Vorbestraft und eine neue Anzeige?

5 Antworten

Bei gleicher oder ähnlicher Straftat wird das natürlich bei der Strafzumessung berücksichtigt. Eine Freiheitsstrafe kann es geben, mit Bewährung oder auch nicht. Es kommt letztlich auf die Tat und deren Umstände an.

ja, bekommt diese Person, da sie anscheinend beratungsresistent ist. Nach dem Motto: wer nicht hören will, muss fühlen 

Ja, die Strafen werden härter bzw hat der Richter weniger Grund eher gnädig zu entscheiden.

Gefängnisstrafe ist aber nicht zwingend gegeben. Kommt auf Tag und Richter an.

Kann schon sein, wenn frühere Maßnahmen wenig gefruchtet haben ...

Das ist individuell. 

Das kommt auf viele Faktoren an.

Wie zum Beispiel:

Dein Alter,deine Vorgeschichte,die Straftaten die du begangen hast,

deine Finanziellen Mittel, ob du Familie hast, 

bla bla bla.....