ist man auch schon vorbestraft bei sozialstunden

4 Antworten

Hallo mickimaus1712,

die Verurteilung eines Jugendlichen zu Sozialstunden wird NICHT in das Führungszeugnis auftauchen.

Genau geregelt ist das im folgenden Gesetz:


§ 32 Bundeszentralregistergesetz = Inhalt des Führungszeugnisses

(1) In das Führungszeugnis werden die in den §§ 4 bis 16 bezeichneten Eintragungen aufgenommen. Soweit in Absatz 2 Nr. 3 bis 9 hiervon Ausnahmen zugelassen werden, gelten diese nicht bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches.

(2) Nicht aufgenommen werden

  1. die Verwarnung mit Strafvorbehalt nach § 59 des Strafgesetzbuchs,

  2. der Schuldspruch nach § 27 des Jugendgerichtsgesetzes,

  3. Verurteilungen, durch die auf Jugendstrafe von nicht mehr als zwei Jahren erkannt worden ist, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenwege zur Bewährung ausgesetzt oder nach § 35 des Betäubungsmittelgesetzes zurückgestellt und diese Entscheidung nicht widerrufen worden ist,


Ich habe von dem Paragraphen den entscheiden Teil eingefügt, sprich den Absatz 1 und den Absatz 2 und den nur bis zur Nummer 3. Entscheidend ist eh nur der von mir fett dargestellte Absatz 2 Nr. 3.

Falls Du den gesamten Paragraphen durchlesen willst, findet du ihn unter:

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.html

Die Sozialstunden gelten im übrigen auch nicht als Strafe, sondern als Erziehungsmaßregel.

Ich denke mal, Du willst da drauf hinaus, ob Deine Tochter im späteren Berufsleben Probleme wegen der Straftat bekommen kann.

In der Beziehung kann ich Dich beruhigen, sie kann ein blütenreines Führungszeugnis vorlegen und darf sich dementsprechend als NICHT vorbestraft bezeichnen.

Lediglich wenn Sie bei der Polizei anfangen will, würde die gerichtliche Verurteilung ein Problem da stellen.

Aber ansonsten kann ich Dich beruhigen.

Wünsche Dir noch einen schönen Abend
TheGrow

Erkundige Dich doch besser beim Amtsgericht, das die Sozialstunden Deiner Tochter auferlegt hat, da bekommst Du sicher die genaue Auskunft. Bei Minderjährigen wird es sicher nicht so dramatisch sein, sie wollen doch den Jugendlichen nicht den Weg versperren, trotzdem kommt es immer darauf an, welches Vergehen vorliegt.

TheGrow  26.02.2014, 17:50
trotzdem kommt es immer darauf an, welches Vergehen vorliegt.>

Es kommt nicht da drauf an, welches Vergehen sie begangen hat, sondern ob sie zu Jugendstrafe über oder unter 2 Jahren bekommen hat.

Sozialstunden gelten gar nicht als Strafe, sondern lediglich als Erziehungsmaßregel die gem. § 5 des Jugendgerichtsgesetzes verhängt worden ist.

Dementsprechend darf sich die Tochter der Fragestellerin auch mit einem blütenweißen Führungszeugnis bewerben und sich als gerichtlich nicht vorbestraft bezeichnen.

Kommt ganz darauf an wodurch sie diese aufgedrückt bekommen hat. Wenn das gerichtlich so festgelegt wurde kann man davon ausgehen, das etwas im Führungszeugnis steht, allerdings kannst du dir eine Kopie des Führungszeugnisses bei der Polizei beantragen um Gewissheit zu haben.

TheGrow  26.02.2014, 17:51
Kommt ganz darauf an wodurch sie diese aufgedrückt bekommen hat.>

Nö, kommt es nicht.

Es kommt nicht da drauf an, welches Vergehen sie begangen hat, sondern ob sie zu Jugendstrafe über oder unter 2 Jahren bekommen hat.

Sozialstunden gelten gar nicht als Strafe, sondern lediglich als Erziehungsmaßregel die gem. § 5 des Jugendgerichtsgesetzes verhängt worden ist.

Dementsprechend darf sich die Tochter der Fragestellerin auch mit einem blütenweißen Führungszeugnis bewerben und sich als gerichtlich nicht vorbestraft bezeichnen.

Monstar das Führungszeugnis bekommt Mann nicht bei der Polizei sondern von einem andere Amt aber ganz bestimmt nicht von der Polizei dass heißt zwar so aber es hat nichts mit der Polizei zu tun ich Habe selber mal nachgefragt und eine Antwort bekommen dass es nicht von der Polizei kommt !!