Vorstrafe, Approbation

6 Antworten

5000-6000euro pro jahr?

klingt sehr nach troll. warum sollte er sonst den vermeintlichen verdienst seines vaters hier hinschreiben...

@Khayelitsha

Da ist wohl eine "0" oder besser "00" vergessen worden.

@Schlauerfuchs

gleich zweimal? ;-)
und warum schreibt er die summe überhaupt?
ist doch für die frage selbst völlig unerheblich.

Oh, entschuldige Bitte. Natürlich pro Monat. Ihr wisst doch, wir Ärzte verdienen extrem viel Geld :)

nach 5 jahren wird die straftat gelöscht, also keine angst. außer du hast was anderes angestellt...

Wenn das später geprüft wird, bekommst du Probleme, da du Informationen falsch angegeben hast. Wenn du Pech hast, werden dir im Nachhinein die Prüfungen aberkannt und du darfst alles noch einmal machen.

Und eine Verurteilung ist ja keine Vorstrafe, sondern eine ganz normale Straftat die auf bis zu 25 Jahre vermerkt wird.

Und eine Verurteilung ist ja keine Vorstrafe, sondern eine ganz normale Straftat die auf bis zu 25 Jahre vermerkt wird.

Was ist denn das bitte für eine sinfrei Aussage?

@NegierigEr

Hm, ich könnte mal prüfen, ob ich die Prüfungen wirklich wiederholen müsste. Das wäre natürlich nicht so toll. Vielleicht rufe ich mal anonym beim Prüfungsamt an und frage die einfach.

@GiessenMedizin

Ob es eine Eidesstattl. Versicherung war, ist fraglich , eine solche ist es nur, wenn Du belehrt worden bist und die Belehrung auch unterschrieben hast. Ansonsten gilt evtl. der Vorwurf wissentlich od. dem Fall fahrlässig falsche Angaben gemacht zu haben. Dies kann der Disziplinarausschuss der Uni ahnden.

Eine Verkehrstraftat spielt hier keine Rolle. So ist es für Dich kein Problem. Jedoch wird diese bei Kapitalverbrechen , Verstoß gegen die Sexulle Selbstbestimmung und BTMG nicht erteilt. Es gibt gewisse Löschungfristen welche Du im Bundeszentralregistergesetz "ergoogeln" kanst. Wenn Du nach Jugenstrafrecht verurteilt wurdest , wird das Erziehungsregister an Deinem 23 Geburtstag gelöscht. Bei Erwachsenenstrafrecht wird alles Eingetragen wenn es mehr als 90 TS sind od, die Haft , bzw, die zur Bewährung ausgesetzte Strafe mehr als 90 Tage Haft war. Außerdem sind Verkehrstraftaten unabhängig davon max 10 Jahre in KBA in Flensburg gespeichert. Allerdings wie schon geschrieben ist eine solche Tat kein Versagungsgrund.

Hallo,

ob die Vorstrafe jetzt noch drin steht (wahrscheinlich nicht), weiß nur das Bundesjustizamt. Immerhin warst/bist Du vorbestraft. Da schaust Du mal hier rein:

http://www.bundesjustizamt.de/cln_339/nn_2051326/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ__node.html?__nnn=true

Dort findest Du auch Infos zu den Löschfristen.

Am einfachsten ist es, 13 Euro zu investieren und ein FüZ zu beantragen (bei der Meldebehörde Deines Wohnortes). Das Bundesjustizamt sagt zu den Einträgen folgendes:

"Wenn im Führungszeugnis steht: "Inhalt: Keine Eintragung", dann bedeutet dies, dass man sich als nicht vorbestraft bezeichnen darf." Das herauszufinden, sollte Dir 13 Euro wert sein.

Natürlich hast Du in Zukunft vielleicht ein Problem damit, mehrere falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben zu haben. Das waren weder Unkenntnis noch Versehen, sondern Absicht. Ich verstehe nicht, warum man mit solchen Angaben so leichtfertig umgeht. Da wäre es nur konsequent, die Approbation zu verweigern, denn so einem Arzt würde ich niemals vertrauen.

Und für 5.000 bis 6.000 Euro Jahresgehalt stehe ich nicht auf.

Ja, sorry, sollte 5000-6000€ pro Monat netto sein........ :)