Kommt man, wenn man vorbestraft ist, direkt in den Knast?

9 Antworten

Hey EugenR,

du bist vorbestraft und stellst dir nun die Frage, ob du bei einer weiteren Anzeige ins Gefängnis musst.

Die Notwendigkeit einer Erteilung einer Haftstrafe wird nicht nur von einer nicht freien Akte abhängig gemacht, sondern auch von anderen Faktoren:

  • Eine bereits vorbestrafte Person wird, unter anderem, auf das wiederholte Begehen von Straftaten geprüft. Stellt die Richterin/der Richter eine hohe Wahrscheinlichkeit fest, dass die vorbestrafte Person weitere Straftaten begehen könnte, so kann der vorbestraften Person, nach einer gerichtlichen Verhandlung, eine Haftstrafe erteilt werden.
  • Es wird überprüft, ob die vorbestrafte Person eine Bewährung bekommen hat.
  • Weiter wird die Richterin/der Richter überprüfen, ob eine Alternative, beispielsweise Sozialarbeit, in Betracht kommen könnte. Ist dies nicht möglich, so kann eine Haftstrafe erfolgen.
  • Eine Haftstrafe ist zudem von den bereits verzeichneten Straftaten abhängig. Das heißt jedoch nicht, dass eine Haftstrafe gänzlich ausgeschlossen werden kann.
  • Die Richterin/der Richter wird auch überprüfen, ob eine Geldstrafe in Betracht kommen könnte, was jedoch bei Vorstrafen unwahrscheinlich ist.

Wie du sehen kannst, hängt eine Haftstrafe auch von anderen Dingen ab. Eine nicht freie Akte in Verbindung mit einer weiteren Anzeige ist also nicht immer ein sofortiges Ticket ins Gefängnis. Aber Vorsicht ist dennoch geboten:

Da jede Richterin und jeder Richter unterschiedlich ist, kann es passieren, dass die Richterin oder dass der Richter, die/der für deinen nächsten Fall zugeteilt wird, dir, nach einer Verhandlung, sofort eine Haftstrafe erteilen wird - und weil die Richterinnen und Richter unterschiedlich sind, kann man dir nur zur Vorsicht raten.

ACHTUNG:

(DIE GENANNTEN PUNKTE SIND NUR MÖGLICHE VORGÄNGE)

LG, Toxic38

Danke.

Nein, frühestens, wenn du verurteilt wirst und wenn die Staatsanwaltschaft den Widerruf der Bewährung beantragt.

Danke.

@EugenR

Sorry, ich bin von einer Bewährung ausgegangen, mein Fehler.

Es kommt auf die Sraftat an, ob du direkt in Haft/U-Haft genommen wirst. Bei Verbrechen gegen das Leben ist das quasi immer der Fall.

@Bitterkraut

Beleidigung zum Beispiel. Also keine Körperverletzung.

@EugenR

Da kommst du nicht in den Knast und wirst auch nicht dazu verurteilt.

@Bitterkraut

Was passiert dann?

Sich in der Zukunft keinen Ausrutscher mehr leisten... Eine Vorstrafe sollte man auf jeden Fall ernst nehmen. Denn ein Richter könnte schon bei der nächsten Anzeige härter bestrafen....

Also Gefängnis?

@EugenR

Das hängt von der Straftat ab.

Möglich sicherlich, mit einer Vorstrafe ist man nochmals davongekommen

@Stefan641

Egal. Dann lasse ich mich dort umbringen, dann habe ich es endlich geschafft.

@EugenR

Chillen, du schreibst ja du bist vorbestraft, erwartet dich noch eine Gerichtsverhandlung oder keine mehr?

@Stefan641

Keine mehr. Nur aus Interesse gefragt, falls ich eine Anzeige in der Zukunft bekommen sollte.

Selbst bei Aussage gegen Aussage wird dem anderen geglaubt, weil ich vorbestraft bin.

@EugenR

Halte Dich aus Konfliktsituationen raus ! Selbstverteidigung ja, Provokation Nein !

Das kommt ganz darauf an, was genau Du angestellt hast

Es waren verschiedene Anzeigen.

Sollte ich nochmal eine Anzeige bekommen, muss ich dann sofort ins Gefängnis?

Du musst doch selbst wissen, ob Du irgendwelche Bewährungsauflagen hast, die Du erfüllen musst.

Und ja, wenn Du dagegen verstößt, dann wanderst Du ein.

Ich bin vorbestraft, aber nicht auf Bewährung.

@EugenR

Dann kommt's auf den Richter an, wir sind hier keine Hellseher.