen sie jemanden nur deswegen nicht durchsuchen?

Nur deswegen nicht .. aber es gibt mehrere gesetzliche Ermächtigungsgrundlagen für die Durchsuchung einer Person (insbesondere in den Polizeigesetzen der Bundesländer) mit jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen. Es ist nicht zwangsläufig ein Verdacht erforderlich! (siehe u.a. §36 HSOG)

programmer444 
Fragesteller
 16.12.2014, 22:53

ok danke

nein, nur wenn man noch nicht vorbestraft ist. Man kann ja nur einmal bestraft werden

JohnJensen  16.12.2014, 22:11

Hausdurchsuchung ist doch keine Strafe... (jedenfalls theoretisch)