Voraussetzungen um sich GRAFIKDESIGNER nennen zu dürfen und falle ich mit einer Selbstständigkeit unter die Künstlersozialkasse?

2 Antworten

Kann ich mich mit diesen Fähigkeiten und Zertifizierungen GRAFIKDESIGNER nennen?

du kannst dich auch so nennen, wenn du diese weiterbildungen nicht gemacht hättest - der beruf ist nicht geschützt und so kann sich jeder nennen, der halbwegs was aufs papier bringt.

zur KSK: ich verstehe dich so, dass du dort gar nicht rein willst (und auch nicht könntest, da du ja nur nebenberuflich als grafikerin arbeiten möchtest). was hat das mit deiner nebenberuflichkeit zu tun?? du bist doch schon über deinen vollzeitjob sozialversichert. 2x sozialversicherung??

man meldet als designer auch kein gewerbe an, denn der beruf gehört zu den ´freien berufen´. die einnahmen musst du natürlich versteuern, eine buchführungspflicht besteht aber nicht (nur einnahmen-ausgaben-rechnung). übersteigt dein jahreseinkommen aus dieser tätigkeit 17.500,-- €, bist du außerdem umsatzsteuerpflichtig.

das wichtigste ist allerdings, dass du deinen hauptarbeitgeber um erlaubnis bitten musst, nebenberuflich tätig sein zu dürfen. versäumst du dies, kann dies eine kündigung nach sich ziehen. lg, baghera (u.a. selbst. designerin)

Frag am besten bei der Künstlersozialkasse konkret nach, welche Vorraussetzungen die brauchen. Meines Wissens haben es Leute ohne die enstprechende Ausbildung oder Studium es schwerer, es ist aber nicht unmöglich.